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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: TECHNOSEUM
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erweiterung von bereits beauftragten Leistungen im Rahmen der Planung und Umsetzung einer Dauerausstellungseinheit im TECHNOSEUM
Beschreibung: Erweiterung von bereits beauftragten Leistungen im Rahmen des Clusters WISSEN, namentlich Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie damit verbundene Planungsleistungen
Kennung des Verfahrens: f602679f-dfaf-4050-8597-62833857486f
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92521100 Museumsausstellungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Museumsstraße 1
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung von bereits beauftragten Leistungen im Rahmen des Clusters WISSEN, namentlich Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie damit verbundene Planungsleistungen
Beschreibung: Das TECHNOSEUM beabsichtigt, die Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH (Kontaktdaten: Große Bergstraße 264-266, 22767 Hamburg, Deutschland, Tel. +49178 7181529, E-Mail: info@s-p-w.de) damit zu beauftragen, Leistungen im Rahmen eines bereits ausgeschriebenen und an die Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH als Generalunternehmerin vergebenen Auftrags zu erweitern. Gegenstand des bereits mit der Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH geschlossenen Vertrags ist ein gestalterisches Rahmenkonzept für die Dauerausstellung im TECHNOSEUM mit 9.000 qm inkl. der Planung bis LP3 (Los 1) sowie die vollständige Planung und Umsetzung des Themenclusters „Wissen“ (1 von 9) im laufenden Betrieb mit ca. 450 qm (Los 2). Der beabsichtigte Auftrag umfasst zusätzlich erforderlich gewordene Leistungen in den Bereichen Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie das daraus gemäß der Honorarordnung für Ausstellungsgestaltung (HOAS) errechnete Honorar. Ferner soll die Mitwirkung bei der Ausschreibung von Mitmachstationen und die Programmierung multimedialer Anwendungen erweitert werden. Die Voraussetzungen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 a) und b), S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind erfüllt.
Interne Kennung: TOM-2026-DA
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92521100 Museumsausstellungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Museumsstraße 1
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: TECHNOSEUM
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Vorliegend geht es um die Erweiterung bereits beauftragter Leistungen im Cluster WISSEN in den Bereichen Ausstellungsbau, Medien (Technik und Contentproduktion), Grafik sowie des hieraus nach HOAS berechneten Honorars. Anlass sind umfangreiche Erweiterungen der Ausstellung, die sich im Zuge der Entwicklung der Gesamtkonzeption der Dauerausstellung und der Detailplanung des Clusters WISSEN ergeben haben. Besonders betroffen sind die Medienleistungen, da deutlich umfangreichere und komplexere Medienstationen als ursprünglich vorgesehen realisiert werden sollen, darunter der „Fragenwandler“ (KI-Station), die „Dilemma-Station“, das „Pluto-Spiel“ sowie die Inszenierung „Forschen an extremen Orten“ mit Interviews von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Hierdurch entstehen zusätzliche technische Anforderungen und höhere Kosten für die Contententwicklung. Die Auftragsänderung ist aus Sicht des Auftraggebers zulässig, weil die zusätzlichen Leistungen in einem engen sachlichen, gestalterischen und technischen Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen. Zwischen der Entwicklung der Gesamtkonzeption der Ausstellung (Los 1) und der Entwicklung des Clusters WISSEN (Los 2) besteht seit Beginn des Projekts eine enge Verzahnung. Das Cluster WISSEN muss sich in die gestalterische und typographische Grundlinie der Gesamtausstellung einfügen. Beide Lose wurden deshalb ursprünglich an denselben Auftragnehmer vergeben und fortlaufend gemeinsam abgestimmt. Die zusätzlichen Leistungen werden vom Auftraggeber als sehr bedeutsam angesehen, um kulturelle, soziale und gesellschaftliche Fragen besser zu thematisieren. Die konzeptionelle Bedeutung der zusätzlichen Leistungen ist dabei umso höher einzuschätzen, da das Cluster WISSEN als Vorlage für weitere Cluster dienen soll, anhand der auch möglichen Förderern aufgezeigt werden kann, wie die Gesamt-Ausstellung wirken soll. Auch sind die zusätzlichen Leistungen, wie z.B. die zusätzlichen Medienstationen sehr bedeutsam, um die komplexen Themen Astronomie sowie Wissenschaftstheorie und -methodik einem breiten Publikum, insbesondere Familien mit Kindern sowie Schulklassen als Hauptzielgruppen des TECHNOSEUM, auf lebendige und attraktive Weise und möglichst barrierearm zu vermitteln. Die zusätzlichen Leistungen lassen sich nach Einschätzung des Auftraggebers nicht sinnvoll von den bisherigen Leistungen trennen. Sie betreffen die Weiterentwicklung einer bereits bestehenden Konzeption und deren Umsetzung innerhalb eines einheitlichen Ausstellungskonzepts. Dies zeigt sich insbesondere bei Ausstellungsmöbeln und Textgrafiken, die für die gesamte Dauerausstellung entwickelt wurden und auch im Cluster WISSEN Anwendung finden. Durch die Weiterentwicklung der Konzeption haben sich Umfang und Anzahl dieser Elemente erhöht. Eine teilweise Neuausschreibung wäre daher weder sachlich begründet noch technisch zweckmäßig. Hinzu kommt, dass die im Rahmen von Los 1 und Los 2 entwickelten Ideen, Konzepte und Verfahren einem neuen Unternehmen nach Einschätzung des Auftraggebers nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden können. Der bisherige Auftragnehmer verfügt über die Urheberrechte sowie hinsichtlich Los 2 jedenfalls derzeit über ausschließliche Nutzungsrechte. Ein Auftragnehmerwechsel würde zudem erhebliche technische und wirtschaftliche Schwierigkeiten verursachen. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens würde nach Einschätzung des Auftraggebers zu einer Verzögerung von mindestens vier Monaten führen und die für November 2026 vorgesehene Eröffnung des Clusters WISSEN gefährden. Ferner entstünden zusätzliche Schnittstellen, ein deutlich erhöhter Abstimmungs-, Kontroll- und Überwachungsaufwand, Risiken bei Qualitätssicherung und Gewährleistung sowie beträchtliche Mehrkosten. Darüber hinaus könnte ein längerer Leerstand der Ausstellungsfläche zu wirtschaftlichen Nachteilen führen und bereits eingeleitete Kommunikations- und Marketingmaßnahmen beeinträchtigen. Der Wert der geplanten Auftragsänderung liegt schließlich deutlich unter 50 % des ursprünglichen Gesamtauftragswertes von 1.923.877,50 € netto. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TECHNOSEUM
Registrierungsnummer: 062142989
Postanschrift: Museumsstraße 1
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68165
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SRS Schüllermann und Partner mbB - Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater - Rechtsabteilung; Herr RA Tim-Niklas Zimmer
Telefon: +49 (6103) 605 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 07219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Sunder-Plassmann & Werner Szenografie GmbH
Postanschrift: Große Bergstraße 264-266
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22767
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49178 7181529
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5f1653b7-00e9-4e46-8a47-2f4b1d7b5291 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 14:47:36 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 556133-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 153/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/08/2026