2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen, 85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mannheim
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Gesundheitszentrum muss in der Stadt Mannheim liegen. Das Gesundheitszentrum muss für die Teilnehmenden in angemessener Zeit, d.h. innerhalb von 30 Minuten von einem Verkehrsknotenpunkt aus, mit öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Fußweg erreichbar sein. Als Verkehrsknotenpunkt im vorgenannten Sinn gelten der Hauptbahnhof und der Busbahnhof Mannheim. Der Fußweg zwischen der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels und dem Standort des Gesundheitszentrums darf nach dem Navigationssystem Google Maps zudem nicht länger als 10 Minuten dauern.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMU9H#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Betrug: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Korruption: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Es wird auf die §§ 123 bis 126 GWB verwiesen.