1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: RVM Heilbronn Neckarsulm Lph 5-9
Beschreibung: Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für Regionales Verkehrsmanagement (RVM) im Großraum Heilbronn Neckarsulm mit Öffentlichkeitsarbeit, Illustrationen und Pilotprojekten im Bereich der vernetzten Verkehrssteuerung und intelligenter Lichtsignalanlagen.
Kennung des Verfahrens: 484f8818-2c43-442a-aae8-4e7c37d3df07
Interne Kennung: 2026/1822
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM38V# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: RVM Heilbronn Neckarsulm Lph 5-9
Beschreibung: Zur Verbesserung der Mobilität in den verkehrlich bedeutsamen Regionen Baden-Württembergs führt das Ministerium für Verkehr unter seiner Federführung ein Regionales Verkehrsmanagement ein. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung zuständigkeits-, verkehrsträger- und gebietsübergreifender Verkehrssteuerungsmaßnahmen, um den Verkehr sicherer, nachhaltiger und leistungsfähiger zu gestalten. Die im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen sollen künftig durch die derzeit im Aufbau befindliche Verkehrsmanagementzentrale Baden-Württemberg (VMZ BW) betrieben und umgesetzt werden. Das Regionale Verkehrsmanagement bildet damit eine wesentliche fachliche Grundlage für den Betrieb der VMZ BW. Die Umsetzung regional abgestimmter Verkehrssteuerungsstrategien über die VMZ BW ist zugleich ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, ohne dass hierfür zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Einführung und der Betrieb der VMZ BW wurden vor diesem Hintergrund als gesetzliche Pflichtaufgabe des Ministeriums für Verkehr verankert. Regionales Verkehrsmanagement wird derzeit in folgenden Regionen umgesetzt bzw. vor-bereitet: - Stuttgart - Rhein-Neckar - Heilbronn Neckarsulm - Walldorf Wiesloch - Aalen Heidenheim - ab 2027: Mittelbaden Nachdem die Grundlagenplanung (Lph 1 - 3) für die Einführung des Regionalen Verkehrsmanagements im Großraum Heilbronn Neckarsulm weitestgehend abgeschlossen wurde (Restarbeiten bis zur Aufforderung zum Erstangebot am 28.08.2026 geplant), soll nun die nächste Projektphase ausgeschrieben und beauftragt werden. Das Vorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau der VMZ BW. In der kommenden Projektphase sollen die bislang entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen weiter konkretisiert sowie die fachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für deren spätere Umsetzung über die VMZ BW geschaffen werden. Die bislang erarbeiteten Verkehrssteuerungsmaßnahmen wurden in 19 Strategiesteckbriefen dokumentiert und gemeinsam mit einem Zielkonzept in einer Kooperationserklärung zusammengeführt. Die Unterzeichnung dieser Erklärung durch die Hausspitzen der zwölf beteiligten Partner erfolgte am 29. Juni 2026 im Rahmen der Vernetzungsveranstaltung der Mobilitätspakte im Haus der Architekten in Stuttgart. Weitere Informationen finden sich auf der Projekthomepage des Regionalen Verkehrsmanagements Heilbronn Neckarsulm. Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Interne Kennung: 2026/1822
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71356400 Technische Planungsleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Da der Begriff "Regionales Verkehrsmanagement" nicht einheitlich definiert ist, erläutert der AG in diesem Abschnitt das beabsichtigte Konzept. Dieses Prinzip ist an alle Planungsschritte dieses Projektes anzulegen. Verkehrsmanagement umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsangebots und der Verkehrsnachfrage. Langfristige Maßnahmen wie die Anpassung der Siedlungsstruktur und die Förderung bestimmter Mobilitätsarten zielen auf ei-ne Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer ab. Mittelfristig werden größere Infrastrukturprojekte umgesetzt. Kurzfristige, meist temporäre Maßnahmen wie angepasste Ampelschaltungen gehören zum dynamischen Verkehrsmanagement. Alle Ansätze sollen eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität sicherstellen. Regionale Verkehrsmanagement unterscheidet sich funktional vom kommunalen Verkehrsmanagement und den Aktivitäten im Bereich des Verkehrsmanagements auf Auto-bahnen. Während sich kommunale Ansätze mit lokalen verkehrlichen Problemstellungen innerhalb der Stadt- oder Gemeindegrenzen beschäftigen und überregionale Managementmaßnahmen die Verbindung zwischen den Ballungsräumen betrachten, schließt das regionale Verkehrsmanagement die Lücke zwischen überregionalem und untergeordnetem Netz, verknüpft dort, wo nötig, die Überlegungen benachbarter Kommunen und verfolgt einen interkommunalen Ansatz. Regionale, überregionale und kommunale Maßnahmen können in Teilbereichen aufeinander aufbauen oder gar identisch sein. In jedem Fall bestehen gegenseitige Abhängigkeiten, welche es in den Plänen zu berücksichtigen gilt. Regionales Verkehrsmanagement beinhaltet - die Abstimmung und Umsetzung kurzfristiger und spezifische Maßnahmen bei bestimmten Verkehrssituationen sowie, - die Beeinflussung der aktuellen Verkehrsnachfrage und des vorhandenen Verkehrsangebotes, mit dem Ziel, die negativen und positiven Auswirkungen zu optimieren. Regionales Verkehrsmanagement findet seinen Hauptanwendungsbereich in Ballungsräumen. Einbezogen werden jedoch sämtliche am Verkehrsgeschehen beteiligten Akteure innerhalb der Region. Betrachtung finden dabei sowohl die Verkehrserzeuger, wie Wirtschaftsunternehmen oder Veranstalter, als auch Verkehrsbetreiber und politische Vertreter, wie Verkehrsunternehmen, Behörden und Verbände. Wichtig ist hierbei der regionale Kontext. Das regionale Verkehrsmanagement findet dementsprechend nur innerhalb einer Region statt, wobei der Wirkungsbereich abgegrenzt werden muss. Verfolgt wird dabei ein dezentraler Kooperationsansatz. Die unterschiedlichen Interessenlagen der jeweiligen Partner können allerdings Zielkonflikte erzeugen, welche es zu betrachten gilt. Deshalb müssen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen festgelegt werden, durch welche jeder einzelne Partner seine formalen und rechtlichen Zuständigkeiten gesichert sieht. Es findet kein Eingriff in die oder eine Beschneidung der jeweiligen Zuständigkeiten statt (polyzentrische Vernetzung). Somit gibt es innerhalb des Regionalen Verkehrsmanagements kein Unter- oder Überordnungsverhältnis. Die Partner einigen sich auf freiwilliger, jedoch vertraglich abgesicherter, Basis zur Zusammenarbeit und zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen, welche für die gesamte Region den größtmöglichen Nutzen bringen. Das Grundprinzip des Regionalen Verkehrsmanagements besteht darin, dass in einem ersten Schritt Situationen, also Ereignisse identifiziert werden, welche Probleme im Verkehrsablauf erzeugen können. Der nächste Schritt besteht darin, einzelne Maßnahmen festzulegen, mit denen dynamisch, also unmittelbar zum Zeitpunkt ihres Auftretens, reagiert wer-den kann. Die Einzelmaßnahmen, welche eingesetzt werden können, um auf eine Situation zu reagieren, werden als Strategie zusammengefasst. Dabei können für eine Situation mehrere Strategien entwickelt werden. Die Kombination von Situation und hierauf abgestimmte Strategie werden als Szenario bezeichnet. Der Zusammenhang ist in Abbildung 2 (vgl. Bewerbermemorandum) dargestellt. Im Sinne des o. g. polyzentrischen Ansatzes initiiert derjenige die Umsetzung einer Strategie, in dessen Zuständigkeit sie fällt. Die Umsetzung kann übertragen werden. So schaltet bspw. die zuständige Kommune die Lichtsignalanlage so, wie es die Strategien erfordern. Sollte die Kommune jedoch nicht über die notwendige Technik verfügen, um eine solche Schaltung beim Auftreten der Situation durchzuführen, so kann sie die Umsetzung an einen anderen Partner, zum Beispiel eine Zentrale des Landes, abgeben. Ebenfalls im Sinne des polyzentrischen Ansatzes ist es, dass in erster Linie nur die Anlagen gesteuert werden, die in der jeweiligen eigenen Zuständigkeit liegen (Ausnahme, siehe vorangehender Absatz). So steuern bspw. die Leitzentralen der Städte die innerstädtischen Straßen oder den ÖPNV und die Leitzentralen der Länder die Zubringerstraßen. Die Festlegung was, wann und wie zu steuern ist, bestimmen die gemeinsam vereinbarten Strategien. Hierfür findet ein ständiger, i. d. R. standardisierter Austausch zwischen den Zentralen statt. Dabei nutzen die jeweiligen Zentralen Daten, wie bspw. Daten aus dem Baustellen- und Ereignismanagement sowie den Verkehrsinformationszentralen, Floating Car Data, Auswertung der Bilder der Verkehrskameras und Detektordaten, stellen im gleichen Zuge je-doch auch Daten zur Verfügung, wie z. B. Strategien und aktuelle Ampelschaltungen für Navigationsdienstleister und Parkplatzbelegungen, und dienen somit als Daten-Drehscheibe. Sowohl für den Abruf als auch für die Abgabe der Daten dienen die Austauschplattformen der Länder oder die des Bundes. Regionales Verkehrsmanagement achtet die von den Partnern im Untersuchungsgebiet bereits existierende Planwerke, ergänzt diese und sucht Anknüpfungspunkte, tritt aber auf keinen Fall in Konkurrenz zu diesen. Zu diesen Planwerken zählen insbesondere - Verkehrsentwicklungspläne, - Nahverkehrspläne, - Radverkehrskonzepte, - Luftreinhaltepläne, - kommunale Verkehrssteuerungsstrategien - Korridormanagementpläne Insofern übernimmt das Regionale Verkehrsmanagement auch eine Ausgleichsfunktion, falls Interessen verschiedener Planwerke der jeweiligen Partner einander entgegenstehen. Der AG legt großen Wert darauf das zu entwickelnde RVM nicht als Projekt des AG, sondern als Projekt aller Partner zu behandeln. Dies soll durch eine ständige Einbindung der Partner in die Entscheidungsprozesse (z.B. Situationen, Erarbeitung Maßnahmen und Strategien, Besprechungs- und Austauschformate, usw.), der regelmäßigen Informationsweitergabe, interaktive Karte, Internetauftritt aber auch durch ein "Wir-Gefühl" (z.B. Illustratio-nen) Meilensteintermine erreicht werden. Dies trägt den unterschiedlichen Rollen der Partner Rechnung soll eine größtmögliche Akzeptanz des Prinzips des Regionalen Verkehrsmanagements gewährleisten, zu einer schnellen Zustimmung zu den zu erarbeitenden Strategien führen, das Aussteigen von Partner aus dem Projekt verhindern und eine möglichst starke Mitarbeit der Partner aktivieren. Zur Sicherstellung einer allgemeinen Unterstützung des Projekts ist die interessierte Öffentlichkeit sowie nur indirekt betroffene Partner und deren Leitungsebenen durch die o.g. außenwirksame Methoden regelmäßig zu informieren.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung).
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen-, und EUR 1.500.000 Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung und den Angaben aus Kapitel 1 des Bewerbermomorandums in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen: - enthaltene "Leistungsdisziplinen": (A) Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement Planung oder Umsetzung verkehrssteuernder Strategien oder Maßnahmen (z. B. Netzsteuerung, Koordinierung, Verkehrsleitsysteme) im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements gemäß Auftragsbekanntmachung und Kapitel 1 des Bewerbermemorandums (B) Leistungsphasen 5-9 Verkehrstechnik Mindestens Leistungsphasen 5-9 im Bereich Verkehrstechnik, insbesondere bei Erstellung, Optimierung oder Parametrierung von Lichtsignalanlagenprogrammen mit ÖPNV-Priorisierung (C) Verkehrsmodell Anwendung, Fortschreibung, Kalibrierung oder Aufbau eines mikro-, meso- oder makroskopischen Verkehrsmodells. (D) C-ITS / digitale verkehrstechnische Systeme Projekte mit C-ITS-Architektur, Testfeldern, digitalen Schnittstellen (OCIT, DATEX II) oder intelligenter Ampel-/Backend-Infrastruktur Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz). Die Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unter-nehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die (ggf. kumulierte) Mindestreferenz wird wie folgt bewertet: - zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Referenzplanungsleistung (A) bis (D) enthaltene Leistungsdisziplinen: (E) Moderation heterogener Akteurslandschaften Nachweis von Koordination/Moderation verschiedener Behörden, Kommunen oder externer Partner. Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (F) Grafik- und Visualisierungsleistungen Erstellung verkehrsbezogener Visualisierungen, Infografiken oder Simulationsdarstellungen Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (G) Internet-/Informationsauftritt Mobilität Aufbau oder Pflege eines projektbezogenen Webauftritts oder Informationsportals Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Enthalten 2 Punkte * Für den Fall, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere kumulierte Referenzen nachgewiesen wird, erfolgt die Bewertung der Auswahlkriterien (E) bis (H) ausschließlich anhand derjenigen Referenz, die die höchste Punktzahl nach den Auswahlkriterien (E) bis (H) erzielt. Eine referenzübergreifende Kumulation der Bewertungskriterien (E) bis (H) findet nicht statt. Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet ggf. das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 6,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 500
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehen zur Ausarbeitung der Strategien
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 300
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehen zur Umsetzung der Beispielfelder (C-ITS)
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 150
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kommunikations- und Darstellungskonzept für das Beispielfeld "Intelligente Lichtsignalanlagen"
Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 080000
Postanschrift: Stuttgart
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040251
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +4971186040251
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 223910e9-16c4-4a93-bbe1-8d099bc22c7a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/07/2026 09:51:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 500451-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/07/2026