1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: BAW 08/2026 Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen
Beschreibung: Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu beauftragen. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).
Kennung des Verfahrens: 4d46aac0-d822-457c-a78b-a0fe109c197b
Interne Kennung: BAW 08/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79961000 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79960000 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen, 79961200 Luftaufnahmen, 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 150 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signa-tur-Client für Bieter für elektronische Signaturen, die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Ver-schlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die zur Einreichung von Teilnahmean-trägen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Fotodokumentationen
Beschreibung: Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild- und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -Vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u.a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“).
Interne Kennung: BAW 08/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79961000 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79960000 Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen, 79961200 Luftaufnahmen, 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 17/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 16/07/2030
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 150 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 3.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Personen und sonstige Schäden nachgewiesen wird. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 6.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.1
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 45 Absatz 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 7.2
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 8. Für die Durchführung der Foto- und Videoaufnahmen ist ein Nachweis fachlicher Qualifikation durch einschlägige Ausbildung oder vergleichbare berufliche Erfahrung erforderlich.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Den Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV erbringe(n) ich/wir, indem ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 3 Jahren Leistungen erbracht habe(n), die der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 9. Hierzu sind min. zwei geeignete Referenzen vergleichbarer Projekte im Bereich Ingenieurbau, Wasserbau oder vergleichbarem technischen Bezug nachzuweisen.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte sind: Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 10.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ich/wir ergreife/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 12.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 13.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt. Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, welche technische Ausrüstung ich/wir verfüge/n. Siehe Anlage 07_Eigenerklärung zur Eignung, FB 133_333b-L_F, unter 11.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Wertungspunkte für das Kriterium „Preis“ werden aus der Gesamtsumme der im Preisblatt angegebenen Stundensätze für die abgefragten Leistungen gebildet. Die Angabe der Halb- und Ganztagessätze sowie die Preise pro Bild für die Bildbearbeitung fließen nicht in die Wertung ein. Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten abgebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 50 Punkte erreichbar. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitsproben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Gewichtung 50%. Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ können maximal 50 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Bieter einzureichenden Arbeitspro-ben im Bereich Fotografie sowie Video. Die Arbeitsproben sind vom Bieter über den von der BAW bereitgestellten Upload-Bereich fristgerecht einzureichen. Weitere Informationen zum Upload werden den Bietern rechtzeitig mitgeteilt. Die Qualität der Arbeitsproben wird wie folgt gewichtet: • Fotografie: 25 % (maximal 25 Punkte) • Video: 25 % (maximal 25 Punkte) Die Bewertung erfolgt ausschließlich anhand der eingereichten Arbeitsproben. Maßgeblich sind insbesondere die gestalterische und technische Qualität, die Bild- und Erzählwirkung sowie die Eignung der Arbeiten für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit. Der Bieter hat die eingereichten Arbeitsproben kurz zu beschreiben und darzustellen, welche Leistungen er im Rahmen der Erstellung selbst erbracht hat (z. B. Konzeption, Kamera, Schnitt, Postproduktion). Die eingereichten Arbeitsproben müssen vom Bieter selbst erstellt worden sein oder unter seiner maßgeblichen Mitwirkung entstanden sein Die BAW bewertet die Qualität der Arbeitsproben „Fotografie“ und der Arbeitsprobe „Video“ jeweils mit 0-4 Punkten entsprechend den nachfolgend aufgeführten Maßstäben. Die vergebene Punktzahl wird mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor zur erreichten Punktzahl multipliziert. Die erreichten Punktzahlen „Foto“ und „Video“ werden addiert. Für weitere Informationen siehe Anlage 00, Rahmendokument Ziffer 5.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 8 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1 000
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-04361-66
Abteilung: Vergabestelle
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76187
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-97260
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes –
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Fax: +49 0228 9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a6cab53b-fbaf-470b-9d91-53388948d78d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/05/2026 07:34:26 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 329449-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 92/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2026