1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 1 und Los 2
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 1 und Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim – Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim – Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2: Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1: Pleidelsheim – Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule, Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N). In Los 2 sind folgende Linien umfasst: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1 und Los 2 dargestellt. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile in den Losen 1 und 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Kennung des Verfahrens: df6d45c3-8303-49e3-9b5f-cc191190fa6c
Interne Kennung: LB08
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen) Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen, wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016, VII-Verg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zu-lässig (wettbewerbsunschädlich), wenn jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG Düssel-dorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rdnr. 69) sich nicht mit einem ei-genständigen Angebot, z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist. Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt „Bietergemeinschaft“) zu verwenden. Ferner müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach § 123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§ 125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2_Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 1
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 1. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 1: Linie 444 im Zustand 1: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2: 444 Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim – Steinheim, Linie 444 im Zustand 2 Option 1: Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Linie 444 im Zustand 2 Option 2: Höpfigheim – Steinheim, Linie 444A im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 444A im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Höpfigheim (Schülerverkehr), Linie 445 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim, Linie 446 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446 im Zustand 2: Ludwigsburg – Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim, Linie 446A im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 446A im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Kleiningersheim (Schülerverkehr), Linie 459 im Zustand 1: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2: Freiberg (N) – Pleidelsheim – Mundelsheim – Besigheim, Linie 459 im Zustand 2 Option 1: Mundelsheim – Besigheim, Linie 459A im Zustand 1: Freiberg (N) Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 459A im Zustand 2: Mundelsheim – Hessigheim – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 567 im Zustand 1: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2: Bietigheim – Großingersheim – Pleidelsheim (– Murr), Linie 567 im Zustand 2 Option 1: Pleidelsheim – Murr, Linie 567A im Zustand 1: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 567A im Zustand 2: Kleiningersheim – Großingersheim – Bietigheim (Schülerverkehr), Linie 577 im Zustand 2: Hohenhaslach – Freudental – Bietigheim, Linie 577 im Zustand 2 Option 1: Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule, Linie N44 im Zustand 1: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N), Linie N44 im Zustand 2: Freiberg (N) – Großingersheim – Pleidelsheim – Höpfigheim – Mundelsheim – Hessigheim – Kleiningersheim – Freiberg (N). Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 1. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 1 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Interne Kennung: LOT-0001 E62674692
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffen folgende Linien: Option 1 Linie 444 Freiberg (N) Bahnhof – Freiberg Stadtzentrum, Option 2 Linie 444 Höpfigheim – Steinheim, Option 1 Linie 459 Mundelsheim – Besigheim, Option 1 Linie 567 Pleidelsheim – Murr, Option 1 Linie 577 Hohenhaslach Steige – Hohenhaslach Schule.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG). Im Fahrplanzustand 1 (01.01.2027 - 12.12.2027) und im Fahrplanzustand 2 (ab 13.12.2027) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 22 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 7 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 262.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 7 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 350.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“) auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, – zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, – einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB08 "Neckartal" Los 2
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel LB08 „Neckartal“ Los 2. In diesem Linienbündel gibt es zwei Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027 – 12.12.2027 und Fahrplanzustand 2: 13.12.2027 – 31.12.2035. Umfasst sind folgende Linien in Los 2: Linie 560 im Zustand 1: Stadtverkehr Besigheim, Linie 560 im Zustand 2: Stadtverkehr Besigheim, Linie 568 im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim - Ottmarsheim, Linie 568A im Zustand 1: Freudental - Löchgau - Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 568A im Zustand 2 Freudental - Löchgau – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 568 im Zustand 2 Option 1 Freudental - Löchgau - Besigheim, Linie 573 im Zustand 1: Kirchheim (N) - Gemmrigheim (- Ottmarsheim), Linie 573 im Zustand 2 Besigheim - Ottmarsheim, Linie 573A im Zustand 2 Besigheim – Ottmarsheim (Schülerverkehr), Linie 574 im Zustand 1: Besigheim - Kirchheim (N) - Bönnigheim, Linie 574A im Zustand 2 Bönnigh. - Kirchheim (N) - Gemmrigh. – Besigheim (Schülerverkehr), Linie 575 im Zustand 2 Kirchheim (N) Bahnhof - Erlebnispark Tripsdrill, Linie N58 im Zustand 1: Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim, Linie N58 im Zustand 2 Bietigheim - Großingersheim - Besigheim - Ottmarsheim - Gemmrigheim - Kirchheim (N) - Walheim - Besigheim - Bietigheim Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels LB08 Los 2. Die Fahrpläne im Zustand 2 sind bereits auf den Zielzustand ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) abgestimmt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation (Anlage 5 zum Aufruf zur Angebotsabgabe) ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (voraussichtlich 12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand im Kalkulationsblatt zugrunde gelegte Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 1 im Kalkulationsblatt angegebenen und fortgeschriebenen Preise solange weiter, bis S21 in Betrieb geht. Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffenden Leistungsbestandteile im Linienbündel LB08 Los 2 ergeben sich aus der jeweiligen Anlage 3 "Leistungsbeschreibung".
Interne Kennung: LOT-0002 E62674692
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Kommunen haben die Möglichkeit, beim Auftraggeber Mehrleistungen zu bestellen. Der Bieter hat diese Optionen mitanzubieten und die Kosten dafür im Kalkulationsblatt (Anlage 5) an der dafür vorgesehenen Stelle gesondert auszuweisen. Der Auftraggeber kann die Optionen ganz oder teilweise bis zwei Jahre nach Zuschlagserteilung verbindlich zubestellen. Die Vergütung gem. § 9 des Verkehrsvertrags wird dann entsprechend der Vergütungssätze aus dem Kalkulationsblatt angepasst. Die Optionen betreffen folgende Linien: Option 1 Linie 568 Freudental - Löchgau - Besigheim.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG). Im Fahrplanzustand 1 (01.01.2027 - 12.12.2027) und Fahrplanzustand 2 (ab 13.12.2027) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen im Zustand 1 und 13 Fahrzeugen im Zustand 2 folgende Mindestvorgaben in Zustand 1 und 2: Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 4 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 200.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Sonstiges" nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“) auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1. Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) einzutragen. 2. Es werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, – zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, – einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze/Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium "Eintragung in das Handelsregister" ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium "Eignung zur Berufsausübung" nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine volle Punktzahl.
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: "Konzept 1: Fahrzeugkonzept" (10 Punkte), "Konzept 2: Personalkonzept" (10 Punkte), "Konzept 3: Qualitätskonzept" (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten entsprechend der Anlage 6_Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/06/2026
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 97 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002222
Postanschrift: Hindenburgstr. 40
Stadt: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
Land: Deutschland
Telefon: +4971411442317
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 34831e7a-bc8e-4693-bb0c-b2fcd2a1d313 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2026 13:58:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 312479-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026