2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie, 09330000 Solarenergie
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DM2MZ6M#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Betrug: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Korruption: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten insbesondere die §§ 123, 124 GWB. Nachweis über Formblatt 2.2 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.