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1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Paderborn
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Beschreibung: Die Kreise Paderborn und Höxter beabsichtigen als zuständige Behörden nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihren Zuständigkeitsgebieten zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels NE PB • NE11 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Lippspringe - Schlangen • NE12 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Altenbeken • NE13 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Lichtenau • NE14 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Wünnenberg • NE15 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Borchen - Atteln/Niederntudorf • NE16 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Büren • NE17 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Salzkotten • NE18 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Delbrück • NE19 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Hövelhof • NE20 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Driburg Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Die Kreise kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr
Interne Kennung: 30-31 - 26-9203
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre sowie Linienbedarfsverkehre (siehe Punkt 2.1) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zu dem in Punkt 5.1.3 genannten Betriebsbeginn aufzunehmen. Die derzeit bestehenden Liniengenehmigungen für diese Verkehrsdienste enden zu diesem Zeitpunkt. Eigenwirtschaftlich sind gemäß § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, dann darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. B. Anforderungen an die Verkehrsdienste Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag Anforderungen an die umfassten Verkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Zusätzliche Angaben im Rahmen der Vorabbekanntmachung LB NE PB einschließlich der Referenzfahrpläne angegeben. Das ergänzende Dokument sowie die Referenzfahrpläne stehen als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://hochstiftbewegt.de/unternehmen/ausschreibung/ Das ergänzende Dokument enthält Anforderungen im Sinne von § 13 Absatz 2a Sätze 3 – 6 PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe Punkt 2.1.4 bei A.). Sie führen nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a Sätze 2 ff. PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (Punkt 2.1.4 bei A.) auch voraussetzt, dass die in dieser Anforderung einschließlich der in dem ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Rechtsbehelfsverfahren und Nachprüfungsverfahren bzw. Fragen zu diesem Verfahren können bei folgender Stelle eingereicht werden: Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel. 0251 - 41113514 Fax 0251 - 4112165 E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Beschreibung: Beschreibung sh. Punkt 2.1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2028
Enddatum der Laufzeit: 06/08/2030
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: HochstiftBewegt, Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Paderborn
Registrierungsnummer: 057740032032-31001-11
Postanschrift: Aldegreverstr. 10 -14
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Kreisverwaltung Paderborn
Telefon: +49 5251 3083016
Fax: +49 5251 308893098
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: HochstiftBewegt, Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH
Registrierungsnummer: DE 458312588
Postanschrift: Bahnhofstraße 27
Stadt: Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land, Gliederung (NUTS): Paderborn (DEA47)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale eVergabe- und Submissionsstelle Kreis Paderborn
Telefon: +49 5251 123341
Fax: +49 5251 123399
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8a79b3ad-06ae-4314-9699-40f80bba2e41 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/07/2026 10:37:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 490828-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 135/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/07/2026