5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45213312 Bau von Parkhäusern
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Klinkstr. 11
Stadt: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78052
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Bauqualitäten und Unterhaltsaufwand
Beschreibung: Zu beachten sind die Vorgaben des B-Plans und zum Schallschutz. Das Projekt ist als offenes Parkhaus und wenn möglich zudem mit einer PV-Anlage zu planen und zu errichten. Vor dem Hintergrund dessen erwartet der AG Vorschläge für die Umsetzung der o.g. Vorgaben. Gewünscht wird eine pragmatische, aber ansprechende Lösung einer. Erwartet wird zudem eine Darstellung des Bieters zu Bauweise und der Bauqualitäten sowie Angaben zum voraussichtlichen Auf-wand/Umfang für den Unterhalt bzw. der Wartung des Objekts und der Fassade. Der Bieter hat eine Visualisierung der angebotenen Fassade sowie den erforderlichen Pflege-/Wartungsaufwand darzustellen. Das Konzept wird umso besser bewertet, je schlüssiger, je nachhaltiger u. wirtschaftlicher der Bieter die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen umsetzt. Das Konzept soll auf nicht mehr als 4 DinA4-Seiten beschrieben/skizziert werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Optimierung der Funktionalität, d.h. des inneren Verkehrs-, Funktions- und Organisationskonzeptes, Zugangskontrollsystem
Beschreibung: er Auftraggeber stellt mit den Ausschreibungsunterlagen ein Verkehrs-, Funktions- und Organisationskonzept vor. Die Bieter erhalten Gelegenheit dieses Konzept zu optimieren. Dabei sollen Verbesserungen da-hingehend vorgestellt werden, unnötigen Verkehr innerhalb des Gebäudes auf ein Minimum zu beschränken. Die Orientierung und die Sicherheit der Parkebenen soll bestmöglich für alle Verkehrsteilnehmer/Personen umgesetzt werden. Darüber hinaus ist das Konzept dahingehend aufzustellen, wie die unterschiedlichen Nutzer schnellstmöglich einen freien Stellplatz auffinden und die Parkebenen schnellstmöglich erreichen. Da-bei steht es dem Bieter frei, die Anforderungen des Auftraggebers über technische (Parkleitsystem o.ä.) oder bauliche Maßnahmen zu erreichen. Der Bieter soll zudem ein effizientes, innovatives und nachhaltiges Konzept eines Zufahrtskontrollsystems ausarbeiten. Es soll bedienerfreundlich für den Auftraggeber als Betreiber sein. Die unterschiedlichen Nutzer-gruppen, und die Autokennzeichnung/-erfassung (auch der Mitarbeiter) sind zu berücksichtigen. Positiv wird bewertet, wenn die Stellplatzanzahl optimiert wird. Das Konzept wird umso besser bewertet, je schlüssiger Bieter die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen umsetzt. Das Konzept soll auf nicht mehr als 4 DinA4-Seiten beschrieben/skizziert werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Baulogistik und optimierter Terminplan
Beschreibung: Das Konzept soll darüber aufklären, wie der Bieter Lieferung, Verwaltung, Lagerung und Montage der Materialien vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, wie er angesichts der begrenzten Materiallagerflächen vorgehen will und aufzeigen, wie viel Lagerfläche er für welchen Zeitraum benötigt. Dabei soll auch dargestellt werden, wie er die Anlieferung der Materialien plant, insbesondere mit welchem Vorlauf zum Einbau. Je schlüssiger der Bieter darstellt, dass die vom AG geforderten Erwartungen eingehalten werden desto besser wird dieser Teil des Konzepts bewertet. Konzept zu optimierender Terminplan Die Terminplanung des Auftraggebers sieht die folgenden vorläufigen Meilensteine vor: - Beauftragung: Ende 06/2026 - Einreichung Bauantrag: spätestens Ende 08/2026 - Beginn Planung Lph. 5: 09/2026 - Vorliegen Baugenehmigung: 12/2026 - Start Ausführung: frühestens 12/2026 - Fertigstellung Parkhaus: 06/2027 - Übergabe Parkhaus spätestens 15.08.2027 Der Auftraggeber kann sich Lösungen eines optimierten Bauablaufs vorstellen. Es ist ein Konzept wünschenswert, das die Übergabe optimiert darstellt, spätestens aber zum August 2027 sicherstellt. Es ist also Aufgabe des Bieters, Lösungen für den Bauablauf und die Bauabfolge zu erarbeiten, die die eigenen betrieblichen Möglichkeiten im Sinne des Projekts zur Sicherstellung eines optimierten Bauablaufs nutzt. Hierzu gehören auch Vorschläge zur Sicherung des Bauablaufs bei unvorhergesehenen Risiken und Störungen. Dabei sind nur folgende Meilensteine unverhandelbar: - Übergabe Parkhaus: spätestens 15.08.2027 Der Bieter soll aufzeigen, dass eine frühere Fertigstellung unter Berücksichtigung wirtschaftlich vernünftiger Aufwendungen möglich ist. Dieser Punkt erachtet die Vergabestelle als bestmöglich umgesetzt, wenn die Fertigstellung Mitte Mai erfolgen kann. Der Bieter muss einen entsprechenden Bauzeitenplan mit dem Angebot vorlegen. Ergänzende Phasenpläne können zur Veranschaulichung eingereicht werden. Zu dem Konzept des Bieters gehört auch, mit welchem Personalkonzept er beabsichtigt die Baumaßnahme (inkl. Planungsphase) umzusetzen. Je schlüssiger, projektbezogener und anschaulicher die Sicherstellung des Bauablaufs unter Berücksichtigung der Übergabe und Inbetriebnahme umso besser wird das Konzept bewertet. Das Konzept soll auf nicht mehr als 6 DinA4-Seiten beschrieben werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zum Bodenaufbau, Beschichtung und Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Das Konzept soll darüber aufklären, welchen Bodenaufbau der Bieter vorsieht. Dabei soll der Bieter darstellen, welche Materialien mit welchen Materialeigenschaften er vorsieht. Der Bieter soll auch die Wirtschaftlichkeit des vorgesehenen Bodenaufbaus darstellen. Je schlüssiger der Bieter darstellt, dass die vom AG geforderten Erwartungen eingehalten werden, desto besser wird dieser Teil des Konzepts bewertet. Die Erwartungen des AG sind: Robustheit gegen Tausalze und Abrieb, Einhaltung sämtlicher Auflagen gemäß Garagenverordnung (u.a. Rutschfestigkeit), wartungsarme Bau-weise, Vermeidung von Ausfallzeiten / Sperrungen für Reparaturen, geringer Unterhal-tungsaufwand / geringe Unterhaltskosten), Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf 25 Jahre,...)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB