5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72413000 Website-Gestaltung, 72420000 Internet-Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hinsichtlich des Bewerbers dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG. Als Nachweis ist vom Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine verbindliche Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, einschließlich § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 14 BTTG. Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bewerber eine Eigenerklärung auf dem Formblatt "Erklä-rung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014" vorlegen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Extensions Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Das Referenzprojekt muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • vollständige Mehrsprachigkeit der Website; • in dem Projekt wurden Typo3-Extensions individuell entwickelt oder bestehende angepasst und implementiert. Es ist zulässig, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt", der "Mindestanforderung: Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design" und der "Mindestanforderung: Referenz Barrierefreiheit" angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine geeignete Referenz mit den auf dem Formblatt "Referenzen" geforderten Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers; Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, insbesondere Angaben zu den erbrachten Leistungen der Agentur; Internet-adresse (URL) der erstellten Website; Bestätigung des Bewerbers zur Referenz) benennen. Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Das Referenzprojekt muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • Erstellte Website hat mindestens 1.000 (Internet-)Seiten; • Mindestens 25 Webredakteure beim Auftraggeber; • Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen (mindestens 3). Es ist zulässig, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Extensions", der "Mindestanforderung: Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design" und der "Mindestanforderung: Referenz Barrierefreiheit" angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine geeignete Referenz mit den auf dem Formblatt "Referenzen" geforderten Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers; Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, insbesondere Angaben zu den erbrachten Leistungen der Agentur; Internetadresse (URL) der erstellten Website; Bestätigung des Bewerbers zur Referenz) benennen. Mindestanforderung: Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Das Referenzprojekt muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Entwicklung eines skalierbaren digitalen UI-Designsystems auf Grundlage eines bestehenden Corporate Designs (Logo, Typografie, Farbwelt und Gestaltungsprinzipien) einschließlich Konzeption, Gestaltung und technischer Um-setzung der erforderlichen UI-Komponenten in TYPO3 in Version 12, 13 oder 14. Es ist zulässig, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dieselben Referen-zen wie im Rahmen der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Extensions", der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt" und der "Mindestanforderung: Referenz Barrierefreiheit" angibt, sofern die Vorausset-zungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine geeignete Referenz mit den auf dem Formblatt "Referenzen" geforderten Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers; Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, insbesondere Angaben zu den erbrachten Leistungen der Agentur; Internetadresse (URL) der erstellten Website; Bestätigung des Bewerbers zur Referenz) benennen. Mindestanforderung: Referenz Barrierefreiheit Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens eine geeignete Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen verfügen. Das Referenzprojekt muss zwingend sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • bei der Website muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Barrierefreiheit nach dem Standard für den öffentlichen Bereich EN 301 549 V2.1.2 oder V3.2.1 bereits ab Beginn des Projekts in der Konzeptions-, Design- und Entwicklungsphase umgesetzt haben. Es ist zulässig, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dieselben Referenzen wie im Rahmen der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Extensions", der "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt" und der "Mindestanforderung: Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design" angibt, sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine geeignete Referenz mit den auf dem Formblatt "Referenzen" geforderten Angaben (Name und Anschrift des Auftraggebers; Aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, insbesondere Angaben zu den erbrachten Leistungen der Agentur; Internetadresse (URL) der erstellten Website; Bestätigung des Bewerbers zur Referenz) benennen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auswahlkriterien für den Fall, dass mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die auch im Übrigen einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben Die TH Mannheim fordert mindestens 3 (Mindestzahl), aber maximal 5 Bewerber (Höchstzahl) zur Angebotsabgabe auf. Sollten mehr als 5 geeignete Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die auch im Übrigen einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben, vorhanden sein, führt die TH Mannheim unter diesen Bewerbern ein Auswahlverfahren durch, um zu ermitteln, welche 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. 1 Referenzen Typo3-Projekt - Extensions 1.1 Weitere Referenzen Typo3-Projekt - Extensions Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • vollständige Mehrsprachigkeit der Website; • in dem Projekt wurden Typo3-Extensions individuell entwickelt oder bestehende angepasst und implementiert. Gewichtung: 5 Punkte pro über die Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderung "Referenz Typo3-Projekt - Extensions" hinaus benannte Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 10 Punkte. 1.2 Referenz Extension "Studiengangsfinder" Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat bei einem Referenzprojekt, das die "Mindest-anforderung: Referenz Typo3-Projekt - Extensions" bzw. die Anforderungen nach Auswahlkri-terium 1.1 erfüllt, einen "Studiengangsfinder" als Typo3-Extension entweder individuell ent-wickelt oder eine bestehende Extension "Studiengangsfinder" auf ein anderes Projekt ange-passt und implementiert. Gewichtung: 5 Punkte. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 5 Punkte. 2 Referenzen Typo3-Projekt - Großprojekt 2.1 Weitere Referenzen Typo3-Projekt - Großprojekt Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfolgende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • Erstellte Website hat mindestens 1.000 (Internet-)Seiten; • Mindestens 25 Webredakteure beim Auftraggeber; • Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen (mindestens 3). Gewichtung: 5 Punkte pro über die Referenz en zur Erfüllung der Mindestanforderung "Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt" hinaus benannte Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 10 Punkte. 2.2 Referenz Großprojekt 50 Webredakteure Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat ein Referenzprojekt durchgeführt, das die "Mindestanforderung: Referenz Typo3-Projekt - Großprojekt" bzw. die Anforderungen nach Auswahlkriterium 2.1 erfüllt, bei dem sogar mindestens 50 Webredakteure beim Auftraggeber vorhanden waren. Gewichtung: 5 Punkte. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 5 Punkte. 3 Referenzen Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design 3.1 Weitere Referenzen Corporate- und Brandde-sign und UX/UI-Design Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfol-gende Anforderungen erfüllen: • Entwicklung eines skalierbaren digitalen UI-Designsystems auf Grundlage eines be-stehenden Corporate Designs (Logo, Typo-grafie, Farbwelt und Gestaltungsprinzi-pien) einschließlich Konzeption, Gestal-tung und technischer Umsetzung der erforderlichen UI-Komponenten in TYPO3 in Version 12, 13 oder 14. Gewichtung: 7 Punkte pro über die Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderung "Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design" hinaus benannte Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 14 Punkte. 3.2 Referenz Weiterentwicklung Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat ein Referenzprojekt, bei dem er eine kontinuierliche Weiterentwicklung, Anpassung und Erweiterung des digitalen Designsystems einer umgesetzten Typo3-Seite über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach dem Relaunch durchgeführt hat. Gewichtung: 7 Punkte pro Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 7 Punkte. 3.3 Referenz positive Berichterstattung Positive Berichterstattung zu einer als Referenz benannten Website, die die "Mindestanforderung: Referenz Corporate- und Branddesign und UX/UI-Design" bzw. die Anforderungen nach Auswahlkriterium 3.3 erfüllt, hinsichtlich UX oder UI-Design in einem unabhängigen Fachmedium für UX/UI-Design (https://www.cssdesignawards.com/, https://ux-design-awards.com/ oder vergleichbar). Gewichtung: 3 Punkte pro Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 3 Punkte. 4 Weitere Referenzen Barrierefreiheit Anzahl der Referenzen, die sämtliche nachfol-gende Anforderungen erfüllen: • Erstellung einer Website mit Typo3 Version 12, 13 oder 14; • bei der Website muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Barrierefreiheit nach dem Standard für den öffentlichen Bereich EN 301 549 V2.1.2 oder V3.2.1 bereits ab Beginn des Projekts in der Konzeptions-, Design- und Entwicklungsphase umgesetzt haben. Gewichtung: 5 Punkte pro über die Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderung "Referenz Barrierefreiheit" hinaus benannte Referenz. Maximale Punkteanzahl für Auswertungskriterium: 5 Punkte. Bewertungsgrundlage sind die vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag übermittelten Angaben auf dem Formblatt "Referenzen". Anhand der erreichten Punktzahl ermittelt der Auftraggeber eine Rangfolge der geeigneten Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die auch im Übrigen einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag abgegeben haben. Zur Angebotsabgabe fordert der Auftraggeber höchstens die 5 Bewerber auf, die die höchste Bewertungspunktzahl erzielt haben. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er diese Teile des Auftrags mit seinem Teilnahmeantrag benennen. Für die vom Bewerber geforderten Angaben stellt der Auftraggeber das Formblatt "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" zur Verfügung, das von den Be-werbern, die Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber bereits mit dem Teilnahmeantrag zu übermit-teln ist. Kommt das Angebot des Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter die Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie die Unterauf-tragnehmer, die er einzusetzen beabsichtigt, zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Für die vom Bieter geforderten Angaben stellt der Auftraggeber das Formblatt "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zur Verfügung, das vom Bieter in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb der vom Auf-traggeber angegebenen Frist zu übermitteln ist. Es wird empfohlen, entsprechende Angaben nach Möglichkeit bereits mit dem Teilnahmeantrag zu machen. Auf die nachfolgenden Vorgaben des Auftraggebers wird hingewiesen: Der Auftragnehmer darf Auftragsleistungen im Wege von Unteraufträgen an Nachunternehmer nur vergeben, wenn diese fachkundig und leistungsfähig - also geeignet - sind sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozial-abgaben nachgekommen sind, die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen und nach den gesetzlichen Bestimmungen befugt sind und die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, die auszuführende Leistungen erbringen zu dürfen. Der Bewerber bzw. Bieter hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass der Unterauftragnehmer die ihm übertragenen Unterauftragsleistungen nicht weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Beabsichtigt der Auftragnehmer, andere als mit seinem Angebot bereits genannten Unterauftragnehmer zu beauftragen, so hat er hierfür das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber wird sein Einverständnis nur erteilen, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung der Unterauftragsleistung erfüllt sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet evtl. vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlungen in dem Umfang an den Unterauftragnehmer weiterzugeben, in dem dieser Leistungen erbringt. Eignungsleihe Sofern der Bewerber die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), muss er bereits mit dem Teilnahmeantrag das eignungsverleihende Unternehmen benennen und durch Verpflichtungserklärung des eignungsverleihen-den Unternehmens nachweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen. In Bezug auf das eignungsverleihende Unternehmen dürfen keine Ausschlussgründe (§§ 123 oder 124 GWB) vorliegen. Außerdem muss das eignungsverleihende Unternehmen, die an die Bieter zu stellenden Eignungsanforderungen erfüllen, wegen derer sich der Bieter des eignungsverleihenden Unternehmens bedient. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haften der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen dem Auftraggeber entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam (§ 47 Abs. 3 VgV). Für die vom Bewerber in Bezug auf die Eignungsleihe geforderten Angaben stellt der Auftraggeber die Formblätter • "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" und • "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" zur Verfügung, welche von den Bewerbern, die eine Eignungsleihe in Anspruch zu neh-men beabsichtigen, in Textform (§ 126b BGB) auszufüllen und dem Auftraggeber be-reits mit dem Teilnahmeantrag zu übermitteln sind. Außerdem muss das eignungsleihende Unternehmen das Formblatt "Teilnahmeantrag" (bei "Form der Beteiligung am Vergabeverfahren" ist "Eignungsleihendes Unternehmen" anzukreuzen) nebst einschlägiger Anlagen zum Teilnahmeantrag ausfüllen. Auch diese Unterlagen sind von den Bewerbern, die eine Eignungsleihe in Anspruch zu nehmen beabsichtigen, dem Auftraggeber bereits mit dem Teilnahmeantrag zu übermitteln.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: "Versicherungsschutz" Der Bewerber stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Der Deckungsumfang muss den deutschen allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) entsprechen. Die Deckungssummen müssen mindestens in Höhe der branchenüblichen Beträge verfügbar sein. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Angebotsschreiben eine Eigenerklärung abgeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung: Tariftreue Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bieter, die sich tariftreu im Sinne des baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) verhalten, insbesondere das erforderliche Mindestentgelt zahlen. Gemäß § 5 Abs. 1 LTMG haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LTMG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs 1 LTMG (Mindestentgelterklärung) abzugeben. Die Verpflichtungserklärungen sind auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Nachunternehmens oder Verleihunternehmens EUR 10.000,00 (netto) oder mehr beträgt. Als Nachweis ist vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die vom Land Baden-Württemberg bereitgestellte Musterverpflichtungserklärung nach LTMG (Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt bzw. Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) abzugeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 25/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber fordert Unterlagen in Übereinstimmung mit § 56 VgV nach.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe - Vergabekammer -
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (Nr. 1), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4), - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt Nr. 5). Der vorausgehendene Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Technische Hochschule Mannheim