1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach - Konzeption, Planung, Umsetzung und Betrieb in Form eines Energie- und Wärmecontracting-Modells im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts
Beschreibung: Die Kläranlage Erbach des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Stadt Fellbach ("SEF") ist Teil der kritischen Infrastruktur und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine stabile, effiziente und zukunftsfähige Energieversorgung ist daher von zentraler Bedeutung, um Ausfälle zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit plant die SEF, für die Kläranlage Erbach mit einem Partner ein energetisches Gesamtkonzept zu entwickeln und umzusetzen, welches sowohl die Wärme- als auch die Stromerzeugung betrifft. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die SEF die Vergabe von Leistungen der Konzeption, Planung und Umsetzung eines zusammenhängenden Energieversorgungskonzepts für die Kläranlage Erbach in Fellbach sowie die anschließende Belieferung mit Wärme sowie Strom in einem Contracting-Modell.
Kennung des Verfahrens: 7e7265fc-30e5-4732-9262-e373d063765e
Interne Kennung: 2026/2487
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Fellbach
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQYF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach - Konzeption, Planung, Umsetzung und Betrieb in Form eines Energie- und Wärmecontracting-Modells im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts
Beschreibung: Das Konzept soll unter Berücksichtigung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (RL 2024/3019) erarbeitet werden und insbesondere folgende Elemente umfassen: - Verstromung des anfallenden Klärgases (z. B. durch Installation eines oder mehrerer Blockheizkraftwerke, einschließlich der Prüfung einer möglichen netzautarken Betriebsweise). - Installation eines Erdgaskessels zur Abdeckung von Spitzenlasten im Wärmebedarf bzw. als Redundanzsystem bei einem Ausfall der Hauptwärmeerzeugung. - Direkte Nutzung des erzeugten Stroms innerhalb der technischen Anlagen der Kläranlage. - Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung einer weiteren Photovoltaikanlage. - Evaluierung und mögliche Integration eines Batteriespeichers zur Erhöhung des Autarkiegrads. Die SEF verfolgt das Ziel eines technisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzepts, das insbesondere der Reduktion von Emissionen dient und die Versorgungssicherheit erhöht. Die SEF legt großen Wert auf ein hohes Maß an Autarkie sowie eine stabile Versorgung. Im Rahmen des Betriebskonzepts sind daher insbesondere auch Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sowie die Vor-Ort-Verfügbarkeit des Personals für den Anlagenbetrieb darzustellen. Es ist eine Betriebszeit von 15 Jahren, ggf. mit Verlängerungsoption, vorgesehen. Die Bieter haben im Vergabeverfahren ein umfassendes technischen und wirtschaftliches Konzept zu erarbeiten, das die vorstehenden Rahmenbedingungen berücksichtigt. Für das Projekt ist folgender Zeitplan vorgesehen: - ab Dezember 2026: Vertiefung des Konzepts, Planung und Ausführungsbeginn (mind. Bestellung Komponenten); eine Herstellung der Voraussetzungen nach § 6 I Nr. 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist möglich - ab Januar 2027: bauliche Umsetzung - spätestens zum Juli 2027: Inbetriebnahme. Status quo: Die Kläranlage Erbach hat in der Vergangenheit zwei Klärgas-BHKW betrieben, die seit November 2024 außer Betrieb sind. Übergangsweise wird derzeit ein gemietetes Klärgas-BHKW mit einer elektrischen Leistung von 100 kW eingesetzt. Die Abdeckung der thermischen Spitzenlast erfolgt aktuell über einen Gaskessel mit einer Leistung von 350 kW, der jedoch erneuerungsbedürftig ist. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der SEF ein erhebliches Interesse an einer sehr raschen Projektumsetzung. Auf dem Dach der Kläranlage ist bereits eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 61 kWp vorhanden. Darüber hinaus ist seitens der Stadtentwässerung Fellbach vorgesehen, die bestehenden Klärgasspeicher zu sanieren. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Interne Kennung: 2026/2487
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Fellbach
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Energieliefercontracting).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis eines Referenzprojekts aus den vergangenen fünf Jahren über Energieliefercontracting. Die Inbetriebnahme der Anlage darf nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgt sein. Es muss ein mindestens 12-monatiger Regelbetrieb nachgewiesen werden. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Kurze Projektbeschreibung, - Zeitpunkt der Inbetriebnahme, - Betriebszeitraum, - versorgte Einrichtungen, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gemäß Ziffer 4.4 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. Die Referenz wird wie folgt bewertet (max. 10 Punkte möglich): Kriterium "Aktualität" Die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 31.12.2022 5 Punkte Die Inbetriebnahme erfolgte vor dem 1.1.2023 0 Punkte Kriterium "Versorgte Einrichtungen" Die Leistungserbringung erfolgte für Gebäude/Einrichtungen der öffentlichen Hand oder Gebäude/Einrichtungen von Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung 5 Punkte Die Leistungserbringung erfolgte für Gebäude/Einrichtungen der kritischen Infrastruktur 5 Punkte Die Leistungserbringung erfolgte für andere Gebäu-de/Einrichtungen 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Wirtschaftlichkeit
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energetisches Gesamtkonzept inkl. Nachhaltigkeit
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zeitliche Umsetzung
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 200
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Autarkiegrad
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zu Resilienz und Redundanz
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept (inkl. Verfügbarkeit vor Ort und Aus-führungen zu steuerlichen Aspekten bei Nutzung des Klärgases)
Beschreibung: Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 200
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 10/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Fellbach
Postleitzahl: 70734
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71186040748
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Alexander Dörr / Melanie Burger
Telefon: +4971186040748
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 67d6db91-1117-4736-9218-7cbe6437645d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/08/2026 18:09:53 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 546219-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2026