5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bodenseekreis (DE147)
Land: Deutschland
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die vorgenannten Zeiten beziehen sich auf: Bauzeit: 14 Monate (Aug. 2025 – Sept. 2026) Inbetriebnahme: 2026, KW40 (ab 01.10.2026) Die Fertigstellung und Inbetriebnahmen der Anlagen sowie der Beginn der Regelbelieferung durch den Energiedienstleister sind für Q3/2026 (Beginn der Heizperiode) geplant s. auch Kap. 7 Vorhaben- und Verfahrensbeschreibung (VuV). Die Vertragslaufzeit des ECV ist von unbestimmter Dauer. Der ECV enthält (ordentliche) Kündigungsfristen. Eine ordentliche Kündigung des ECV ist erstmals nach Ablauf von 15 Jahre, gerechnet ab Wärmebereitstellung aus der neuer Wärmeerzeugungsanlage, möglich. Sofern nach Ablauf dieser Zeit keine Kündigung erfolgt, erfolgt eine automatische Verlängerung des ECV. s. auch Kap. 5.1 bis 5.5 Vorhaben- und Verfahrensbeschreibung (VuV).
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept des Störungsmanagements – Organisation
Beschreibung: Konzept des Störungsmanagements – Organisation
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Entstörung – Unterschreitung von Maximalvorgaben –
Beschreibung: Entstörung – Unterschreitung von Maximalvorgaben –
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 7
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität des eingesetzten Projektteams
Beschreibung: Qualität des eingesetzten Projektteams
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Projektsteuerung
Beschreibung: Konzept zur Projektsteuerung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2,5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innovation im Anlagenkonzept - Flexibilität
Beschreibung: Innovation im Anlagenkonzept - Flexibilität
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 8
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innovation im Anlagenkonzept - CO2 Reduktion
Beschreibung: Innovation im Anlagenkonzept - CO2 Reduktion
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Innovation im Anlagenkonzept - Nachhaltigkeit
Beschreibung: Innovation im Anlagenkonzept - Nachhaltigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Kapitalwert
Beschreibung: Kapitalwert
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preisgestaltungskonzept – Betriebsregime
Beschreibung: Preisgestaltungskonzept – Betriebsregime
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Darlegung der optionalen Effizienzmaßnahmen
Beschreibung: Darlegung der optionalen Effizienzmaßnahmen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Bodenseekreis