5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Teilfläche A Beginn: November 2027 Ende: Dezember 2027 Termineinhaltung wegen Camp Grimbach; Wasserleitungsweg Oberkante Hiebsfläche Teilflächen B - E Beginn: Januar 2027 Ende: Dezember 2027 Hiebsunterbrechung April bis August
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis (DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Revier Schwanenwasen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# __________________________________________________________ - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 27.08.2026, 17:30 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 01.09.2026 veröffentlicht. - Die Angebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein. - Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Eignungsnachweise: (1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, drei Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6) und (7). (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5) Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zu §§ 123 + 124 GWB. (7) Unterlagen aus Anlage AGB Forst B-W. Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers ein- zureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß „Nachweisliste“. Hinweis auf folgende Mindestanforderungen im Bereich der Eignung: Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: - mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Auf Verlangen sind vorzulegen: - Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Mindestanforderungen zur Haftungssumme: - mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, - mindestens 1.000.000 EUR für Sachschäden und - mindestens 100.000 EUR für Vermögensschäden - Dienstleistungszertifikate Der Unternehmer muss über Dienstleistungszertifikate verfügen, die den Anforderungen von PEFC Deutschland e.V. und von FSC Deutschland e.V. entsprechen. Der Nachweis hierüber ist vom Unternehmer vor Beginn der Arbeiten zu erbringen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Zuschlagskriterium Preis (100%)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Vergabeplattform subreport-ELViS kommuniziert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe, Zimmer 500 bis 505, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen. Es findet eine 100 % elektronische Angebotsöffnung statt.
Eröffnungstermin — Beschreibung: Ende der Bindefrist: 06.11.2026.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Finanzielle Vereinbarung: Gem. den Vergabeunterlagen und § 17 VOL/B.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Kapellenstraße 17 76131 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß §135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Entsprechend § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe
Organisation, die Angebote bearbeitet: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rechtsamt / Abteilung Vergabe