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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Grün und Gruga
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Beschreibung: Baumpflege gemäß VOB/C ATV DIN 18320 "Landschaftsbauarbeiten"
Kennung des Verfahrens: 3cc189bc-e6e0-44d0-a619-bb4d15f7e005
Interne Kennung: BE045260301
Verfahrensart: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Das Verfahren wird beschleunigt: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schadbäume Stadtgebiet Essen s. Auftragserteilung
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYT2AE89QS# Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der EU-Richtlinie 2014/24/EU und § 11a EU VOB/A 1.1.) Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2.) Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse im Vergabeportal NRW anzugeben/ zu registrieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 1.3.) Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW / Metropole Ruhr geführt (über die bei der Registrierung vom Bieter angegebene E-Mailadresse) um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. 1.4.) Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen). 1.5.) Wichtiger Hinweis: Es werden nur Angebote im GAEB-/oder Excel-Format zugelassen. Andere Dateiformate führen zum Ausschluss des Angebots. Das veraltete GAEB-Format GAEB 90 (Endung D84) wird nicht korrekt importiert und ist daher zur Angebotsabgabe nicht zugelassen. Bitte senden Sie zur Angebotsabgabe ausschließlich GAEB P84- oder X84-Dateien zurück. Angebote müssen in den genannten GAEB oder im Excel-Format abgegeben werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei Rückgabe im GAEB und im Excel-Format beide Angebote ausgeschlossen werden müssen,wenn sich diese inhaltlich/preislich widersprechen. 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1.) Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2.2.) Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3) Angebote Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 3.) Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersignatur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). Elektronische Angebote und Teilnahmeanträge müssen verschlüsselt und ausschließlich über das Bietertool des VMP eingereicht werden. Über die Kommunikation - unverschlüsselt - eingegangene Angebote werden ausgeschlossen. 4.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter "Vergabeunterlagen - Anschreiben" bei). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: FB 60 Amt für Immobilienwirtschaft
Beschreibung: Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schadbäume Stadtgebiet Essen s. Auftragserteilung
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Beginn der Arbeiten: Sofort nach Auftragserteilung, auf Abruf bis 31.05.2027.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Beschreibung: Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77211500 Baumpflege
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Schadbäume Stadtgebiet Essen s. Auftragserteilung
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 29/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Beginn der Arbeiten: Sofort nach Auftragserteilung, auf Abruf bis 31.05.2027.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Grün und Gruga
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Will Garten- und Landschaftsbau
Angebot:
Kennung des Angebots: 6 - 578975
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Will Garten- und Landschaftsbau, 45239 Essen
Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Will Garten- und Landschaftsbau
Angebot:
Kennung des Angebots: 6 - 578975
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Will Garten- und Landschaftsbau, 45239 Essen
Datum des Vertragsabschlusses: 01/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
Wert des höchsten zulässigen Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Der Angebotspreis wurde nicht veröffentlicht, da seine Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen des beauftragten Unternehmens beeinträchtigen würde. Es handelt sich hierbei um sensible kalkulatorische Informationen, deren Veröffentlichung Rückschlüsse auf unternehmensinterne Preisgestaltungsstrategien ermöglichen könnte. Dies würde die wettbewerbliche Position des Unternehmens bei zukünftigen Vergabeverfahren gefährden. Gemäß § 39 Abs. 6 Satz 2 VgV dürfen Informationen in der Auftragsbekanntmachung zurückgehalten werden, sofern deren Offenlegung gegen gesetzliche Vorschriften verstößt oder dem öffentlichen Interesse oder berechtigten wirtschaftlichen Interessen einzelner Unternehmen zuwiderläuft. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Grün und Gruga
Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Lührmannstraße 82
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45131
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FB 67 - Vergabestelle
Telefon: +49 2018867070
Fax: +49 2018867058
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Will Garten- und Landschaftsbau
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE271790240
Postanschrift: Schuirweg 32
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45239
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 026428f0-3632-4a72-b098-c3520e81d1c2 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 01/06/2026 12:34:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 375022-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/06/2026