2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712710 Verkehrsüberwachung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 51210000 Installation von Messgeräten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mannheim, Stadtkreis (DE126)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Leistungsdurchführung im gesamten Stadtgebiet Mannheim.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXVHY6AYT1XLX68M# Begrenzung der Anzahl der Bewerber: Es werden pro Los maximal vier (4) geeignete Bewerber je Los zur Angebotsphase I zugelassen und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Diese vier (4) Bewerber werden anhand der in Anlage A.2 Wertungsmatrix (Eignung Los 1 und 2) beschriebenen Auswahlkriterien ermittelt. Die übrigen Bewerber werden für das weitere Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt. Erfüllen mehr als vier (4) Bewerber je Los gleichermaßen die Anforderungen an die Eignung und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den veröffentlichten Auswahlkriterien aufgrund von Punktgleichheit zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern erfolgt anhand der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, konkret der Referenzen je Los, gemäß den Anforderungen in Ziffer 16.1.3 des Verfahrensbriefs Nr. 1. Es können pro Los maximal 500 Punkte erreicht werden. D.h. für Los 1 können 500 Punkte und für Los 2 können ebenfalls 500 Punkte erreicht werden. Angaben zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen (Anlage A.) und die leistungsbezogenen Anlagen (Anlage B.) sind auf dem Vergabeportal veröffentlicht. Eine Ausnahme gilt für die Anlage B.7. Die Anlage B.7 (Kabeltrassenpläne LSA) enthält besonders vertrauliche und schutzbedürftige Angaben. Daher fordert der Auftraggeber die Bewerber/Bieter zur Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage A.9 (Vertraulichkeitserklärung)) auf (§ 5 Abs. 3 Satz 2 VgV). Diese kann über die Nachrichtenfunktion von DTVP eingereicht werden. Dem Bewerber/Bieter wird die vorbezeichnete besonders vertrauliche und schutzbedürftige Anlage sodann zeitnah nach Erhalt der Vertraulichkeitsvereinbarung über die Nachrichtenfunktion DTVP zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Betrug: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Korruption: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es wird auf die Anlagen A.3 (Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB)) und A.4 (Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB)) verwiesen.