5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75241000 Dienstleistungen im Bereich öffentliche Sicherheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75240000 Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am: 01.09.2026. Die Erstlaufzeit erstreckt sich über: 2 Jahre. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um: 1 Jahr. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am: 30.06.2030. Die Kündigungsrechte richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B. Nach Erreichen der maximal zulässigen Vertragslaufdauer von 4 Jahren gilt das Vertragsverhältnis automatisch als beendet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Schorndorf
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am: 01.09.2026. Die Erstlaufzeit erstreckt sich über: 2 Jahre. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um: 1 Jahr. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am: 30.06.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2023
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des Angebotspreises, welcher sich aus der in der Kostenzusammenstellung (siehe Preisblatt) angegebenen Gesamtsumme für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen ergibt. Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personalkonzept
Beschreibung: Die Bieter müssen als separate Anlage ein Personalkonzept einreichen. Das eingereichte Kon-zept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die Qualifikationen der Mitarbeiter/innen, insbesondere - Sprachkenntnisse (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveau B1, besser B2, Grundkenntnisse der englischen Sprache, weitere relevante Sprachkenntnisse sind ausdrücklich von Vorteil (z. B. Arabisch, Kurdisch, Farsi, Ukrainisch, Russisch oder Türkisch). - Persönliche Kompetenzen wie kultursensibles Verhalten und wertschätzender Umgang mit Bewohnern, Deeskalationsfähigkeit und sicheres Auftreten in Konfliktsituationen, hohe Belastbarkeit, insbesondere in stressigen Situationen, Teamfähigkeit und Kooperation mit Hausmeisterdienst, Sozialarbeit und Verwaltung, Fähigkeit zur situationsgerechten, ruhigen und klaren Kommunikation, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Sorgfalt. - Identifikation (klar erkennbare einheitliche Dienstkleidung, Dienstausweis, Einhaltung der Vorgaben des Bewachungsgewerbes inkl. Datenschutz, Umgang mit Bewohnern, Dokumentation)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Einsatzkonzept
Beschreibung: Die Bieter müssen als separate Anlage ein Einsatzkonzept einreichen. Das eingereichte Konzept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die eingereichten Konzepte zu - Deeskalations- und Konfliktmanagementkonzept (beschreibt strukturierte Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und Entschärfung von Konfliktsituationen. Ziel ist es, Eskalationen durch präventives Handeln, kommunikative Kompetenz und situationsgerechtes Vorgehen zu vermeiden. Das eingesetzte Personal ist entsprechend geschult und handelt nach klar definierten Handlungsleitlinien). - Notfallkonzept, Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und Polizei (regelt verbindliche Abläufe bei akuten Gefahrenlagen, medizinischen Notfällen, Bränden oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen. Es umfasst klare Alarmierungswege, strukturierte Evakuierungsabläufe sowie fest-gelegte Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei ist eindeutig geregelt und in die Abläufe integriert, um eine schnelle und koordinierte Einsatzabwicklung sicherzustellen). - Dokumentations- und Meldekonzept inkl. OWKS-Nutzung (stellt eine lückenlose, nachvollziehbare und fristgerechte Erfassung aller relevanten Vorgänge sicher. Die Meldungen erfolgen strukturiert und gemäß den vertraglichen sowie behördlichen Vorgaben, einschließlich der Nutzung des OWKS. Die Dokumentation dient der Transparenz, Qualitätssicherung und rechtssicheren Nachvollziehbarkeit). - Schulungs- und Unterweisungskonzepte für das eingesetzte Personal (gewährleistet, dass sämtliches eingesetztes Personal regelmäßig fachlich und organisatorisch qualifiziert wird. Es umfasst Grundschulungen, wiederkehrende Unterweisungen so-wie anlassbezogene Fortbildungen, insbesondere zu Deeskalation, rechtlichen Grundlagen, Arbeitsschutz, Notfallmanagement und objektspezifischen Anforderungen. Die Teilnahme wird dokumentiert und regelmäßig überprüft). - Regionale Einsatzstruktur, kurzfristiger Personaleinsatz bei Ausfällen, flexible Anpassung von Einsatzzeiten (ermöglicht eine schnelle und bedarfsgerechte Bereitstellung von Personal. Kurzfristige Ausfälle werden durch flexible Ersatzbesetzungen abgedeckt. Die Einsatzzeiten werden flexibel an die Anforderungen vor Ort angepasst, sodass auch kurzfristige Änderungen oder Spitzenbelastungen zuverlässig abgedeckt werden). - Konzept zur kultursensiblen Kommunikation/ Umgang mit Geflüchteten (stellt sicher, dass das Personal in der Kommunikation und im Umgang mit Geflüchteten kulturelle Unterschiede, individuelle Bedürfnisse und mögliche Traumata berücksichtigt. Ziel ist ein respektvoller und wertschätzender Umgang, der Konflikte vermeidet und Integration unterstützt. Schulungen und praxisnahe Unterweisungen gewährleisten die Umsetzung der Grundsätze in allen Alltagssituationen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Servicekonzept
Beschreibung: Die Bieter müssen als separate Anlage ein Einsatzkonzept einreichen. Das eingereichte Konzept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die eingereichten Konzepte zu: - Transparente Informationswege (Es werden klare, nachvollziehbare und dokumen-tierte Informationswege sichergestellt. Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Kom-munikationskanäle sind eindeutig definiert, sodass relevante Informationen zeitnah, vollständig und adressatengerecht weitergegeben werden. Änderungen, Vorkomm-nisse und wichtige Entscheidungen werden transparent kommuniziert). - Reaktionszeiten (Für unterschiedliche Ereignisse sind verbindliche Reaktionszeiten festgelegt. Diese gewährleisten ein schnelles, situationsgerechtes Handeln bei Stö-rungen, Notfällen oder besonderen Vorkommnissen. Die Einhaltung der Reaktions-zeiten wird regelmäßig überprüft und dokumentiert). - Technische Ausstattung (Die eingesetzte technische Ausstattung entspricht dem aktuellen Stand der Technik und ist für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet. Sie unterstützt eine effektive Aufgabenerfüllung, sichere Kommunikation sowie eine lücken-lose Dokumentation. Wartung, Funktionsprüfungen und regelmäßige Aktualisierungen sind sichergestellt). - Berichtswesen (Ein strukturiertes und regelmäßiges Berichtswesen stellt die transparente Dokumentation aller relevanten Vorgänge sicher. Berichte werden vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erstellt und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Besondere Vorkommnisse werden gesondert und unverzüglich gemeldet) - Interne Kontrollen (Durch regelmäßige interne Kontrollen wird die Einhaltung aller vertraglichen, gesetzlichen und qualitativen Vorgaben überwacht. Abweichungen werden systematisch erfasst, ausgewertet und durch geeignete Maßnahmen behoben. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert). - Beschwerdemanagement (Ein transparentes Beschwerdemanagement ermöglicht eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung von Rückmeldungen. Beschwerden werden systematisch erfasst, zeitnah geprüft und beantwortet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in kontinuierliche Verbesserungsprozesse ein). - Leistungsnachweise (Die erbrachten Leistungen werden durch geeignete Nachweise dokumentiert. Diese ermöglichen eine transparente Kontrolle der Vertragserfüllung und dienen als Grundlage für Abrechnung, Qualitätssicherung und Auswertung). - Sanktionen und Verbesserungsmaßnahmen (Bei festgestellten Mängeln werden ab-gestufte Sanktionen angewendet. Gleichzeitig werden konkrete Verbesserungsmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und nachverfolgt, um eine nachhaltige Qualitätssteigerung sicherzustellen).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gemeinderats steht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe