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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Nordumfahrung - Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW) und Los 2 Straßen- und Leitungsbau
Beschreibung: Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.
Kennung des Verfahrens: ce9617e5-5e74-4462-aea6-078a715d9bdc
Interne Kennung: HN 66/23/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend. Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928230 Lärmschutzzäune
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Ausschreibende Stelle ist das Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Zusätzliche Informationen: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen und Nachweise dieser Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Für Nachunternehmer sind die in dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen/Nachweise spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen, wenn der Bieter sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers bedient (siehe Angebotsunterlagen, VOB 8-EU Ziff. 2.2.2 muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein). Für den Fall, dass eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll, haben alle Bewerber die o.a. Nachweise vorzulegen sowie eine kurze Beschreibung der Aufgabenverteilung bzw. der Auftragsanteile.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - Offenes Verfahren
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW)
Beschreibung: Neubau einer LSW als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung) : LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend.
Interne Kennung: LOT-0001 Los 1 Neubau Lärmschutzwand HN 66/23/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233120 Straßenbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928230 Lärmschutzzäune
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, Ausschreibende Stelle ist das Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Heilbronn
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Heilbronn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Heilbronn
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Straßen- und Leitungsbau HN 66/23/26
Beschreibung: Straßen und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten im Zusammenhang mit Neubau einer LSW als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung).
Interne Kennung: LOT-0002 Los 2 Straßen- und Leitungsbau HN 66/23/26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45233140 Straßenarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34928230 Lärmschutzzäune
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74076
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/01/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, Ausschreibende Stelle ist das Amt für Straßenwesen Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: siehe Vergabeunterlagen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Heilbronn
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Heilbronn
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadt Heilbronn
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 799 864,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 653 734,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Titel: Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW)
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GezerBau GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: GezerBau GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 146 130,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: GezerBau GmbH
Titel: Los 2 Straßen- und Leitungsbau
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 21/07/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Heilbronn
Registrierungsnummer: 08121000-A9314-54
Postanschrift: Moltkestr. 35
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrales Vergabemanagement
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE262914426
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Str. 1
Stadt: Windorf
Postleitzahl: 94575
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9971 4003-0
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Josef Rädlinger Ingenieurbau GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Josef-Rädlinger-Str. 1
Stadt: Windorf
Postleitzahl: 94575
Land, Gliederung (NUTS): Passau, Landkreis (DE228)
Land: Deutschland
Telefon: +49 9971 4003-0
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: GezerBau GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE351113280
Postanschrift: Gretengrund 3
Stadt: Eberbach
Postleitzahl: 69412
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6271 9429636
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: GezerBau GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Postanschrift: Gretengrund 3
Stadt: Eberbach
Postleitzahl: 69412
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Telefon: +49 6271 9429636
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f08113f5-e869-45a6-b8ec-95c3d1f93115 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/07/2026 11:58:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 536946-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 147/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/08/2026