2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Korruption: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Betrug: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Teilnahmeantrag ist vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweis gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 124 "Eigenerklärung Eignung" oder durch Vorlage der einheitlichen europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bewerber im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen.