1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist die Erteilung einer Konzession für die Erhaltung, den Ausbau und den Betrieb eines Fernwärmeversorgungssystems in einem Teilgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart, verbunden mit der Gestattung der Nutzung von Grundstücken der Landeshauptstadt Stuttgart, deren Nutzung für die Verlegung und den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist, insbesondere von Wegegrundstücken. Das Konzessionsgebiet erstreckt sich auf das Netzgebiet des bestehenden Fernwärmenetzes, das im Eigentum der EnBW AG steht und derzeit von dieser betrieben wird, und angrenzende Gebiete, die sich nach der kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die Fernwärmeversorgung eignen. Ein vertraglicher Eigentumsverschaffungsanspruch der Landeshauptstadt Stuttgart in Bezug auf das Netz, den die Stadt an einen Neukonzessionär abtreten könnte, besteht bisher nicht (BGH, Urteil v. 05.12.2023 – KZR 101/20). Der Konzessionär trägt die Verantwortung dafür, dass das Nutzungsrecht zur Erbringung der Leistungen von ihm und auf seine Kosten eingeholt wird. Sämtliche Bewerber/Bieter, deren Eignung im Teilnahmewettbewerb festgestellt wurde, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Begrenzung der Teilnehmeranzahl findet insoweit nicht statt. Vor der Ausschreibung der Konzession hat eine Markterkundung stattgefunden, an der mehrere Unternehmen beteiligt wurden. Mehr Informationen über das Fernwärmenetz als in diesem Verfahren wurden den beteiligten Unternehmen hierfür nicht übermittelt.
Kennung des Verfahrens: 906b2ba6-2f6d-4e00-83cd-46718b8bd68e
Interne Kennung: 20-222_EU_160926
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65400000 Andere Energieversorgungsquellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme, 71314200 Verwaltungsdienste für Energieversorgung, 45232140 Bau von Fernheizleitungsnetzen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart Stuttgart-Mitte
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Konzessionsvergabe erfolgt als EU-weites Verfahren gemäß der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Umsetzung der Richtlinie 2014/23/EU. Gemäß § 152 GWB i.V.m. § 12 Abs. 1 KonzVgV ist das Konzessionsvergabeverfahren unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs grundsätzlich frei gestaltbar. Vor diesem Hintergrund wird das Verfahren in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb strukturiert, um einen transparenten, wettbewerblichen und mehrstufigen Ablauf sicherzustellen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
other - KonzVgV
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (als Nachweis eines unionsrechtlichen Zuschlagsverbotes)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-126 GWB.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Konzession für den Betrieb eines Fernwärmeversorgungsnetzes
Beschreibung: Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb); Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten; Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote; Einladung zu Verhandlungsgesprächen; Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden); Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen; Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote; Prüfung und Wertung der Angebote; Informationsschreiben nach § 134 GWB; Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 65400000 Andere Energieversorgungsquellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme, 71314200 Verwaltungsdienste für Energieversorgung, 45232140 Bau von Fernheizleitungsnetzen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stuttgart Stuttgart-Mitte
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 240 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Monate am Ende der Frist für den Teilnahmeantrag.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den mittleren Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung über den mittleren Umsatz (netto) im Bereich der mit der vorliegenden Konzession vergleichbaren Tätigkeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar ist der Betrieb von Fernwärmenetzen und die Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen. MINDESTANFORDERUNG: 40 Mio. EUR mittlerer Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb von Fernwärmenetzen und der Versorgung von Abnehmern mit Wärme aus solchen Netzen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem EWR- oder GPA-Vertragsstaat zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Geschäftsbericht bzw. Jahresabschluss für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe mindestens einer vergleichbaren Referenz (MINDESTANFORDERUNG) aus den letzten drei abgeschlossenen Jahren über die Erfüllung vergleichbarer Aufträge bzw. Konzessionen (darunter auch reiner Wegenutzungsverträge) für Betrieb und Versorgung von komplexen Fernwärmesystemen. Vergleichbar ist hierbei eine Referenz, die belegt, dass der Bieter Erfahrungen mit dem Betrieb von komplexen Fernwärmesystemen aufweist. Als Referenz ist hierbei ein zusammenhängendes Wärmenetz zu verstehen, in welchem die folgende Anzahl der Wärmeabnehmer und der folgenden bereitgestellten Wärmemenge erreicht wird: Anzahl der Wärmeabnehmer: mindestens 10.000 (MINDESTANFORDERUNG) Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: mindestens 300 GWh/a oder mehr (MINDESTANFORDERUNG) Es sind folgende Angaben zu machen: o Leistungszeitraum o Umfang der Tätigkeit, grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben o Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers/Konzessionsgebers (Angabe entfällt, wenn kein öffentlicher Auftraggeber) o Anzahl der Wärmeabnehmer: 10.000 oder mehr o Bereitgestellte jährliche Wärmemenge: 300 GWh/a oder mehr Es ist nicht erforderlich, ergänzende Unterlagen zu den Referenzen mit dem Angebot einzureichen. Dem Auftraggeber genügen Eigenangaben.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis von Zertifizierungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmenetzen: o TSM AGFW FW 1000 (technisches Sicherheitsmanagementsystem) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o ISO 9001 (Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme) o ISO 45001 (Arbeits- und Gesundheitsschutz) o AGFW FW 602 (Planung, Bau, Betrieb von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind. o AGFW FW 603 (Instandhaltung von Fernwärmenetzen) oder eine plausible Darlegung, dass die materiellen Anforderungen für die Erteilung dieses Zertifikats erfüllt sind.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angabe zur Personalausstattung Beschäftigtenzahl / Arbeitskräfte im Bereich Betrieb von Fernwärmeleitungen im Mittel der letzten drei Kalenderjahre: o Leitungspersonal o Ingenieure o Anlagenmechaniker o Meister/Netzmeister Fernwärme o Spezialisten für Überwachungstechnik
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung, erreichbare Gesamtpunktzahl: 650 Unterteilt in I.1 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall 160 kW Bestellleistung und 288.000 kWh/a Verbrauch, max. 200 Punkte; I.2 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 50; I.3 Wärmepreis, Angabe für den Abnahmefall Bestellleistung 15 kW und 27.000 kWh/a Verbrauch, max. 100 Punkte, I.4 Preisanpassungsformeln, max. 300 Punkte Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird. Im Kriterium Preisgünstigkeit der Fernwärmeversorgung müssen mindestens 400 Punkte erreicht werden (Mindestpunktzahl). Bieter, die bei diesem Kriterium den Mindestwert von 400 Wertungspunkten nicht erreichen, werden ausgeschlossen.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Erreichbare Gesamtpunktzahl: 3400 Unterteilt in: Klimaschutz / Umweltverträglichkeit, max. 850; Ausgestaltung der Endschaftsregelungen entsprechend § 23 bis § 25 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 600; Ausgestaltung der Wegenutzung, max. 550; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Abnahmepflicht für umweltschonend erzeugte Wärme / Preistransparenz, max. 300; Versorgungssicherheit, max. 300; Umfang der Anschluss- und Versorgungsverpflichtung im bestehenden Netzgebiet entsprechend § 3 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 200; Umfang und Ausgestaltung der Regelungen entsprechend den §§ 27, 28 und 29 des Konzessionsvertragsentwurfs der LHS zum Kontrollwechsel, zur Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag und zur Übertragung des Eigentums an den Fernwärmeversorgungsanlagen, max. 150; Technische Sicherheit / Ungefährlichkeit des Netzbetriebs, max. 50; Verbraucherfreundlichkeit, max. 50; Umfang der Übernahme einer allgemeinen Betriebspflicht entsprechend § 7 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25; Umfang der Übernahme der Verpflichtung zur Informationsbereitstellung entsprechend § 11 des Konzessionsvertragsentwurfs, max. 25 Weitere Details sind dem Dokument Zuschlags-/ Wertungskriterien zu entnehmen, das in Phase 2 zur Verfügung gestellt wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 16/09/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Organisation, die Angebote bearbeitet: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Registrierungsnummer: t:4971121689746
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: t:7219268730
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76173
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +497219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer: 0000
Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 07a305be-196a-4906-a095-f6f4dc607f2d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/08/2026 14:11:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 564560-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 156/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/08/2026