Aach (Hegau)
Aalen
Abstatt
Abtsgmünd
Achern
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Aulendorf
Backnang
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Ditzenbach
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Peterstal-Griesbach
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Baltmannsweiler
Bammental
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berghaupten
Berkheim
Bermatingen
Besigheim
Beuren
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bisingen
Bissingen an der Teck
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böblingen
Bodelshausen
Bodman-Ludwigshafen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bötzingen
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Bruchsal
Büchen
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Burgrieden
Burladingen
Calw
Crailsheim
Dachsberg
Deggenhausertal
Deggingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dobel
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dotternhausen
Dunningen
Durbach
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Ebersbach an der Fils
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellwangen
Elzach
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Eriskirch
Erligheim
Ertingen
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fahrenbach
Fellbach
Fichtenau
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Forbach
Forchtenberg
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Frittlingen
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grafenau (Württemberg)
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Großbottwar
Großrinderfeld
Grossbettlingen
Grünsfeld
Gschwend
Gundelfingen (Breisgau)
Gutach im Breisgau
Haigerloch
Hardheim
Hardthausen am Kocher
Haslach im Kinzigtal
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heiligkreuzsteinach
Heimsheim
Heiningen
Heitersheim
Helmstadt-Bargen
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Heroldstatt
Herrenberg
Herrischried
Hettingen
Heubach
Hinterzarten
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Hockenheim
Hohberg
Hohenfels
Hohenstein
Hohentengen
Holzgerlingen
Holzmaden
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hügelsheim
Hüttlingen
Iffezheim
Ihringen
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ittlingen
Jagsthausen
Jestetten
Jettingen
Kaisersbach
Kandern
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kieselbronn
Kirchberg an der Jagst
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Klettgau-Erzingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Lauffen am Neckar
Laupheim
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Löffingen
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Mengen
Merdingen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Michelfeld
Mietingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Möglingen
Mönchweiler
Mönsheim
Mosbach
Mössingen
Mühlacker
Mühlhausen
Müllheim
Munderkingen
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neresheim
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen auf den Fildern
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordheim
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Obersontheim
Oberstadion
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Offenburg
Öhningen
Öhringen
Öpfingen
Oppenweiler
Ostelsheim
Osterburken
Ostfildern
Ostrach
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfaffenhofen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Rickenbach
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg (Baden)
Rosenberg (Württemberg)
Rosenfeld
Rosengarten
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rudersberg
Rust
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Satteldorf
Schallstadt
Scheer
Schelklingen
Schemmerhofen
Schiltach
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schömberg
Schönaich
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwieberdingen
Seckach
Seelbach
Sigmaringen
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steinmauern
Sternenfels
Stetten am kalten Markt
Stockach
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Zuffenhausen
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Untergruppenbach
Unterkirnach
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wangen
Wangen im Allgäu
Warthausen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsfeld
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfschlugen
Wolpertshausen
Wört
Wutach
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell unter Aichelberg
Zimmern ob Rottweil
Zweiflingen

Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Abwasserzweckverband Oberer Neckar - Europaweite Bündelausschreibung der thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen

529720-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Abwasserzweckverband Oberer Neckar - Europaweite Bündelausschreibung der thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen
OJ S 145/2026 30/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Talheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Spaichingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fridingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rietheim-Weilheim
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Emmingen-Liptingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Ostbaar
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Blumberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt St. Georgen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gütenbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterkirnach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Donautal-Heuberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Abwasserzweckverband Oberer Neckar - Europaweite Bündelausschreibung der thermischen Vorbehandlung von Klärschlämmen aus kommunalen Kläranlagen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms.
Kennung des Verfahrens: 15f5425a-7f6b-40da-8515-ae8dfab30754
Interne Kennung: 2022/3338
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90513400 Aschenbeseitigung, 90513900 Schlammentsorgung, 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle, 90513600 Schlammbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMG01#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen (Kläranlage Deißlingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal (Kläranlage Neufra)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4: Gemeinde Talheim (Kläranlage Talheim)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen (Kläranlage Immendingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg (Kläranlage Egesheim)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7: Stadt Spaichingen (Kläranlage Spaichingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8: Stadt Fridingen (Kläranlage Fridingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9: Gemeinde Rietheim-Weilheim (Gruppenklärwerk Faulenbachtal)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10: Gemeinde Emmingen-Liptingen (Kläranlage Emmingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 11: Abwasserzweckverband Ostbaar (Verbandskläranlage Seitingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 11
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 12: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen (Verbandskläranlage Donaueschingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 12
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: Los 13: Stadt Blumberg (Kläranlage Blumberg-Achdorf)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 13
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: Los 14: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg (Kläranlage Triberg)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 14
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: Los 15: Stadt St. Georgen (Kläranlage St. Georgen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 15
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: Los 16: Gemeinde Gütenbach (Kläranlage Gütenbach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 16
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: Los 17: Gemeinde Unterkirnach (Kläranlage Unterkirnach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 17
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: Los 18: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal (Verbandskläranlage Unterbaldingen)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 18
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: Los 19: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach (Verbandskläranlage Hammereisenbach)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 19
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: Los 20: Abwasserzweckverband Donautal-Heuberg
Beschreibung: Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schrieben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens war die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 20
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2043
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Kosten
Beschreibung: Kosten für fiktive notwendige Transportfahrten zur Anlage für die thermische Vorbehandlung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 6
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 8
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 9
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 10
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 12
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 13
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0014
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 14
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0015
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 15
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0016
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 16
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 17
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 18
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Wert der Ausschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es wurde ein fiktiver Wert angegeben aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 19
Datum des Vertragsabschlusses: 15/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Sonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AZV Oberer Neckar Villingen-Schwenningen
Registrierungsnummer: t:07720 82 2600
Postanschrift: Marktplatz 1
Stadt: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78054
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Villingen-Schwenningen in Form von Eigenbetrieb Stadtentwässerung Villingen-Schwenningen
Registrierungsnummer: t: 07721 / 82 2676
Stadt: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78054
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Primtal
Registrierungsnummer: t: 07424 / 8820
Postanschrift: Marktplatz 5
Stadt: Aldingen
Postleitzahl: 78554
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Talheim
Registrierungsnummer: t: 07464 / 9895-21
Postanschrift: Kirchbrunnen 6
Stadt: Talheim
Postleitzahl: 78607
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Immendingen- Geisingen
Registrierungsnummer: t: 07462 / 6433
Postanschrift: Hauptstraße 36
Stadt: Geisingen
Postleitzahl: 78187
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Heuberg
Registrierungsnummer: t: 07426 / 961318
Postanschrift: Im Weiher 1
Stadt: Wehingen
Postleitzahl: 78564
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Stadt Spaichingen
Registrierungsnummer: t: 07424 / 95711610
Postanschrift: Marktplatz 19
Stadt: Spaichingen
Postleitzahl: 78549
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Stadt Fridingen
Registrierungsnummer: t: 07463 / 83712
Postanschrift: Am Kirchplatz 2
Stadt: Fridingen
Postleitzahl: 78567
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rietheim-Weilheim
Registrierungsnummer: t: 07424 / 95848-17
Postanschrift: Rathausplatz 3
Stadt: Rietheim-Weilheim
Postleitzahl: 78604
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Emmingen-Liptingen
Registrierungsnummer: t: 07465 / 2136
Postanschrift: Schulstraße 8
Stadt: Emmingen-Liptingen
Postleitzahl: 78576
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Ostbaar
Registrierungsnummer: t: 07464 / 5299727
Postanschrift: Kehlhofstraße 8
Stadt: Seitingen-Oberflacht
Postleitzahl: 78606
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Donaueschingen
Registrierungsnummer: t: 0771 / 2661
Postanschrift: Im Haberfeld 97
Stadt: Donaueschingen
Postleitzahl: 78166
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: Stadt Blumberg
Registrierungsnummer: t: 07702 / 51-160
Postanschrift: Hauptstraße 52
Stadt: Blumberg
Postleitzahl: 78176
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltungsverband Raumschaft Triberg
Registrierungsnummer: t: 07722 / 953 220
Postanschrift: Hauptstraße 57
Stadt: Triberg
Postleitzahl: 78098
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Stadt St. Georgen
Registrierungsnummer: t: 07724 / 87 187
Postanschrift: Hauptstraße 9
Stadt: St. Georgen
Postleitzahl: 78112
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0016
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gütenbach
Registrierungsnummer: t: 0152 / 22944154
Postanschrift: Hauptstraße 10
Stadt: Gütenbach
Postleitzahl: 78148
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0017
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Unterkirnach
Registrierungsnummer: t: 07721 / 800828
Postanschrift: Villinger Straße 5
Stadt: Unterkirnach
Postleitzahl: 78089
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0018
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal
Registrierungsnummer: t: 07726 / 666-781
Postanschrift: Luisenstraße 4
Stadt: Bad Dürrheim
Postleitzahl: 78073
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0019
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Eisenbach-Vöhrenbach
Registrierungsnummer: t: 07657 / 1758
Postanschrift: Biegenbach 16
Stadt: Vöhrenbach
Postleitzahl: 78147
Land, Gliederung (NUTS): Schwarzwald-Baar-Kreis (DE136)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0020
Offizielle Bezeichnung: Abwasserzweckverband Donautal-Heuberg
Registrierungsnummer: t: 07463 / 99400
Postanschrift: Hauptstraße 16
Stadt: Mühlheim an der Donau
Postleitzahl: 78570
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0021
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711 86040 652
Internetadresse: http://www.menoldbezler.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0022
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0023
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 348634164
Postanschrift: Antwerpener Straße 24
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0014, LOT-0015, LOT-0016, LOT-0017, LOT-0018, LOT-0019
8.1.
ORG-0024
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9bb370ae-cb44-47e6-8401-a8278a90632a - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2026 09:42:31 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529720-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 145/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/07/2026