5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Backnang
Postleitzahl: 71522
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Backnang
Postleitzahl: 71522
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 12/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/12/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber mindestens verfügen: - Handy und Laptop oder PC für die auf der Baustelle eingesetzten Personen, - Farbdrucker für das Baubüro, - Bürokommunikationssoftware, Projektmanagementsoftware, CAD-Software und ein qualifiziertes AVA-Programm, - Farbplotter, mit dem Pläne in DIN A0-Format ausgeplottet werden können, - notwendige Technische Geräte für spezifische Überwachungsaufgaben nach den anzuwendenden ZTV'en zur Bauüberwachung (Digitalkameras, Asphaltthermometer, Messgeräte usw.) Der Nachweis ist formlos zu erbringen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Der Bewerber muss mindestens ein eigenes Qualitätsmanagementsystem formlos nachweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bewerber muss mindestens die folgenden aufgeführten Mindestkriterien vorweisen können: - Bei einem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 für Neubauprojekte von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von mind. 10 Mio. Euro (netto) erbracht worden sein Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§45ff. HOAI Objektplanung Verkehrsanlagen mind. Honorarzone III beinhaltet sein. - Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke (sonstige Bauwerke) mind. Honorarzone III beinhalten. Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§41ff. HOAI Objektplanung Ingenieurbauwerke (Tunnel und Trogbauwerke) mind. Honorarzone IV beinhalten. Bei einem Referenzprojekt muss mindestens die Erbringung der Leistungsphase 8 gem. §§53ff. HOAI Technische Ausrüstung mind. Honorarzone II beinhalten. Die Leistung muss in den letzten 5 Jahren also zwischen dem 26.08. 2021 und dem Tag vor Ablauf der Bewerbungsfrist erbracht worden sein. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 1 VgV: 50% Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Mögliche Punktekriterien: 1) Anzahl der Referenzprojekte der Leistungsphase 8 für Neubauprojekte von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken mit einem Bauvolumen von mindestens 10 Mio. Euro (netto) und einer Einstufung in die Honorarzone III oder höher (20%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 2) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke (sonstige Bauwerke) mit mind. Honorarzone III (15%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 3) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für Objektplanung Ingenieurbauwerke (Tunnel und Trogbauwerke) mit mind. Honorarzone IV (10%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) 4) Anzahl der Projekte der Leistungsphase 8 für die Technische Ausrüstung mind. Honorarzone II (5%): 3 Punkte: >= 3 Referenzprojekte 2 Punkte: = 2 Referenzprojekte 1 Punkt: = 1 Referenzprojekt (Mindestkriterium) Die geforderten Leistungen können innerhalb einer Referenz oder auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Die Einreichung einer sehr hohen Anzahl an Referenzen führt somit nicht automatisch zu einer Verbesserung der Gesamtbewertung.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Die Projektleitung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Bauingenieur (Master/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur oder vergleichbares) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Planung und/oder Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die stellvertretende Projektleitung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Bauingenieur (Master/Bachelorstudiengänge, Diplomingenieur oder vergleichbares) und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Planung und/oder Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Die Bauüberwachung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die stellvertretende Bauüberwachung muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Nachweis einer abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder (staatlich geprüfter) Bautechniker oder vergleichbare Abschlüsse und mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Überwachung von Tief- und Straßenbaumaßnahmen, Spezialtief- und Tunnelbaumaßnahmen sowie der betriebstechnischen Ausstattung von Tunneln haben. Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bauüberwachung und stellvertretende Bauüberwachung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Die Berufserfahrungen sind jeweils schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen. Für jede(n) der o. g. Mitarbeiter(in), der/die im Projekt eingesetzt werden sollen, ist ein Lebenslauf mit Nachweis eines abgeschlossenen Studiums (siehe oben), Berufserfahrung und Weiterbildung sowie Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit (Bewerber, Bietergemeinschaft, BiGe-Partner, Unterauftragnehmer) beizufügen. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 2 VgV: 45 % Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Berufserfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung in der Bauoberleitung (15 %): Projektleitung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Stellv. Projektleitung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Berufserfahrung der Bauüberwachung und der stellv. Bauüberwachung (30 %): Bauüberwachung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Stellv. Bauüberwachung: 3 Punkte: >= 9 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 2 Punkte: >= 7 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild 1 Punkt: >= 5 Jahre Berufserfahrung in dem zu vergebenden Leistungsbild (Mindestkriterium) Projektleitung und Bauüberwachung sowie deren Stellvertretung dürfen nicht in einer Person vereint sein. Berufserfahrung ist schriftlich mit Projektlebenslauf zu belegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestkriterium: § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren in Vollzeitäquivalent. Der Bewerber muss mindestens 8 Mitarbeiter durchgehend in den letzten 3 Jahren einschl. Führungspersonal (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) beschäftigt haben, jedoch mindestens 4 Ingenieure bzw. Techniker im Bereich der Bauüberwachung. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalbestand zu kumulieren. Ergänzende Angaben zum Personalbestand können als Anlage beigefügt werden. Wichtungskriterium: § 46 (3) Nr. 8 VgV: 5 % Durchschnittlicher Personalbestand des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Vollzeitäquivalent. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: ≥ 16 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 3 Punkten > 8 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) bis =< 15 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 2 Punkten = 8 Mitarbeiter (Ingenieure, Bautechniker, Bauaufseher) entspricht 1 Punkt (Mindestkriterium
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung: sofern bereits bekannt, Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Teilleistung anzugeben, welche durch Unterauftragnehmer durchgeführt wird. Die namentliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie die Einreichung entsprechender Referenzen kann bereits mit dem Teilnahmeantrag erfolgen. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB EU Verzeichnis der Unterauftragnehmer" zu verwenden. Näheres siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die "HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb".
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5.000.000 € gegeben ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens oder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 500.000,00 € brutto Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich: - Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate - Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "HVA F-StB Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123,124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften sind mit den Verstößen gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Nähere Informationen siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)". - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen. Im Übrigen gelten die "HVA F-StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb".
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Personaleinsatzkonzept
Beschreibung: Der Bieter legt mit dem Angebot ein projektbezogenes Personaleinsatzkonzept vor. Hier soll der Bieter projektbezogen das Personaleinsatzkonzept erläutern, in welchem Umfang welches Personal generell für das Projekt eingesetzt wird und sich in welchem Umfang vor Ort auf der Baustelle befindet. Das Personaleinsatzkonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Angabe des gesamten Personals, das für das Projekt eingesetzt werden soll mit Namen, Berufsbezeichnung, Berufserfahrung und der vorhandenen Qualifikationen sowie konkreter (vergleichbarer) Projekterfahrungen. - Personaleinsatzplan als Balkendiagramm mit maximaler Breite DIN A3. Die Lesbarkeit ist sicherzustellen. - Aussagen und nachvollziehbare Darstellung zum Umfang des Personaleinsatzes für das Projekt, sowie zum Umfang der Präsenz des Personals auf der Baustelle. - Erläuterung der Verfügbarkeit und Kontinuität des Personals (Vertretungsregelung) zum möglichen Auftragszeitpunkt. - Es ist darzulegen, wie flexibel auf Änderungen des Bauablaufs reagiert werden kann. - Es ist auf die unterschiedlichen Funktionen (Bauoberleitung (Projektleitung), Bauüberwachung) einzugehen. Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Lässt die Qualität des Personals und die Zusammensetzung des Projektteams eine optimale Leistungserfüllung erwarten? - Bietet der Personaleinsatz mit Vertretungsregelungen die Gewähr für eine optimale Leistungserfüllung?
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehenskonzept
Beschreibung: Der Bieter reicht mit dem Angebot ein Vorgehenskonzept ein. Das Vorgehenskonzept sollte folgende wertungsrelevante Inhalte umfassen: - Beschreibung der Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung, einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung sowie die Kommunikation mit dem Auftraggeber mittels Schaubildes und Erläuterungen (max. 2 DIN A4 Seiten). - Beschreibung, wie die Leistung der ausführenden Firma überwacht werden soll und wie die Einhaltung des Bauzeitenplanes sichergestellt wird (max. 1 DIN A4 Seite). Zur Bewertung werden folgende Fragestellungen herangezogen: - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der erarbeiteten projektspezifischen Herangehensweise - Nachvollziehbarkeit und Plausibilitäten der Beschreibung der geplanten Tätigkeit der Örtlichen Bauüberwachung einschl. Überwachungsteam und der Bauoberleitung unter Berücksichtigung der Schnittstellen. - Wurden projektspezifische Risiken erkannt und Lösungen plausibel erarbeitet?
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Honorar/Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 24/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: 1. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach sei es als Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft an diesem Vergabeverfahren, so führt dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist. Die Beteiligung eines Unterauftragnehmers (Nachunternehmer) an mehreren Angeboten verschiedener Bieter/Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig und führt nicht zum Verfahrensausschluss aus diesem Grund. Die Bieter haben allerdings sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) keinen Einblick in die jeweilige Angebotskalkulation oder sonstige wertungsrelevante Angebotsinhalte des Bieters erhält. 2. Die Kosten für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht erstattet (§ 77 Abs. 1 VgV). 3. § 47 (1) VgV: Sofern sich der Bewerber Kapazitäten anderer Unternehmen bedient (Eignungsleihe), sind das Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe) und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten anderen Unternehmen den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Seitens der etwaigen Eignungsgeber müssen die Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB gem. dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung", soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag die "Erklärung Bewerbergemeinschaft" abgeben. 4. Ergibt der Teilnahmewettbewerb bzw. die Angebotswertung nach vollständiger Prüfung anhand der bekannt gemachten Kriterien eine Gleichwertigkeit mehrerer Bewerbungen oder Angebote, wird zur Herbeiführung einer Entscheidung ein Losentscheid durchgeführt. Der Losentscheid stellt in diesem Fall das vorgesehene und vergaberechtlich zulässige Mittel dar, um unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Chancengleichheit zu einem Ergebnis zu gelangen. Das Verfahren des Losentscheids wird transparent, manipulationssicher und nachvollziehbar festgelegt und dokumentiert. 5. Mit Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer - einschließlich aller mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter sowie etwaiger Nachunternehmer und deren Mitarbeiter - zur Einhaltung der Pflichten gemäß dem Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469, 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942). Weitere Einzelheiten sind der unter Teil A beigefügten Niederschrift über die Verpflichtung ("E BW Niederschrift Verpflichtung_07-25.pdf") zu entnehmen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV 2016 Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. geltendem Landesrecht. Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen. - Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen-und Brückenbau Ausgabe 2022, (AVB F-StB), - Technische Vertragsbedingungen (TVB-Ingenieurbauwerke Ausgabe 2019, TVB-Verkehrsanlagen Ausgabe 2021,TVB-Tragwerksplanung Ausgabe 2019, sowie TVB-Technische Ausrüstung Ausgabe 2014) - Leitfaden Entwurf - Schnittstellenbeschreibung Anlage 1-5
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Zentrale Vergabestelle SBV