1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heidenheim
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Beschreibung: Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs.1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsbereich direkt zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim (vgl. aktueller NVP als Download verfügbar unter: https://www.landkreis-heidenheim.de/site/LRA-HDH-Internet/get/documents_E-1274392002/lra-hdh/LRA_HDH_Bibliothek_Internet/Publikationen/FB%2011%20%C3%96PNV%20%26%20Stra%C3%9Fenbau/Nahverkehrsplan%202014%20f%C3%BCr%20den%20Landkreis%20Heidenheim%20%28PDF%29.pdf Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim: Linie 1: Zanger Berg – Heckental – ZOH – Schnaitheim – Wehrenfeld Linie 2: Hansegisreute – Haintal – ZOH – Reute – Zanger Berg Linie 3: Zanger Berg – Reute – ZOH – Haintal – Altenheim Linie 4: Osterholz – ZOH – Mergelstetten – Erbisberg Linie 5: Mittelrain – ZOH – Reutenen (Direktlinie) Linie 6: Mittelrain – Ziegeläcker – ZOH – Mergelstetten – Reutenen – Klinikum Linie 6a: ZOH/ZOB – Heckental/Galgenberg – Mittelrain Linie 7: Reutenen – Mergelstetten – ZOH – Ziegeläcker – Mittelrain Linie 7a: Mittelrain – Heckental – ZOB Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte vom Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim abgedeckte Bedienungsgebiet. Das beabsichtigte Jahreskilometerleistungsvolumen umfasst ca. 780.000 km. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V .m. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Andere
other - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Beschreibung: Verfahrensart Direktvergabe an einen internen Betreiber (Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Interne Kennung: 0226-02
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
3.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#, A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens 3 Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim ist zum 01.08.2027 aufzunehmen. Die bestehende Liniengenehmigungen für die Linien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim laufen am 31.07.2027 aus. B. Vergabe als Gesamtleistung. Die Vergabe der genannten Verkehrsdienste ist gem.§ 8a Abs. 2 S. 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Diesbezüglich wird auf das Linienbündelungskonzept des aktuellen NVP (Kap. 4) verwiesen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a S.2 PBefG zu versagen. C. Anforderungen. Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz für die Linien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim (einschließlich Anlagen) zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG). Das ergänzende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A), d. h. können nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags führen. Das ergänzende Dokument Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz für die Linien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/ausschreibungen D. zusätzliche Informationen Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die Verkehre, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Weitere zusätzliche Informationen: Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: Es gelten die rechtlichen Grenzen des Art. 5 Abs. 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, wonach der interne Betreiber verpflichtet ist, den überwiegenden Teil des öffentlichen Verkehrsdienstes selbst zu erbringen. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe Tel. 07219268704 oder 07219268730 Fax. 07219263985 vergabekammer@rpk.bwl.de
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landratsamt Heidenheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Heidenheim
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heidenheim
Registrierungsnummer: 08135A172280
Stadt: Heidenheim
Postleitzahl: 89518
Land, Gliederung (NUTS): Heidenheim (DE11C)
Land: Deutschland
Telefon: 07321 321-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38091cb3-18cc-4aca-b86c-064d3ba02f43 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/07/2026 08:54:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 506209-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 139/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/07/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/07/2027