1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rastatt
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II
Beschreibung: Der Landkreis Rastatt beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 in der jeweils fortgeschriebenen bzw. ergänzten Fassung für die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie ALT-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel " Südlicher Landkreis Rastatt II " für acht Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien X45, 246, 248, 262, 263, 264, 264s, 265 und 266 inklusive der ergänzenden ALT-Leistungen auf den Linien 248, 263, 265 und 266 (Anruflinientaxi) deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren Zeitpunkt eine ergänzende Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG in Form einer Berichtigung veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monatsfrist wird erst mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt. - 2. Anforderungen: Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels „Südlicher Landkreis Rastatt Süd II (§ 8a Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert. - 3. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren. - 4. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption: Betriebsbeginn ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre (ab Betriebsbeginn). Der Vertrag wird eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 24 Monate enthalten. - 5. Klarstellung Verfahrensart: Die Angabe unter „Verfahrensart“ wird im Formular automatisch voreingetragen und trifft nicht zu. Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
3.1.
Teil: PAR-0001
Titel: Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Südlicher Landkreis Rastatt II
Beschreibung: Der Landkreis Rastatt beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und zuständige Behörde gem. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) mit Betriebsbeginn zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027. Die Vergabe erfolgt auf Grundlage des gemeinsamen Nahverkehrsplans der baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes aus dem Jahr 2014 in der jeweils fortgeschriebenen bzw. ergänzten Fassung für die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinien- sowie ALT-Verkehren (Linienbedarfsverkehre nach § 44 PBefG) im Linienbündel " Südlicher Landkreis Rastatt II " für acht Jahre. Das Linienbündel besteht aktuell aus den Buslinien X45, 246, 248, 262, 263, 264, 264s, 265 und 266 inklusive der ergänzenden ALT-Leistungen auf den Linien 248, 263, 265 und 266 (Anruflinientaxi) deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden kann. Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für den Betriebsbeginn im Dezember 2027 noch nicht abschließend geklärt. Hierzu wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 eine ergänzende Vorinformation veröffentlicht.
Interne Kennung: PAR-0001
3.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Linienbündel besteht aktuell aus den folgenden Buslinien: Linie X45 ( Baden-Baden - Schwarzwaldhochstraße - Mummelsee – Ruhestein), Linie 246 (Forbach - Raumünzach – Hundsbach), Linie 248 (Langenbrand - Bermersbach – Forbach), Linie 262 (Sasbach- Bühl - Steinbach - Sinzheim - Baden-Baden), Linie 263 (Bühl - Bühlertal - Sand - Hundsbach / Forbach), Linie 264 (Bühl - Ottersweier - Neusatz - Bühlertal - Sand – Hundsbach), Linie 264s (Sasbach - Ottersweier - Neusatz - Bühlertal – Altschweier), Linie 265 (Bühl - Ottersweier - Haft – Lauf), Linie 266 (Bühl - Ottersweier – Unzhurst) inklusive ALT-Leistungen in den Randzeiten und an Wochenenden auf den Linien 248 (Langenbrand - Bermersbach – Forbach), 263 (Bühl - Bühlertal - Sand - Hundsbach / Forbach), 265 (Bühl - Ottersweier - Haft – Lauf) und 266 (Bühl - Ottersweier – Unzhurst). Deren aktuelles Fahrplanangebot kann über die Fahrplanauskunft des KVV unter www.kvv.de abgerufen werden. Der Leistungsumfang im Buslinienbetrieb und im ALT soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden. Bei den bestehenden Linien können vereinzelt Anpassungen hinsichtlich der Fahrzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträume, Linienwege und Kapazitäten erfolgen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass für die Linien 246/263/264 eine konzeptionelle Änderung geprüft wird. Zudem wird der Einsatz von On Demand-Verkehren gem. § 44 PBefG (als Ergänzung oder als Ersatz für bestehende Verkehre) geprüft. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen zum Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben enthalten. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels wird die o. g. ergänzende Vorinformation enthalten.
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns: 13/12/2027
Enddatum der Laufzeit: 08/12/2035
3.1.5.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landratsamt Rastatt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt Rastatt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rastatt
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008882
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Stadt: Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land, Gliederung (NUTS): Rastatt (DE124)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7222 381-1134
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 22fbf7dd-d0aa-454c-a522-0147ece00243 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung: 4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/04/2026 14:53:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 234502-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 67/2026
Datum der Veröffentlichung: 07/04/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens: 01/04/2027