1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Reinigungsdienstleistungen
Beschreibung: Ausgeschrieben werden Reinigungsdienstleistungen zweier Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn, sowie die Fenster- und Fassadenreinigung der Dienstgebäude in drei Losen.
Kennung des Verfahrens: fe68b5ff-791a-43b9-8c63-ff1f9bada85a
Interne Kennung: 2026-10-1
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung, 90911300 Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lerchenstr. 40 und 43-45
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Verstößen gegen: - Betrug oder Subventionsbetrug - Bildung krimineller Vereinigungen - Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Insolvenz - Schwere Verfehlungen - Verstöße gegen sozialrechtliche oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Steuern und Abgaben - Verstöße gegen Verpflichtung zur von Zahlung Sozialversicherungsbeiträgen ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes Formblattes Eigenerklärung zur Eignung notwendig und dieses Dokument auszufüllen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegen, ist die Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter - Verpflichtungserklärung LTMG AEG sowie - Verpflichtungserklärung MinEntG notwendig und diese Formblätter auszufüllen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zum Nachweis dass keine Ausschlussgründe aufgrund von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, ist die Erfüllung der Erfordernisse des Formblattes - Eigenerklärung nach der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 notwendig und dieses Dokument auszufüllen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Reinigungsdienstleistungen L 40 Los 1
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen für einen Teilbereich des Dienstgebäudes des Landratsamtes Heilbronn in der Lerchenstr. 40 in Heilbronn
Interne Kennung: 2026-10-1 Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 01.09.2026 bis zum 31.08.2028 geschlossen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Er endet spätestens am 31.08.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Teilbereich des Dienstgebäudes
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung - Eintragung ins Handelsregister/relevantes Berufsregister - durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erklärung zur Zahlung vom Mindestentgelt. - Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, - Verpflichtungserklärung LTMG AEG, Verpflichtungserklärung MinEntG.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzangaben des Bieter zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten, befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und Email Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit. Vergleichbarkeit bedeutet in diesem Sinne ein vergleichbares Objekt (Bürogebäude) mit vergleichbarem Leistungsinhalt. - Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das preisgünstigste bewertbare Angebot erhält die höchste Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten proportional Punktabschläge im Verhältnis zum preisgünstigsten Angebot (Proportionalvergleich). Das preisgünstigste Angebot erhält 80 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Bieter hat mit Angebotseinreichung Reinigungskonzept einzureichen, das mindestens Stellung zu folgenden Aspekten nimmt: - Bearbeitungszeit für Mängelmeldungen - Kurzfristige Verfügbarkeit für Sonder Reinigungsaufträge - Personaleinsatz vor Ort - Koordination durch Objektleitung - Nachhaltigkeit der eingesetzten Reinigungsmittel Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte („ungenügend“) erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Nicht eingereichte Konzepte werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen und die Bedürfnisse des Auftraggebers ein; bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität der vorgeschlagenen Umsetzungsvorschläge, erhält er 4 Punkte („mangelhaft“). Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 8 Punkte („ausreichend“) erhält das Konzept, wenn der Bieter auf einzelne bewertungsrelevante Aspekte eingeht, jedoch noch Fragestellungen zu den Bedürfnissen des Auftraggebers ungeklärt bleiben, die Reinigung an sich jedoch zweifelsfrei mit dem vorgestellten Konzept möglich ist. 12 Punkte („befriedigend“) ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf mehrere, jedoch nicht auf sämtliche der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung und den Auftraggeber passende Lösungen und Umsetzungen erkennen lassen. Das Konzept erhält 16 Punkte („gut“), falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und eine hohe Einsatzbereitschaft erkennen lässt. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein durchdachtes und qualitativ besonders hochwertiges Vorgehen im Rahmen der geplanten Reinigung erkennen, welches ein durchdachtes Mängelmanagement und eine besonders kurzfristige Verfügbarkeit zur Mängelbehebung oder für Sondereinsätze erkennen lässt, wird das Konzept mit 20 Punkten („sehr gut“) bewertet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/07/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Reinigungsdienstleistungen L 43 Los 2
Beschreibung: Reinigungsdienstleistungen für das Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn in der Lerchenstr. 43-45 in Heilbronn
Interne Kennung: 2026-10-1 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 geschlossen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Er endet spätestens am 30.09.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lerchenstr. 43-45
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung: - Eintragung ins Handelsregister/relevantes Berufsregister - durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erklärung zur Zahlung vom Mindestentgelt. - Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, - Verpflichtungserklärung LTMG AEG, Verpflichtungserklärung MinEntG.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzangaben des Bieter zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten, befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und Email Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit. Vergleichbarkeit bedeutet in diesem Sinne ein vergleichbares Objekt (Bürogebäude) mit vergleichbarem Leistungsinhalt. - Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das preisgünstigste bewertbare Angebot erhält die höchste Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten proportional Punktabschläge im Verhältnis zum preisgünstigsten Angebot (Proportionalvergleich). Das preisgünstigste Angebot erhält 80 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Bieter hat mit Angebotseinreichung Reinigungskonzept einzureichen, das mindestens Stellung zu folgenden Aspekten nimmt: - Bearbeitungszeit für Mängelmeldungen - Kurzfristige Verfügbarkeit für Sonder Reinigungsaufträge - Personaleinsatz vor Ort - Koordination durch Objektleitung - Nachhaltigkeit der eingesetzten Reinigungsmittel Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte („ungenügend“) erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Nicht eingereichte Konzepte werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen und die Bedürfnisse des Auftraggebers ein; bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität der vorgeschlagenen Umsetzungsvorschläge, erhält er 4 Punkte („mangelhaft“). Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 8 Punkte („ausreichend“) erhält das Konzept, wenn der Bieter auf einzelne bewertungsrelevante Aspekte eingeht, jedoch noch Fragestellungen zu den Bedürfnissen des Auftraggebers ungeklärt bleiben, die Reinigung an sich jedoch zweifelsfrei mit dem vorgestellten Konzept möglich ist. 12 Punkte („befriedigend“) ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf mehrere, jedoch nicht auf sämtliche der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung und den Auftraggeber passende Lösungen und Umsetzungen erkennen lassen. Das Konzept erhält 16 Punkte („gut“), falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen verinnerlicht und eine hohe Einsatzbereitschaft erkennen lässt. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein durchdachtes und qualitativ besonders hochwertiges Vorgehen im Rahmen der geplanten Reinigung erkennen, welches ein durchdachtes Mängelmanagement und eine besonders kurzfristige Verfügbarkeit zur Mängelbehebung oder für Sondereinsätze erkennen lässt, wird das Konzept mit 20 Punkten („sehr gut“) bewertet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/07/2026 09:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Heilbronn
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Heilbronn
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Reinigungsdienstleistungen Fenster- und Fassadenreinigung L 40 und L 43 Los 3
Beschreibung: Fenster- und (teilweise) Fassadenreinigung der Dienstgebäude des Landratsamtes Heilbronn in der Lerchenstr. 40 und der Lerchenstr. 43-45 in Heilbronn.
Interne Kennung: 2026-10-1 Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag wird mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 geschlossen. Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Er endet spätestens am 31.12.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lerchenstr. 40 und 43-45
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung: - Eintragung ins Handelsregister/relevantes Berufsregister - durchschnittlicher Jahresumsatz
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Erklärung zur Zahlung vom Mindestentgelt. - Erfüllung der Erfordernisse der Formblätter Eigenerklärung zur Eignung, - Verpflichtungserklärung LTMG AEG, Verpflichtungserklärung MinEntG.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzangaben des Bieter zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkreten, befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und Email Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit. Vergleichbarkeit bedeutet in diesem Sinne ein vergleichbares Objekt (Bürogebäude) mit vergleichbarem Leistungsinhalt. - Erfüllung der Erfordernisse des Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Das preisgünstigste bewertbare Angebot erhält die höchste Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten proportional Punktabschläge im Verhältnis zum preisgünstigsten Angebot (Proportionalvergleich). Das preisgünstigste Angebot erhält 80 Punkte.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Der Bieter hat mit Angebotseinreichung Reinigungskonzept einzureichen, das mindestens Stellung zu folgenden Aspekten nimmt: - Personaleinsatz vor Ort - Planung und Koordination von benötigten Aufstiegshilfen wie bspw. Hubsteiger etc. - Zeitaufwandsplanung - Koordination durch Objektleitung - Nachhaltigkeit der eingesetzten Reinigungsmittel Die pro Konzept erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht der Auftraggeberin gelingt, den aufgezeigten Maßstab zu erfüllen: 0 Punkte („ungenügend“) erhält das Konzept, wenn Ausführungen gänzlich fehlen, die jeweiligen Ausführungen nicht vollständig, schlüssig oder wenig plausibel sind. Nicht eingereichte Konzepte werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Geht der Bieter nur äußerst knapp auf die Herausforderungen und die Bedürfnisse des Auftraggebers ein; bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder der Effektivität der vorgeschlagenen Umsetzungsvorschläge, erhält er 4 Punkte („mangelhaft“). Jeder der genannten Mängel wiegt gleich schwer. 8 Punkte („ausreichend“) erhält das Konzept, wenn der Bieter auf einzelne bewertungsrelevante Aspekte eingeht, jedoch noch Fragestellungen zu den Vorstellungen des Auftraggebers ungeklärt bleiben, die Reinigung an sich jedoch zweifelsfrei mit dem vorgestellten Konzept möglich ist. 12 Punkte („befriedigend“) ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter auf mehrere, jedoch nicht auf sämtliche der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle und im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung und den Auftraggeber passende Lösungen und Umsetzungen erkennen lassen. Das Konzept erhält 16 Punkte („gut“), falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter mögliche besondere Herausforderungen des Reinigungsauftrages verinnerlicht und eine hohe Einsatzbereitschaft erkennen lässt. Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig, besonders ausführlich und lassen ein durchdachtes und qualitativ besonders hochwertiges Vorgehen im Rahmen der geplanten Reinigung erkennen, welches einen durchdachten Reinigungseinsatz, eine besonders gute Zeitaufwandsplanung und Koordination erkennen lässt, wird das Konzept mit 20 Punkten („sehr gut“) bewertet.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/07/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 15/07/2026 09:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
Telefon: 0 71 3199 40
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe Vergabekammer
Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: 0721 926-8730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1019c99a-2c07-474f-965f-0253cf53bcb2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2026 11:33:11 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 405499-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026