5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 28
Stadt: Schemmerhofen
Postleitzahl: 88433
Land, Gliederung (NUTS): Biberach (DE146)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 22/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Der Bieter erklärt, dass die aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über min. 2.000.000 € für Personenschäden und min. 2.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung des Bieters, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht. Es wird die Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Auftragsverbot) erklärt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Staates Der Bieter erklärt, dass eine Eintragung für das Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister des Staates vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. Für die Bewertung wurde folgende Abstufung gewählt: • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 230.000 € = 3 von 15 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 230.000 € bis 345.000 € = 6 von 15 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 345.000 € bis 460.000 € = 9 von 15 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 460.000 € bis 575.000 € = 12 von 15 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz > 575.000 € = 15 von 15 Bewertungspunkten
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wird das Mittel aus der Anzahl der in den letzten drei Jahren im Unternehmen Beschäftigten gewertet. Für die Bewertung wurde folgende Abstufung gewählt: • Durchschnittlich Beschäftigte < 2 MA = 0 von 15 Bewertungspunkten • Durchschnittlich Beschäftigte 2 MA = 3 von 15 Bewertungspunkten • Durchschnittlich Beschäftigte 3 MA = 6 von 15 Bewertungspunkten • Durchschnittlich Beschäftigte 4 MA = 9 von 15 Bewertungspunkten • Durchschnittlich Beschäftigte 5 MA = 12 von 15 Bewertungspunkten • Durchschnittlich Beschäftigte > 5 MA = 15 von 15 Bewertungspunkten
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 15,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es werden maximal zwei Referenzen gewertet. Sollten mehr als zwei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Gewertet werden nur unternehmensbezogene Referenzen, mit den nachfolgenden Anforderungen: Referenz 1 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone III • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 3.500.000 € brutto • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 1-3 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.06.2016) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Abs. 3 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen mit einem Neubau/einer Sanierung einer Mehrzweckhalle, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, die die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder das Bauen im Bestand beinhalten, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, bei denen die Fördermittelbearbeitung mit erbracht wurde, erhalten extra Punkte (+ 1 Punkt). Referenz 2 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone III • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 2.500.000 € brutto • Betreuung des Projekts für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 1-3 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.06.2016) im Bereich der Objektplanung nach § 34 Abs. 3 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen mit einem Neubau/einer Sanierung einer Mehrzweckhalle, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, die die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder das Bauen im Be-stand beinhalten, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurden, erhalten extra Punkte (+ 2 Punkte) o Referenzen, bei denen die Fördermittelbearbeitung mit erbracht wurde, erhalten extra Punkte (+ 1 Punkt). Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem gesonderten DIN A4-Blatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese Darstellungen als Anhang dem Teilnahmeantrag bei. Zusätzlich ist die Anlage 02 „Liste der Referenzprojekte“ des Teilnahmeantrags entsprechend auszufüllen!
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1 Planungskonzept Wettbewerb
Beschreibung: 1.1 Platzierung im Planungswettbewerb: 35% 1.2 Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung des Wettbewerbsbeitrags: 7,5 % 1.3 Präsentation Planungskonzept: 7,5 % Das Wettbewerbsergebnis fließt entscheidend in die Bewertung ein, wobei die Bewertung gemäß der Platzierung aus dem Wettbewerb vorgenommen wird (Platz 1 = 5 Punkte, Platz 2 = 4 Punkte, Platz 3 = 3 Punkte, Platz 4 = 2 Punkte, Platz 5 = 1 Punkt).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Honorar
Beschreibung: 2.1 Honoraransatz: 20 % Bezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3 Projektumsetzung
Beschreibung: 3.1 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals (18 %): - Herangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 5 % - Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 5 % - Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 8 % 3.2 Qualität (12 %): - Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 4 % - Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 4 % - Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 4 %
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/07/2026
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter gem. § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).