2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 32400000 Netzwerke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 72400000 Internetdienste, 30200000 Computeranlagen und Zubehör
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe § 124 GWB
Korruption: siehe § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe § 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe § 123 GWB
Betrug: siehe § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: siehe § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe § 124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: siehe § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe § 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe § 123 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe § 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: siehe § 123 GWB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: siehe § 124 Abs. 2 GWB