1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des Auftraggebers: Postdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2) im Rahmen des sog. Betreibermodell
Beschreibung: Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 777f4208-4d4a-4599-a766-791d7bbba35c
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb unter entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV in Verbindung mit § 17 Abs. 1 VgV sowie den in den Vergabeunterlagen erläuterten Verfahrensbedingungen. Es erfolgt eine Aufteilung in Lose (je Zuwendungsbescheid 1 Los) gemäß der Beschreibung der Beschaffung. Das Verfahren wird in mehreren Stufen wie folgt durchgeführt: Verfahrensstufe 1: In der ersten Verfahrensstufe sind die TK-Unternehmen aufgefordert, einen Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen einzureichen. Die TK-Unternehmen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Verfahrensstufe 2: Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die zum weiteren Verfahren zugelassenen Bewerber aufgefordert, ihre indikativen Erstangebote auf Basis der Vergabeunterlagen einzureichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 32412000 Kommunikationsnetz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 12 Kommunen im Ortenaukreis: Zell am Harmersbach; Biberach; Mühlenbach; Hornberg; Oberharmersbach; Oberwolfach; Nordrach; Bad Peterstal Griesbach; Schuttertal; Wolfach; Lautenbach; Oppenau;
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen: 1. Erklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 154 Nr. 2 i.V.m. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.--------- 2. Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.--------- 3. Erklärung unter Verwendung der Formularsammlung gemäß § 8a Haushaltsgesetz 2024, wonach die Zuwendung nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und nicht an Empfänger gewährt werden darf, die terroristische Vereinigungen sind/unterstützen. ---------- 1. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung des Angebots oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist darauf hinzuweisen bzw. entsprechende Fragen zu stellen. 2. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. 3. Fragen und Antworten werden ausschließlich über das Vergabeportal dtvp.de abgewickelt. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich. 4. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, sich eigenständig Kenntnis über evtl. Fragen, Antworten, Ergänzungen oder Korrekturen der Vergabeunterlagen zu verschaffen, die im Vergabeportal dtvp eingestellt werden. 5. Auf die Information zur Nutzung der E-Vergabe wird hingewiesen (Bestandteil der Vergabeunterlagen)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum Betrieb eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Ortenaukreis (Phase 2)
Beschreibung: Der Ortenaukreis, sowie 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam in den unterversorgten Bereichen ihrer Gebiete ein NGA-Netz zu errichten und dessen dauerhaften Betrieb zu gewährleisten. Hierzu wurde die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) gegründet, die für ihre Gesellschafter-Kommunen die Funktion als Infrastrukturträgerin übernehmen soll. In 2019/2020 hat die BOKG ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) zur pachtweisen Überlassung und zum Betrieb eines noch zu errichtenden passiven NGA-Netzes / einer noch zu errichtenden passiven Infrastruktur im Rahmen des sog. "Weißen Flecken-Programms" nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt. Der Ausbau in Phase 1 bezog sich gemäß diesem Förderregime auf solche Gebiete, die zuvor mit einer Datenrate von weniger als 30 MBit/s im Download er-schlossen waren. Der Ausbau dieser ersten Phase ist zu einem Großteil abgeschlossen. Im Anschluss folgt nun der Ausbau der Phasen 2 bis 5. Die BOKG führt die Verfahren zur Vergabe von Netzpacht- und Netzbetriebsverträgen zum flächendeckenden Breitbandausbau im Betreibermodell für die Phasen 2 bis 5 parallel durch. Gegenstand des dieses Verfahrens ist der Ausbau der Phase 2. Die BOKG möchte in diesem Rahmen ein gigabitfähiges Netz für die bislang unterversorgten Adresspunkte in den u.g. Kommunen gemäß den in der Leistungsbeschreibung Phase 2 näher definierten Ausbaugebieten auf Grundlage einer noch abschließend zu erstellenden technischen Planung errichten und die beantragten Fördermittel für die Planung und den Bau verwenden. Planungs- und Bauleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vergabe. Ausbauziel der BOKG ist, eine flächendeckende NGA-Versorgung in den u.g. Kommunen zu gewährleisten und den noch unterversorgten Adresspunkten eine Datenrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Vergabe erfolgt in den folgenden Losen, eine Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose ist möglich: Los 2.01 Zell am Harmersbach; Los 2.02 Biberach; Los 2.03 Mühlenbach; Los 2.04 Hornberg; Los 2.05 Oberharmersbach; Los 2.06 Oberwolfach; Los 2.07 Nordrach; Los 2.08 Bad Peterstal Griesbach; Los 2.09 Schuttertal; Los 2.10 Wolfach; Los 2.11 Lautenbach; Los 2.12 Oppenau; Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Interne Kennung: 25/154 BOKG
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 32571000 Kommunikationsinfrastruktur, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste, 32412000 Kommunikationsnetz
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die jeweiligen Verträge pro Los enden mit Ablauf der im jeweiligen Zuwendungsbescheid des Bundes geregelten Zweckbindungsfrist (mindestens sieben Jahre). Es ist beabsichtigt, die Laufzeiten der Verträge über die vorgenannten sieben Jahre hinaus zu verlängern und die Laufzeiten zu den einzelnen Losen zu konsolidieren, so dass diese zu einem einheitlichen Datum (31.12.2040) auslaufen. Mit dem Projektträger wird derzeit abgestimmt, welche Gestaltungsmöglichkeiten nach dem vom Projektträger vorgegebenen Mustervertrag hierzu genutzt werden können (z.B. feste Laufzeit bis Ende 31.12.2040 oder Verlängerungsoption für die BOKG). Aufgrund des Projektträgerwechsels zum 01.01.2026 war dies vor Veröffentlichung der Vergabe noch nicht möglich.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 12 Kommunen im Ortenaukreis: Zell am Harmersbach, Biberach, Mühlenbach, Hornberg, Oberharmersbach, Oberwolfach, Nordrach, Bad Peterstal Griesbach, Schuttertal, Wolfach, Lautenbach, Oppenau.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Pacht
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Auf die Vergabeunterlagen wird verwiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren erstreckt sich auf die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Nach der weit überwiegenden Rechtsprechung zu Dienstleistungskonzessionen im Breitbandausbau unterliegen derartige Auswahlverfahren der Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB. Aufgrund des beihilfen- und förderrechtlichen Hintergrunds hat die BOKG das Vergabeverfahren gleichwohl an den Regelungen der §§ 97 ff. GWB, der KonzVgV und der VgV ausgerichtet, um den Anforderungen an ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies wettbewerbliches Auswahlverfahren im Einklang mit den Grundsätzen der Vergabevorschriften gerecht zu werden. Ob sich die vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB im Falle eines Nachprüfungsantrages für zuständig erklären, kann die Vergabestelle nicht konstitutiv vorgeben. Daher wird vorsorglich auf folgende Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen für den Fall der Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts hingewiesen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Entscheidung des Beschaffers aufgrund geänderter Anforderungen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer: USt-IdNr. DE312290322
Postanschrift: Hauptstraße 27
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Kontaktperson: W2K Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Telefon: +49 761211149-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e2285651-e411-4489-833d-512ccfd3af66 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 06/05/2026 09:44:05 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 314360-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 88/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/05/2026