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Zülpich

Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Laborgeräte

298213-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) – Laborgeräte
OJ S 84/2026 30/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Laborgeräte
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes (LANUK) NRW beabsichtigt den Kauf von mehreren Laborgeräten unterschiedlicher Art, welche für verschiedene Außenstellen des Amtes beschafft werden sollen.
Kennung des Verfahrens: 676be413-9aed-4a4c-a76d-d56e087ad20b
Interne Kennung: 15;1001966473;EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YT8DMY8R0# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 9
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen (Formular 521 EU) mit seinem Angebot einzureichen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 3 Autoklaven Systec VX150
Beschreibung: 3 Autoklaven Systec VX150
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Extraktionsverdampfereinheit
Beschreibung: Beschaffung einer Extraktionsverdampfereinheit von PAK aus Depositionsproben
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: HPLC-System
Beschreibung: Beschaffung eines Analysengeräts zur Bestimmung von Aldehyden und Ketonen als DNPH-Derivate, sowie PAKs aus flüssigen Proben
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 2 GC-FID-System
Beschreibung: zwei Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektoren (GC-FID)
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Hochleistungszentrifuge
Beschreibung: Beschaffung einer Hochleistungszentrifuge zum Zentrifugieren von großen Volumina bzw. mit hohen Drehzahlen
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 2 Laborspülmaschinen
Beschreibung: die Beschaffung zwei er Laborspülmaschine zur Reinigung von Laborglas und wiederverwendbaren Laborartikeln
Interne Kennung: 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Automatisches Wägesystem
Beschreibung: Beschaffung eines automatisierten Wägesystems zur gravimetrischen Bestimmung von Feinstaubkonzentrationen auf runden Kleinfilterproben (47 mm) nach DIN EN 12341, welche mittels Staubprobenahmegerät "Leckel SEQ 47/50" beprobt werden.
Interne Kennung: 7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Hg-Analysator
Beschreibung: Beschaffung eines Atomabsorptionsspektrometrie-Systems mit Kaltdampftechnik (im Folgenden als CV-AAS bezeichnet) zur Quecksilberanalytik
Interne Kennung: 8
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 25 Multimeter
Beschreibung: Beschaffung von 25 Multimetern
Interne Kennung: 9
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 84 Tage
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Referenzkontakt (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Benennung von mindestens zwei Referenzkontakten bzgl. des im Rahmen dieses Verfahrens angebotenen Gerätes

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Los 8 - Erprobter Gerätetyp (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): zu Los 8 - Hg-Analysator: Nachweis erprobter Gerätetyp. Der Bieter hat nachzu-weisen, dass das Gerät seit mindestens einem Jahr am Markt eingeführt ist. Der Nachweis kann über eine Eigenerklärung des Bieters erfolgen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/05/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung: - Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich! - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU). - soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU): ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung (Formular 534b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe und Haftungsbeschränkung - soweit zutreffend: Erklärung
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Registrierungsnummer: 05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Stadt: Recklinghausen
Postleitzahl: 45659
Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
Telefon: +49 2361 305-0
Fax: +49 2361 305-59855
Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 0251 411-2165
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bc14b4d5-5a97-407f-88a0-98e02dab5a87 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2026 00:02:08 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 298213-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 84/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026