5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlag und beträgt drei Jahre. Der Auftraggebende hat die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit optional um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch nach Ablauf der ersten drei Vertragsjahre, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten durch den Auftraggebenden gekündigt wurde. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach vier Jahren.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarelieferung
Beschreibung: Lieferung und Überlassung auf Zeit von befristeten Lizenzen der Software Elasticsearch Enterprise zur Auslieferung mit midestens folgenden Komponenten: a) Elasticsearch Enterprise inkl. Kibana und Logstash (ELK-Stack/Elastic Stack) b) Notwendige Bibliotheken zur Anbindung von Clients an die Software, insbesondere von Java Anwendungen c) Komponenten zur Installation und zum Betrieb der Software o auf OpenShift 4.x (oder höher) Umgebungen wie Container-Images, Helm-Charts und Kubernetes Operatoren o auf SLES 15 (oder höher) Umgebungen wie RPM-Installationspakete d) Administrationswerkzeuge wie CLIs und Administrationsoberflächen e) Betriebshandbücher und Dokumentationen. Siehe Kapitel 2ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Lizenzeinheit
Beschreibung: Das Lizenzmodell sieht die Einräumung von befrsiteten Nutzungsrechten auf Basis des zugewiesenen RAM-Speichers in Gigabyte über alle Instanzen in Produktions-, Pre-Produktions- und zentralen Testumgebungen vor. Siehe Kapitel 6ff der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verfahren zur Ermittlung der Messeinheit
Beschreibung: Die tatsächlich genutzten Messeinheiten werden mithilfe eines vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten geeigneten Verfahrens durch die Bezugsberechtig-ten/Abrufberechtigten ermittelt und dem Anbieter zur Abrechnung mitgeteilt. Siehe Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bereitstellung KONSENS-Bundesländer
Beschreibung: Die Elasticsearch Enterprise Software wird gemäß Kapitel 2.1ff der Leistungsbeschreibung als KONSENS-weit einheitliche Suchmaschine/Suchdatenbank für Volltextsuche und Log-Analyse, welche durch den Bezugsberechtigten auf eigenen Umgebungen betrieben werden kann (Self-Managed), bereitgestellt und enthält mindestens die genannten Kompontenen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Container und Betriebsmodus
Beschreibung: Die Software Elasticsearch Enterprise erfüllt die Anforderungen an Immutable Container Images und Air-gapped Betriebsmodus Siehe Kapitel 2.2 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support
Beschreibung: Für die Software Elasticsearch Enterprise werden Software-Pflegeleistungen gem. Kapitel 3 ff. der Leistungsbeschreibung erbracht, die insbesondere folgenden Leistungen umfassen: - Bereitstellung von Major- und Minor-Releases der Software zum Download, - Bereitstellung von Patches und Hotfixes zum Download, - Bereitstellung von kundenspezifischen Hotfixes zum Download, sofern diese aufgrund von Sicherheitslücken notwendig sind oder Störungen anders nicht zu beheben sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support / Major-Releases
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt zu den beschriebenen Anforderungen gemäß den Kapiteln 3.1.1 der Leistungsbeschreibung für Major Versionen und vorherige Major Versionen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Softwarepflege und Support / Fehlerbehebungen
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt in Form von Fehlerbehebungen in Open-Source Komponenten Siehe Kapitel 3.1.2 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Releasemanagement-Prozess
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt im Rahmen eines ausgereiften Release-Management-Prozesses Siehe Kapitel 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Rückbau Pflegeleistungen
Beschreibung: Die Software-Pflege erfolgt im Rahmen des Rückbaus problematischer Software-Pflegeleistungen. Siehe Kapitel 3.1.5 der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Servicezeiten
Beschreibung: Pflege und Support für die Elasticsearch Enterprise Software werden erbracht entsprechend Kapitel 3 ff. der Leistungsbeschreibung mit Servicezeiten 08:00 bis 18:00 Uhr.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / Supportsprache
Beschreibung: Der Support steht gemäß Kapitel 3.2.1 der Leistungsbeschreibung in deutscher Sprache zur Verfügung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Software-Pflege und Support / / Fehlerbehebung
Beschreibung: Der Support umfasst im Fehlerfall die in Kapitel 3.2.2 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeiten.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulung
Beschreibung: Training/Schulungsleistungen werden erbracht entsprechend Kapitel 4 ff. der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungen als Jahresabonnement
Beschreibung: Die Schulungen sollen mindestens die Inhalte aus der Leistungsbeschreibung Kapitel 4.1 behandeln.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungen zu spezifischen Themen
Beschreibung: Die Schulungen sollen mindestens die Inhalte aus der Leistungsbeschreibung Kapitel 4.2.1 behandeln.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Beratungsdienstleistungen
Beschreibung: Unterstützungs- und Beratungsleistungen werden erbracht entsprechend Kapitel 5 ff. der Leistungsbeschreibung.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verfahrensrügen nach § 160 Abs. 3 GWB sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Ka-lendertage vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Oberfinanzdirektion Baden-Württtemberg - LZfD