See the notice on TED website
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Schülerbeförderung zu landkreiseigenen Einrichtungen im Neckar-Odenwald-Kreis
Beschreibung: Die Beförderung für die Schülerinnen/Schüler und Schulkindergartenkinder der kreiseigenen Einrichtungen vom Wohnort zu den Schulen bzw. dem Schulkindergarten sowie Außenklassen und zurück.
Kennung des Verfahrens: 75c4bb3f-cba0-4015-88b1-6dd232a9161e
Interne Kennung: LRANOK-BESCH-2026-0004
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen und Mosbach
Postleitzahl: 74822 und 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 10
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 10
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Des Weiteren wird auf die unter Ziffer 5.1.9 aufgeführten Ausschlussgründe hingewiesen. Dies sind: - § 123 GWB (Eigenerklärung) - § 124 GWB (Eigenerklärung) - § 19 Abs. 3 MiLoG (Eigenerklärung) - Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Neckarzimmern - Mosbach - Billigheim/Sulzbach - Großeicholzheim - Bödigheim (Beförderung von 5 Personen) Tour 2: Waldbrunn - Mudau (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug) Tour 3: Hardheim - Höpfingen - Walldürn (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: Schulkindergarten Pusteblume: Osterburken - Rosenberg/Sindolsheim - Buchen/Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: Außenklasse OPS in Mosbach - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Oberdielbach - Fahrenbach - Elztal/Neckaburken - Elztal/Dallau - Billigheim/Sulzbach (Beförderung von 6 Personen) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neckargerach - Binau - Mosbach (Beförderung von 4 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Adelsheim - Osterburken - Zimmern - Seckach-Klinge - Schlierstadt - Bödigheim (Beförderung von 16 Personen und einer Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind) Tour 2: Ravenstein/Hüngheim - Rosenberg/Sindolsheim- Buchen Hettingen (Beförderung von 4 Personen)
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule - Aufteilung in 3 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Langenelz - Mudau - Buchen (Beförderung von 12 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Gerichtstetten - Erfeld - Bretzingen - Hardheim - Dornberg - Höpfingen (Beförderung von 14 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 3: Walldürn - Hainstadt - Buchen (Beförderung von 7 Personen)
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: Alois-Wissmann-Schule: Mittelschefflenz - Oberschefflenz - Großeicholzheim - Heidersbach (Beförderung von 6 Personen / emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Leibenstadt - Sennfeld - Adelsheim - Osterburken - Schlierstadt - Seckach - Bödigheim (Beförderung von 13 Personen und zwei Begleitpersonen (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler sowohl als Hilfestellung für ein Kind)) Tour 2: Erlenbach - Hüngheim - Rosenberg - Bofsheim - Altheim - Rinschheim - Hettingen (Beförderung von 7 Personen)
Interne Kennung: LOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Robern - Krumbach - Limbach - Laudenberg - Mudau - Unterneudorf (Beförderung von 13 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler)) Tour 2: Oberdielbach - Waldkatzenbach - Elztal/Muckental - Buchen ( Beförderung von 6 Personen)
Interne Kennung: LOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hardheim - Höpfingen (Beförderung von 8 Personen) Tour 2: Rippberg - Kaltenbrunn - Walldürn - Hainstadt (Beförderung von 11 Personen und einer Begleitperson (Einsatz aufgrund der Anzahl der zu befördernden Schülerinnen/Schüler))
Interne Kennung: LOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Los 10
Beschreibung: Otfried-Preußler-Schule - Aufteilung in 2 Touren: Tour 1: Hüffenhardt - Obrigheim - Neckarelz - Mosbach - Billigheim - Großeicholzheim (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug) Tour 2: Aglasterhausen/Michelbach - Neunkirchen - Binau - Nüstenbach - Lohrbach - Elztal/Dallau -Waldhausen (Beförderung von 7 Personen - emissionsfreies Fahrzeug)
Interne Kennung: LOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption des Auftraggebers einmalig um zwei weitere Schuljahre
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Verschiedene Orte im Kreisgebiet des Neckar-Odenwald-Kreis
Stadt: Buchen
Postleitzahl: 74722
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 24/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Diese Referenz ist bei einer Angebotsabgabe in allen Losen mit Ausnahme der Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungserbringung (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz, - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge, - Leistungszeitraum, - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. 2. Diese Referenz ist nur bei einer Angebotsabgabe für die Lose 4, 5, 7, 8 und 9 vorzulegen: Vorlage von mindestens einer Referenz über Leistungen der Schülerbeförderung mit Kraftomnibussen* oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV aber auch Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten) aus den letzten drei Jahren (also seit 01.01.2023) (Eigenerklärung). Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Auftragnehmer/Erbringer der Referenz - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (bei eigenwirtschaftlichem Verkehr Genehmigungsbehörde) oder Privatkunde, - Beschreibung des Auftrags/der Leistung, - Art der eingesetzten Fahrzeuge - Leistungszeitraum. - Besetztkilometer aller Touren des Auftrags oder (bei Gelegenheitsverkehr) Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Beförderungsleistung. Diese geforderte Mindestreferenz ist je Angebotsabgabe nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. * Ein Kraftomnibus ist ein Kraftfahrzeug, das zur Beförderung von mehr als acht Personen neben dem Fahrer bestimmt und nach seiner Bauart und Ausstattung dafür geeignet ist. Hinweis: Aufgrund von Schnittstellenanforderungen ist es technisch nicht möglich die Eignungskriterien losweise darzustellen. Es gelten nur die, für das jeweilige Los, festgelegten Eignungskriterien.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: • Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personen- und/oder Sachschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5 Mio. Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens EUR 10 Mio. (Diese Erklärung ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.) Mit dem Angebot sind zudem folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen (die Nennung unter dieser Überschrift erfolgt nur, weil die Ausschlussgründe keine entsprechenden Eintragungen zulassen): • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB • Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Schülerbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen oder vergleichbare Leistungen der Personenbeförderung mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibussen (z.B. Linienverkehr im ÖPNV, aber auch Taxen oder Mietwagenverkehr oder weitere Formen des Gelegenheitsverkehrs vgl. § 46 PBefG wie z.B. Ausflugsfahrten)).
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei gemeinnützigen Vereinen in das Vereinsregister. - Erklärung, dass auf Verlangen der Vergabestelle ein Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister bzw. Vereinsregister vorgelegt wird. - Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist die Erklärung nicht abzugeben. Auf Verlangen ist eine formlose Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB und § 58 VgV je Los auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 47 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen vor, die Bieter aufzufordern Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Kommt der Bieter dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Allgemeine Informationen für die Einreichung des Angebots: 1) Der Bieter hat alle von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle umgehend darauf hinzuweisen. Der Bieter hat die Vergabestelle auf evtl. Widersprüche in den Vergabeunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu machen. Eventuelle Fragen bzw. Hinweise reichen Sie bitte in deutscher Sprache über die Online-Vergabeplattform unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang bzw. die jeweilige Anlage sowie unter Nennung der jeweiligen Ziffer bzw. des Paragraphen ein. Der letzte Termin für den Eingang von Rückfragen ist Ziffer 5.5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. Die Antworten erfolgen ebenfalls ausschließlich über die Online-Vergabeplattform. Die Anfragen und Antworten werden hierbei im Sinne der Transparenz allen Bietern bereitgestellt. Mündliche, schriftliche, telefonische oder per E-Mail eingereichte Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. - 2) Es obliegt den Bietern, sicherzustellen, dass sie vor Angebotsabgabe mögliche zusätzliche Informationen auf der Online-Vergabeplattform abgerufen haben bzw. die Online-Vergabeplattform auf solche geprüft haben. Die vor Ende der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform veröffentlichten Antworten und Informationen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Angebotserstellung sowie bei Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). Folgende Tarifverträge sind im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der Straße derzeit als repräsentativ festgelegt: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr Baden-Württemberg (BW) vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in BW vom 09.03.2012, zuletzt geändert am 25.02.2025, i. V. m. dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe BW vom 04.07.1986, zuletzt geändert am 25.02.2025 - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20.03.2002, zuletzt geändert am 11.07.2025 - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe BW vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 24.04.2024.
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Siehe §§ 160, 134 und 135 GWB. Es gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem gilt § 135 GWB bzgl. der Unwirksamkeit eines Auftrags. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB [Informationspflicht gegenüber den unberücksichtigten Bietern sowie Wartepflicht vor Vertragsschluss von 15 Kalendertagen bzw. 10 Kalendertagen bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Weg] verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Registrierungsnummer: 08225-A8752-24
Postanschrift: Neckarelzer Str. 7
Stadt: Mosbach
Postleitzahl: 74821
Land, Gliederung (NUTS): Neckar-Odenwald-Kreis (DE127)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb - Vergabestelle
Telefon: +49 6261-840
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 65e7d846-fdb5-43da-8079-a7529af330e4-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Angebotsfrist wurde aufgrund von Änderungen an den Vergabeunterlagen geändert.
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0003
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0004
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0005
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0006
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0007
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0008
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0009
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0010
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 71a6ef47-c85f-47be-9d1d-6e05aa8c57b4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/05/2026 15:35:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 354202-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 99/2026
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2026