5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: C3_Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bankauskunft oder noch gültige Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage C3 Eigenerklärung zur Eignung - Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 MiLoG
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage Nachweis Bank oder Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für "Niedrigster Preis (mit Ausschlusskriterien)"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarelieferung
Beschreibung: Bereitgestellt wird eine Fork-Variante der Software Camunda 7 als KONSENS weit einheitliche Prozessorchestrierungsplattform, welche durch den Bezugs-/Abrufberechtigten auf eigenen Umgebungen betrieben werden kann (Self-Managed). Die Softwarebasis wird im Rahmen der Einzelabrufe dauerhaft überlassen. Die Softwarebasis muss unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz stehen, die kommerzielle Nutzung, Weitergabe, Änderung und Verteilung des Quellcodes erlaubt. Die dauerhafte Nutzbarkeit der Softwarebasis nach Maßgabe der zugrunde liegenden Open-Source-Lizenzbedingungen bleibt von der Laufzeit entgeltlicher Pflege-, Support- und Enterpreise-Leistungen unberührt. Das Softwarepaket enthält mindestens die folgenden Komponenten: a) BPM Engine zur Ausführung ausführbarer BPMN-Modelle b) Modellierungswerkzeuge zur Erstellung, Visualisierung, Validierung und Versionierung ausführbarer BPMN- und DMN-Modelle c) Web-Oberflächen zu Aufgabenbearbeitung, Monitoring, Betrieb sowie Administration d) Werkzeuge bzw. Skripte zur Migration bestehender Camunda 7 Implementierungen e) Notwendige Bibliotheken zur Anbindung von Clients an die Software, insbesondere von Java Anwendungen f) (Starter-)Bibliotheken zum eingebetteten Betrieb der Engine in einer (Spring-Boot) Java Anwendung g) Container Images und Helm-Charts zum Betrieb auf Container Umgebungen insb. auf Kubernetes / OpenShift 4.x h) Installations- und Startskripte für die Standalone Engine i) Entwicklungsdokumentation j) Betriebs-Administratordokumentation Siehe Kapitel 2 ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lizenzeinheit
Beschreibung: Die im Rahmen dieses Beschaffungsvorhabens verwendeten Lizenzeinheiten dienen der Bestimmung des Umfangs der bereitgestellten und dauerhaft überlassenen Softwarepakete sowie der daran anknüpfenden entgeltlichen Leistungen für Pflege , Support und Enterprise-Funktionalitäten. Die Lizenzeinheiten sind keine von den Open-Source-Lizenzbedingungen losgelösten ausschließlichen Lizenzrechte, sondern dienen als einheitliche Bezugsgröße für die vertragliche Zuordnung von Softwarepaketen und Zusatzleistungen. Maßgebliche Abrechnungsgröße ist die Anzahl der in der produktiven Umgebung genutzten virtuellen CPUs (vCPU). Ein Basispaket umfasst eine Grundkapazität von mindestens 8?vCPU. Eine Erweiterung der Kapazität erfolgt in Paketen von jeweils 4?vCPU. Die verwendete Abrechnungsmetrik dient der transparenten, nachvollziehbaren und einheitlichen Ermittlung des Umfangs der dauerhaft überlassenen Softwarepakete sowie der Entgelte für laufzeitbezogene Zusatzleistungen. Sie hat keinen Einfluss auf die Open-Source-Nutzungsrechte der Bezugs- bzw. Abrufberechtigten. Die Nutzung der Softwarebasis in Entwicklungs , Test , Schulungs und sonstigen nicht produktiven Umgebungen ist von der Abrechnungsmetrik unabhängig und durch die vereinbarten Service Entgelte mit abgegolten. Siehe Kapitel 6 ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfahren zur Ermittlung der Messeinheit
Beschreibung: Die Ermittlung der tatsächlich genutzten Abrechnungs bzw. Messeinheiten erfolgt durch die Bezugs bzw. Abrufberechtigten mithilfe eines vom Auftragnehmer bereitgestellten geeigneten Verfahrens und wird dem Auftragnehmer zur Abrechnung mitgeteilt. Siehe Kapitel 6.4 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellung KONSENS-Bundesländer
Beschreibung: Die Fork-Variante der Software Camunda 7 wird gemäß Kapitel 2.1 ff der Leistungsbeschreibung als KONSENS-weit einheitliche Prozessorchestrierung, welche durch den Bezugs-/Abrufberechtigten auf eigenen Umgebungen betrieben werden kann (Self-Managed), bereitgestellt und enthält mindestens die genannten Kompontenen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anforderungen an die Software
Beschreibung: Die Fork-Variante der Software Camunda 7 erfüllt die gemäß Kapitel 2.2 der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten: (1) Kompatibilität mit Camunda 7 (2) Migration von Camunda 7 (3) Offene Schnittstellen / Architektur (4) Kompatibilität mit bestimmten Frameworks (Spring Boot) (5) Unterstützung von Mehrbenutzer und Multi-Tenant-Umgebungen (6) Monitoring und Troubleshooting (7) Reporting und Analyse (8) Skalierbarkeit (9) Manuelle und asynchrone Prozessschritte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Unterstützung von Betriebsystemen und Hardware
Beschreibung: Die Fork-Variante der Software Camunda 7 unterstütz die gemäß Kapitel 2.3 ff der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten: (1) Betriebskompatibilität (2) Virtualisierungsumgebungen (3) Terminalserver
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Open-Source Anforderungen
Beschreibung: Die Fork-Variante der Software Camunda 7 erfüllt die gemäß Kapitel 2.4 ff der Leistungsbeschreibung genannten Open-Source Anforderungen: (1) Lizensierung der Software unter einer OSI-konformen Open-Source-Lizenz (2) Sicherstellung des vollständigen und öffentlichen Quellcodezugangs (3) Gebührenfreie Nutzung gemäß Open-Source-Lizenz (4)Verpflichtung zur Bereitstellung von Änderungen nach Open-Source-Best-Practices (5) Abgrenzung zu entgeltlichen Leistungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software Bill of Materials (SBOM)
Beschreibung: Der Auftragnehmer reicht eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß der Anforderungen in Kapitel 2.5 der Leistungsbeschreibung ein.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support
Beschreibung: Für die Fork-Variante der Software Camunda 7 werden Software-Pflegeleistungen gem. Kapitel 3.1 ff der Leistungsbeschreibung erbracht, die insbesondere folgenden Leistungen umfassen: - Bereitstellung von Major- und Minor-Releases der Software zum Download, - Bereitstellung von Patches und Hotfixes zum Download, - Bereitstellung von kundenspezifischen Hotfixes zum Download, sofern diese aufgrund von Sicherheitslücken notwendig sind oder Störungen anders nicht zu beheben sind. - Bereitstellung von befristeter Pflege für Lagacy-Versionen Camunda 7.22 bis 7.24.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support / Versionen
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt zu den beschriebenen Anforderungen gemäß den Kapiteln 3.1.1 der Leistungsbeschreibung für Minor Versionen oder ausgewählten LTS Versionen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support / Fehlerbehebungen
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt in Form von Fehlerbehebungen in Open-Source Komponenten Siehe Kapitel 3.1.2 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support / Domumentation
Beschreibung: Die Software-Pflege Dokumentation erfolgt entsprechend Kapitel 3.1.3 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Weitere Serviceleistungen
Beschreibung: Der Auftragnehmer erbringt weitere Serviceleistungen entsprechend Kapitel 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Release-Management Prozess
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt im Rahmen eines ausgereiften Release-Management-Prozesses, der die Anforderungen gemäß 3.1.6 der Leistungsbeschreibung erfüllt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Rückbau problematischer Software-Pflegeleistungen
Beschreibung: Der Rückbau problematischer Software-Pflegeleistungen erfolgt entsprechend Kapitel 3.1.7 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Servicezeiten
Beschreibung: Pflege und Support für die Fork-Variante der Software Camunda 7 werden erbracht entsprechend Kapitel 3.2 ff der Leistungsbeschreibung mit Servicezeiten 08:00 bis 18:00 Uhr.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Supportsprache
Beschreibung: Der Support steht gemäß Kapitel 3.2.1 der Leistungsbeschreibung in deutscher Sprache zur Verfügung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / / Fehlerbehebung
Beschreibung: Der Support umfasst im Fehlerfall die in Kapitel 3.2.2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Enterprise-Funktionalitäten
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt für die Softwarebasis Enterprise Funktionalitäten gemäß Kapitel 3.3 ff der Leistungsbeschreibung bereit.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulung
Beschreibung: Training/Schulungsleistungen werden erbracht entsprechend Kapitel 4 ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Inhalte der Schulungen
Beschreibung: Die Schulungen sollen mindestens die Inhalte aus der Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 ff behandeln.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungsdienstleistungen
Beschreibung: Unterstützungs- und Beratungsleistungen werden erbracht entsprechend Kapitel 5 ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des § 56 Abs. 2 und 3 VgV vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Keine oder anderweitige Formerfordernis: - C3a Eigenerklärung RUS-Sanktionen - C4_Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Eigenerklärung, dass den Mitarbeitern des Bieters/Bewerbers der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird. Dieses Dokument ist auch durch den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD