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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm
Beschreibung: Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm. Die Stadt Hamm beabsichtigt das Angebot der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH, 48155 Münster anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 21.06.2026 den Vertrag zu schließen.
Kennung des Verfahrens: 12541bc5-19f5-445e-8c90-eb0dc729317c
Interne Kennung: 2026-04/172
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32344210 Funkausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hafenstr. 45
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59067
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDQD6#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm
Beschreibung: Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Demgemäß besteht die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten (§§ 2, 3 BHKG NRW). Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Übungs- und Einsatztätigkeit der Feuerwehr Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Um die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz bereits vollständig auf den digitalen Funkverkehr für Feuerwehr und Rettungsdienst umgestellt.
Interne Kennung: 2026-04/172
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32344210 Funkausrüstung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hafenstr. 45
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59067
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 8 Wochen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Wertung erfolgt zu 100 % Preis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 136 123,62 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Si-cherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Funkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Folglich hat auch das Land NRW ausschließlich mobile Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zugelassen (s. Nutzungshandbuch Digitalfunk BOS NRW). Diese BOS-Digitalfunkgeräte dürfen ausschließlich von der betroffenen BOS-Behörde beschafft werden. Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits 641 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Die Beschaffung betrifft nunmehr die im Zulauf befindlichen Fahrzeuge in den Jahren 2026 und 2027, welche mit dem gleichen System ausgestattet werden müssen, sowie der im laufenden Betrieb kalkulierte Ausfall. Die Feuerwehr und Katastrophenschutzbehörden, somit auch die Stadt Hamm, zählen zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie nehmen Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz) wahr. Demgemäß sind hier hohe Sicherheitsanforderungen an eine funktionsfähige Funkinfrastruktur definiert und entsprechend einzuhalten. Wesentliche Einsatzmittel des Digitalfunk BOS im Verbund sind mobile Endgeräte und Einsatzleitstellen (taktisch-technische Betriebsstellen). Mobile Endgeräte sind im Digitalfunk BOS insbesondere Handsprechfunkgeräte (HRT) und Fahrzeugfunkgeräte (MRT). Die reibungslose und störungsfreie Funkinfrastruktur ist zwingende Voraussetzung für die Alarmierung und Kommunikation im Einsatzfall und somit maßgeblich für den Schutz der Bevölkerung vor Brandgefahren, vor Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, sowie bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (§ 1 BHKG) und der Notfallrettung (§1 RettG). Sie muss unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW im zuvor zitierten Nutzerhandbuch sichergestellt werden. U.a. sind maßgeblich: - Die verschlüsselte Kommunikation (Funkschnittstellenverschlüsselung, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Authentisierung) - Die verbindlichen Parametrierungsvorgaben des Landes mit Musterprogrammiervorgaben - Organisatorisch/ technische Vorkehrungen bei Lagen (Funkschutzmaß-nahmen) Bei Betrieb von digitalen Funkgeräten verschiedener Hersteller in der gleichen Funkinfrastruktur unter Beachtung der Vorgaben des Landes NRW bestehen jedoch erhebliche Sicherheitsrisiken, die zur Erfüllung der Pflichtaufgaben gem. § 1 BHKG nicht hinnehmbar sind. Vorliegend handelt es sich nämlich nicht um eine unidirektionale Alarmierung durch die Leitstelle an die Einsatz- und Führungskräfte (wie etwa bei der Alarmierung über Funkmeldeempfänger), sondern um eine komplexe Kommunikationsstruktur, die multidirektional zwischen - Leitstelle und Einsatzfahrzeugen vor Ort - Leitstelle und Einsatzleitung vor Ort - Leitstelle und Einsatzkräften - Einsatzleitung und Einsatzkräften - Einsatzfahrzeugen untereinander - sowie aller Einsatzbeteiligten untereinander funktionieren muss. Dies bedingt unweigerlich die technische Kompatibilität der verwendeten Geräte. Darüber hinaus und hier ausschlaggebend ist es allerdings erforderlich, dass die Funkgeräte von allen Einsatzkräften eindeutig und zweifelsfrei bedient werden können. Im Einsatzfall ist es fatal, wenn aufgrund der Verwendung von Geräten verschiedener Hersteller die Bedienung unterschiedlich ist (Umschaltung der Funkkanäle, Umschaltung zwischen den einprogrammierten Funkgruppen). Dies ist umso bedeutender in dem Fall, in dem sich eine Einsatzkraft vor Ort während des Einsatzes auf die Bedienung eines Gerätes eines anderen Herstellers umstellen muss (z.B. durch Zuordnung zu einer anderen taktischen Einheit im Einsatzverlauf mit funktechnischer Ausstattung eines anderen Herstellers). Für den Einsatzbetrieb (und damit auch für den Übungsbetrieb) ist daher die technische Betriebssicherheit (Zusammenspiel der genannten Komponenten) und die Ausschaltung von Sicherheitsrisiken durch Bedienfehler zwingend sicherzustellen. Zwar ist, unabhängig von dem noch zu betrachtenden erheblichen zusätzlichen Aufwand, eine Schulung und Einweisung auf die Gerätelinie eines anderen Herstellers möglich. Ein Restrisiko für eine möglicherweise folgenreiche Fehlbedienung oder Bedienungsunsicherheit bleibt dann aber immer bestehen. Dies lässt sich nur durch Verwendung einheitlicher digitaler Funkgeräte eines Herstellers ausschließen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1 - 20453824
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 136 123,62 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2026-04/172
Titel: Lieferung von digitalen Funkgeräten und Zubehör für die Feuerwehr Hamm
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Registrierungsnummer: 05915-31001-76
Postanschrift: Hafenstr. 45
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59067
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
Telefon: +492381179854
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
Registrierungsnummer: 05915-31001-76
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Stadt: Hamm
Postleitzahl: 59065
Land, Gliederung (NUTS): Hamm, Kreisfreie Stadt (DEA54)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Herr Binias
Telefon: +49 2381-179854
Fax: +49 2381-172852
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: SELECTRIC Digitalfunk-Systeme NRW GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE257632786
Postanschrift: Haferlandweg 18
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48155
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ed7c2c9-e4f3-47bf-840c-528cdf6712d6 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/06/2026 15:41:18 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 400571-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 111/2026
Datum der Veröffentlichung: 11/06/2026