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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Auftragsänderung 1: Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und OGS-FK (Los 1)
Beschreibung: Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.
Kennung des Verfahrens: 8399b904-4821-4d76-88b2-b13fae10e259
Interne Kennung: AML-2024#004-1
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72246000 Systemberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DHYMJ8U#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Auftragsänderung 1: Ex post-Bekanntmachung Übergang von Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und OGS-FK (Los 1)
Beschreibung: Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: AML-2024#004-1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung, 48400000 Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe, 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72227000 Beratung im Bereich Software-Integration, 72246000 Systemberatung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann um maximal vier weitere Jahre verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Bieter waren aufgerufen ein Nachhaltigkeitskonzept einzureichen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK Baden-Württemberg
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: adesso SE
Angebot:
Kennung des Angebots: VID 256
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VID 256
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2025
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: EY Strategy & Transactions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: VID 257
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VID 257
Datum des Vertragsabschlusses: 30/04/2025
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 07708801-6d28-499a-b0c3-fd02ea716718-01
Identifikator des geänderten Vertrags: VID 256
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Die beabsichtigten Anpassungen sind aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen rechtlich notwendig. Die AOKs müssen zu jeder Zeit ihre Versicherten über wichtige Themen informieren können, etwa zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen oder bei relevanten Ereignissen wie etwaigen Datenschutzverletzungen (gem. Art. 34 DSGVO).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Im Zuge der vertraglichen Anpassungen soll es ermöglicht werden, dass Wartungsseiten und Wartungsbanner unabhängig voneinander geschaltet werden können. Zusätzlich wird ein neuer, eigenständiger Hinweisbanner eingeführt. Dieser Hinweisbanner dient der schnellen und einfachen Verbreitung wichtiger Informationen zu allgemeinen Hinweisen oder Umzugsinformationen. Entsprechend wird das Hinweisbanner zukunftsweisend nicht mehr an eine Wartungsseite gekoppelt. Des Weiteren werden die Berechtigungen zur Verwaltung der Inhalte erweitert, womit die Hinweisbanner zukunftsweisend durch die Systemadministratoren sowie die Content-Manager der AOKs selbst angelegt, bearbeitet und veröffentlicht werden können. Infolge dieser Anpassungen können Versicherte schneller informiert werden, ohne dass Dienstleister hinzugezogen werden müssen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Presselstraße 19
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Carls-Wery-Straße 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Basler Str. 2
Stadt: Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Brandenburger Str. 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Virchowstr. 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0011
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Stadt: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Land: Deutschland
Telefon: +49
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0012
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe12
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228-94990
Fax: 0228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0013
Offizielle Bezeichnung: adesso SE
Registrierungsnummer: keine Angabe13
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44369
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: 004923170007000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0014
Offizielle Bezeichnung: EY Strategy & Transactions GmbH
Registrierungsnummer: keine Angabe14
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: 004971198810
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0015
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2273eed4-2ef0-4ade-8dbd-2b48fc74a4c3 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2026 15:48:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 455895-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2026