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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Wäscheservice LEA Freiburg 2026
Beschreibung: Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungsbezirks Freiburg
Kennung des Verfahrens: bb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Interne Kennung: RPF152-135-681
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 892 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR6YYGY45A#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Bettwäsche-Sets
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 236 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Kopfkissen
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 240 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Einziehdecke
Beschreibung: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Rahmenvereinbarung über den Wäscheservice für die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete Freiburg. Die Leistung des AN umfasst neben der fachgerechten Reinigung der Wäsche insbesondere auch deren Abholung und Anlieferung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung. In der Landeserstaufnahmeeinrichtung können bis zu 1.200 Personen bei Maximalbelegung untergebracht werden. Die Einzelaufträge erfolgen grundsätzlich abhängig vom jeweiligen Bedarf, der teils erheblichen Schwankungen unterliegt und insbesondere von der jeweiligen Zugangssituation von Asylsuchenden abhängt. Nähere Informationen sind der Rahmenvereinbarung (Anlage 2) und der Leistungsbeschreibung (Anlage 3) zu entnehmen.
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98311000 Abholdienst für Wäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Abholung der Schmutzwäsche erfolgt dienstags, donnerstags zwischen 16:00 und 18:00 Uhr und, soweit erforderlich, zusätzlich samstags jeweils zwischen 08:00 und 10:00 Uhr. Die Abholungen der Schmutzwäsche durch den AN erfolgt in der Regel zwei bis drei Mal je Woche; auf § 2 der Rahmenvereinbarung wird hingewiesen. In Abstimmung mit dem AG ist je nach Wäscheaufkommen die Abholfrequenz anzupassen. Die Abholungen sind mit dem AG oder einer von diesem beauftragten Person abzustimmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Müllheimer Straße 7
Stadt: Freiburg i. Br.
Postleitzahl: 79115
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des 31.07.2028 bzw. durch Ausschöpfen der jeweiligen Höchstmengen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.08.2026 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Jeder Leistungszeitraum endet stets mit Ablauf des Vertrages. Sollte die Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung einmalig automatisch um ein weiteres Jahr, soweit keine Vertragspartei der Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens vier Monate vor dem Vertragsablauf schriftlich widerspricht. Soweit die Rahmenvereinbarung nach diesem Absatz verlängert wurde, endet sie ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des 31.07.2029.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 416 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden negativen Umwelteinwirkungen sind gering zu halten und fortschreitend zu reduzieren. Eine rohstoffschonende, energiesparende, wassersparende und schadstoffarme Leistungserbringung ist geboten. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden sind über die im Rahmen der Auftragsausführung relevanten Umweltaspekte wie effiziente Nutzung von Ressourcen wie Strom und Wasser zu schulen und zu einer umweltschonenden Leistungserbringung anzuhalten.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Bewertungspreis
Beschreibung: Der Zuschlag wird für jedes Los jeweils gesondert auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird für jedes Los gesondert anhand folgender Zuschlagskriterien durchgeführt: - Zuschlagskriterium "Preis" , Gewichtung: 90 % - Zuschlagskriterium "Ökostrom" Gewichtung: 5 % - Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel": 5 % Das wirtschaftlichste Angebot ist je Los das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl erhält. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich dabei aus der Addition der erhaltenen Punkte für die Zuschlagskriterien "Preis", "Ökostrom" und "nachhaltiges Waschmittel". Bei Gleichstand erhält das Angebot mit dem niedrigeren Preis den Zuschlag. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los. Die Punkte für die jeweiligen Zuschlagskriterien werden nach folgender Methode berechnet: - Zuschlagskriterium "Preis": Der im Angebotsblatt (Anlage 4) angegebene Preis wird in Punkte umgerechnet. Hierzu wird ein Bewertungspreis (PAngebot) gebildet, welcher sich aus dem angebotenen Preis (brutto) abzüglich Skonto ergibt. Anschließend erhält das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis die höchstmögliche Punktzahl von 90 Punkten. Die anderen Angebote erhalten verhältnismäßig weniger Punkte. Weitere Details sind den Allgemeinen Ausschreibungsbedingugnen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ökostrom
Beschreibung: Bei dem Kriterium "Ökostrom" wird bewertet, zu welchem durchschnittlichen Anteil Ökostrom aus erneuerbaren Energien bei der Leistungserbringung eingesetzt wird. Eine Wäscherei welche bei der Leistungserbringung zu 100% Ökostrom einsetzt, erhält 5 Punkte. Alle übrigen Angaben werden entsprechend anhand des Prozentanteils des Ökostroms bewertet (z.B. 3,25 Punkte für 65% Ökostromanteil). Die Punktzahl für das Zuschlagskriterium Ökostrom wird auf 2 Dezimalstellen gerundet. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Der Einsatz des Ökostroms ist regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Vertragsabwicklung durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen nachzuweisen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Nachhaltiges Waschmittel
Beschreibung: Der Bieter erhält für das Zuschlagskriterium "Nachhaltiges Waschmittel" 5 Punkte, wenn das zur Leistungserbringung verwendete Waschmittel mindestens die Anforderungen des EU Ecolabels "Waschmittel" beziehungsweise des EU Ecolabels "Waschmittel für den industriellen und institutionellen Bereich" (siehe die Beschlüsse (EU) 2017/1218 sowie (EU) 2017/2019, (EU) 2019/418 (Änderung) und (EU) 2023/693 (Verlängerung), jeweils einsehbar unter https://eu-ecolabel.de/fuer-unternehmen/produktgruppen) erfüllt. Der Nachweis erfolgt mittels des Gütezeichens EU Ecolabel oder eines anderen Gütezeichens, dass mindestens gleichwertige Anforderungen stellt. Dem Angebot ist bei Angebotsabgabe ein geeigneter Nachweis für die Angabe im Angebotsblatt beizufügen. Soweit zur Leistungserbringung kein Waschmittel eingesetzt wird, dass die vorgenannten Anforderungen erfüllt erhält der Bieter für dieses Zuschlagskriterium 0 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Freiburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (siehe § 160 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 GWB). Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB oder einer fehlenden vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (siehe § 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regierungspräsidium Freiburg
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung: 814 524,00 EUR
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: 271 508,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 214 020,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 71 340,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Angebot:
Kennung des Angebots: bb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RPF152-135-681-1
Titel: Wäscheservice für Bettwäsche-Sets
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 218 130,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 72 710,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Angebot:
Kennung des Angebots: bb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RPF152-135-681-2
Titel: Wäscheservice für Kopfkissen
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 382 374,00 EUR
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 127 458,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: P. Rubi Textilpflege GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: bb6e63d8-9ab5-46b7-81f6-48d364609160
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: RPF152-135-681-3
Titel: Wäscheservice f. Einziehdecken
Datum der Auswahl des Gewinners: 11/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 11/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: DE811429436
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Telefon: 07612082345
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Freiburg
Registrierungsnummer: DE811429436
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 25
Stadt: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land, Gliederung (NUTS): Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat 15.2 - Flüchtlingsaufnahme
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 15
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: BIO-Wäscheservice - Alexander Winter
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE298925295
Postanschrift: Nägelseestr. 21
Stadt: Gottenheim
Postleitzahl: 79288
Land, Gliederung (NUTS): Breisgau-Hochschwarzwald (DE132)
Land: Deutschland
Telefon: 01727099585
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: P. Rubi Textilpflege GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE230256676
Postanschrift: Hanns Martin Schleyer Straße 15
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: 0781 56492
Fax: 0781 56493
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eab74a91-155f-4c5c-b31d-3eabec5fbbe2 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/07/2026 17:04:09 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 470617-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 129/2026
Datum der Veröffentlichung: 08/07/2026