1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rastatt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Grenzüberschreitende Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs einer neuen Expressbuslinie (X 31) zwischen der Stadt Rastatt (D) und der Stadt Haguenau (F)
Beschreibung: Der Landkreis Rastatt beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Städte Rastatt, Beinheim, Roppenheim, Roeschwoog, Soufflenheim, Haguenau
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Die vorliegende Vorinformation löst die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung der Expressbuslinie (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Es wird hier insbesondere darauf hingewiesen, dass auf dem gesamten Linienverlauf eine gegenseitige Anerkennung der deutschen und französischen Tarife gelten. Die Anforderungen werden in der Anlage zur Vorinformation und ihren Anhängen, abzurufen unter dem folgenden Link unter dem Reiter „Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt“ auf der Homepage des Landkreises Rastatt unter https://www.landkreis-rastatt.de/landratsamt/aemteruebersicht/amt-fuer-wirtschaft-klima-und-mobilitaet/oepnv?QUERYSTRING=%C3%96PNV-Aufgabentr%C3%A4ger konkretisiert. 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf die Expressbuslinie kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. 4. Verlängerungsoption: Der Vertrag wird zusätzlich eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 24 Monate enthalten. 5. Die Genehmigung der Linie erfolgt auf der Grundlage Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Für die Erbringung des Linienverkehrs ist zudem eine Gemeinschaftslizenz gem. Art. 4 Verodnung (EG) 1073/2009 notwendig. Es wird darauf hingewiesen, dass für den grenzüberschreitenden eigenwirtschaftlichen Verkehr auch Vorgaben des französischen Rechts einzuhalten sind. 6. Hinweis auf die Finanzierungsgrundlage: Die beabsichtigte Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt einer auskömmlichen Finanzierung durch die deutschen und französischen Projektpartner. Hierzu soll eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet werden. Für den Fall, dass diese Vereinbarung nicht zustande kommt, wird die Ausschreibung nicht oder mit einer zeitlichen Verzögerung durchgeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens. Der automatisch generierte Verweis auf Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 unter Ziffer 2.1 dieser Bekanntmachung ist insoweit unzutreffend.
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Grenzüberschreitende Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs einer neuen Expressbuslinie (X 31) zwischen der Stadt Rastatt (D) und der Stadt Haguenau (F)
Beschreibung: Grenzüberschreitende Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs einer neuen Expressbuslinie (X 31) zwischen der Stadt Rastatt (D) und der Stadt Haguenau (F)
Interne Kennung: PAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Städte Rastatt, Beinheim, Roppenheim, Roeschwoog, Soufflenheim, Haguenau
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst# Vergeben wird auf Basis einer grenzüberschreitenden Übereinkunft des Landkreises Rastatt als Aufgabenträger auf deutscher Seite, der Région Grand Est als Aufgabenträger auf französischer Seite und weiteren deutschen und französischen Projektpartnern die Erbringung eines zu konzessionierenden Linienverkehrs in Form einer Expressbuslinie. Der Landkreis Rastatt fungiert hierbei als Projektträger, Ausschreibungs- und Vergabestelle. Die Genehmigung der Linie erfolgt auf der Grundlage Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009. Für die Erbringung des Linienverkehrs ist zudem eine Gemeinschaftslizenz gem. Art. 4 Verordnung (EG) 1073/2009 notwendig. Zudem sind für den grenzüberschreitenden eigenwirtschaftlichen Verkehr auch Vorgaben des französischen Rechts einzuhalten. Die Leistungen müssen auf folgender neuen Buslinie erbracht werden: X 31 Rastatt Bhf – Beinheim/Roppenheim – Soufflenheim – Haguenau Bhf. Die Linienlänge beträgt 42,7 km. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb wird ca. 11.616 Jahresfahrplanstunden pro Normjahr betragen. Die zu erbringende Verkehrsleistung kann der u. g. Anlage entnommen werden. Die Betriebsaufnahme ist für den 13.12.2026 vorgesehen. Bis zur Betriebsaufnahme kann es im Buslinienverkehr noch zu Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein etwaiger eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag des Unternehmers muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung der Linie umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Weitere Vorgaben und Informationen zur Linie, insb. Anforderung an die Fahrzeugkapazitäten, Tarifbestimmungen und den Buseinsatz, sind in der Anlage samt Anhängen einzusehen. Diese können unter folgendem Link unter dem Reiter „Wettbewerb im Busverkehr im Landkreis Rastatt“ auf der Homepage des Landkreises Rastatt abgerufen werden:
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rastatt
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008882
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Stadt: Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7222 381-1134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 48fd2cc1-ae95-4162-ae93-f9540d15ec87 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/07/2026 07:46:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 488180-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 134/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/07/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 15/10/2026