1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen.
Kennung des Verfahrens: 42c4dc22-4466-446f-8212-83bffecfeab0
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Großer Sand 33
Stadt: Ubstadt-Weiher
Postleitzahl: 76698
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123+124 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Verkehrsanlagenplanung
Beschreibung: Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro für die Technische Ausrüstung erfolgen (nicht vertragsgegenständlich). Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 400 1.264.492,01 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verkehrsanlagenplanungsleistungen gem. §§ 45 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Bedarfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 9,9 % und die Leistungsphase 7 „Mitwir- ken bei der Vergabe“ auf 3,9 % gekürzt. Die Besonderen Leistungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen.
Interne Kennung: LOT-0001 E23498772
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Großer Sand 33
Stadt: Ubstadt-Weiher
Postleitzahl: 76698
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2,0 Mio. € für Personenschäden, min. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Oder alternativ eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 Geschäftsjahre gem. § 45 Abs. 4 VgV; Mindestumsatz: 0,5 Mio. € p.a.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Berufszulassung (Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister) gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Verkehrsanlagenplaner*in / Verkehrsingenieur*in“ oder vergleichbare Qualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Person muss maßgeblich am Projekt beteiligt sein.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis zu den in den letzten drei Jahren Beschäftigten und der Führungskräfte des Bewerbenden / der Bewerbergemeinschaft gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die geforderte Mindestanzahl beträgt im Mittel 5 Beschäftigte (inkl. Führungskräfte).
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Berufserfahrung/Fachliche Qualifikation der Projektleitung / Bauleitung
Beschreibung: Berufserfahrung/Fachliche Qualifikation der Projektleitung / Bauleitung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vergleichbare Unternehmensreferenzen
Beschreibung: Vergleichbare Unternehmensreferenzen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Organisation Projektteam
Beschreibung: Organisation Projektteam
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Honorar
Beschreibung: Honorar
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 16/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage, bei einer Zurückweisung auf elektronischem weg um 5 Kalendertage verkürzt, also 10 Kalendertage (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße nach § 160 Abs. 3 Nummern 1-3 GWB innerhalb der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08215-A4990-92
Postanschrift: Kriegsstraße 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Kathrin Mühlbauer (Harrer Ingenieure GmbH)
Telefon: +49 721 1819-714
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 21a4609a-3620-43e3-b804-a673dd0b3aa6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/06/2026 16:41:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 420917-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 116/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/06/2026