1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) Wartungs- und weitere Dienstleistungen an einer Brandmeldeanlage und elektroakustischen Meldeanlage, Bundessozialgericht in Kassel
Beschreibung: Brandmeldeanlage (BMA) und Elektroakustische Anlage (ELA) Folgende Leistungen werden vereinbart: Begehung, Inspektion, Wartung, Meldertausch, Akkutausch, Instandsetzung (Bedarfsposition) und Besondere Leistungen --- Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. --- Begehung Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen: - Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA1 - vierteljährlich bei BMA/ELA Die Begehung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Inspektion Die Inspektionen sind durchzuführen: - 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 2 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS – Richtlinien zu dokumentieren. Wenn für den fehlerhaften Teil der BMA/SAA oder deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.2 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten. --- Wartung Wartung der BMA/ELA und deren Einrichtungen und Geräten sind wie folgt durchzuführen: - 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 3 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) --- kleine Instandsetzung (BMA/ELA) Die Leistungen sind durchzuführen: - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Reaktionszeiten: - innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden - innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach folgender Staffelung durch. Staffelung: Instandsetzungsmaßnahmen, pro Anlage und Wartung. Diese umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 €, sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 – 100 € hat der AN ebenfalls mit der Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 – 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis dieser Ausschreibung zu schließen. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: b39c75eb-3519-49e7-a6b1-00d3a5dcf630
Interne Kennung: VOEK 052-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Zusätzliche Einstufung (cpv): 31625200 Brandmeldeanlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundessozialgericht, 34119 Kassel
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 3.2 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur bis vom 21.04.2026 bis zum 29.04.2026 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens bis zum 17.04.2026 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet. 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 07.05.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.1 verwiesen. - Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3.2 verwiesen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) Wartungs- und weitere Dienstleistungen an einer Brandmeldeanlage und elektroakustischen Meldeanlage, Bundessozialgericht in Kassel
Beschreibung: Brandmeldeanlage (BMA) und Elektroakustische Anlage (ELA) Folgende Leistungen werden vereinbart: Begehung, Inspektion, Wartung, Meldertausch, Akkutausch, Instandsetzung (Bedarfsposition) und Besondere Leistungen --- Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden. --- Begehung Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen: - Periodisch entsprechend der jeweiligen GMA1 - vierteljährlich bei BMA/ELA Die Begehung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Inspektion Die Inspektionen sind durchzuführen: - 4 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.2.1 und soweit zutreffend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 2 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Werden bei der Inspektion Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Leistungsnachweis und dem Betriebsbuch entsprechend den VdS – Richtlinien zu dokumentieren. Wenn für den fehlerhaften Teil der BMA/SAA oder deren Einrichtungen und Geräte Instandsetzung vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.2 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten. --- Wartung Wartung der BMA/ELA und deren Einrichtungen und Geräten sind wie folgt durchzuführen: - 1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1 Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang J 3 - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) --- kleine Instandsetzung (BMA/ELA) Die Leistungen sind durchzuführen: - Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Reaktionszeiten: - innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden - innerhalb von 8 h nach Störungsmeldung durch die AG Für die Ausführung von Bauleistungen (Instandsetzungsmaßnahmen) gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) sowie die entsprechenden Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Auf Übertragung dieser Leistungen hat der AN kein Rechtsanspruch. Der AN führt bis zu einer Wertgrenze von 3.000 € (netto) alle notwendigen Instandsetzungen nach folgender Staffelung durch. Staffelung: Instandsetzungsmaßnahmen, pro Anlage und Wartung. Diese umfassen alle Kosten, so z. B. für die Lieferung entsprechender Klein- / Ersatzteile, deren Austausch und Entsorgung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 €, sind mit den angebotenen Einheitspreisen für Wartung abgegolten. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 30 – 100 € hat der AN ebenfalls mit der Wartung, ohne Rücksprache mit der AG durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert von 100 – 300 € hat der AN, erst nach Zustimmung der AG, mit der Wartung durchzuführen, diese zusätzlichen Leistungen werden dann gesondert, zum Nachweis, vergütet. Für alle Instandsetzungsmaßnahmen mit einem Nettowert über 300 € hat der AN der AG innerhalb von 2 Wochen ein Angebot vorzulegen und in angemessener Frist (max. 6 Wochen nach Anforderung der AG) auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag auf Basis dieser Ausschreibung zu schließen. Dafür gelten z. B. die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen. Für auszutauschende Ersatzteile hat der AN in seinen Angeboten (auf Anforderung der AG) u. a. auch die Teilebezeichnung, den Hersteller und die Artikelnummer des Herstellers anzugeben. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 052-26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50711000 Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, zweimal, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 12 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Kassel
Land, Gliederung (NUTS): Kassel, Kreisfreie Stadt (DE731)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundessozialgericht, 34119 Kassel
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 10/12/2026
Enddatum der Laufzeit: 09/12/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht Der AN und die AG haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelheiten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die AG beziehen, darf der AN nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der AG, Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-03) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen. Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2 Mio. €; Sachschäden mindestens 1 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 500.000 €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: - Eigenerklärung über die Leistungserbringung, -- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und -- dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. -- dass das Unternehmen als Fachunternehmen für Brandmeldeanlagen gem. DIN 14675 mind. für Phase 7, Montage und Installation, und Phase 11, Instandhaltung, zertifiziert ist. Das Zertifikat wird mit dem Angebot eingereicht. - Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen -- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? -- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens -- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart -- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. - Referenzen Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Instandhaltung (Wartung und Prüfung) von BMA/ELA-Anlagen, darunter mindestens 1 von 3 Referenzenobjekten des Herstellers Esser sowie von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in qm), Leistungszeitraum, Leistungsart, zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204: 991-80032-33
Postanschrift: Ellerstraße 56
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 7732c0a8-e92e-4563-8fbb-29783a979536 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/04/2026 12:10:15 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 258217-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 74/2026
Datum der Veröffentlichung: 16/04/2026