2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71321200 Heizungsplanung, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Künzelsau
Postleitzahl: 74653
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber anhand der im Teilnahmeformular eingereichten zwei Referenzprojekte. Beide Referenzprojekte müssen die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können maximal 18 Punkte (maximal 9 Punkte je Referenzprojekt) erzielt werden. Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien: a) Art des Gebäudes Vergleichbares Funktionsgebäude: 1 Punkt Sonstiges öffentliches Gebäude: 2 Punkte Sporthalle: 3 Punkte b) Art der Maßnahme Gebäude wurde umgebaut oder saniert: 2 Punkte Gebäude wurde umgebaut und saniert: 3 Punkte c) Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme und Abnahme) zwischen 01.01.2021 und 31.12.2021: 1 Punkt zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023: 2 Punkte ab 01.01.2024: 3 Punkte Die Punkte beider Referenzprojekte werden addiert. Zur Angebotsabgabe werden die fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Korruption: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Betrug: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zahlungsunfähigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.