1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Zweiflingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch Gem. Zweiflingen
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist es, die noch unterversorgten Adressen in der Gemeinde Zweiflingen mithilfe von Investitionsbeihilfen zu erschließen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Endkundenleistungen im Fördergebiet erbracht werden.
Kennung des Verfahrens: 9a4c686e-33f8-4e9f-89ec-155a69ca2ef0
Interne Kennung: 672/24-AZ
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch Gem. Zweiflingen
Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist es, die noch unterversorgten Adressen in der Gemeinde Zweiflingen mithilfe von Investitionsbeihilfen zu erschließen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Endkundenleistungen im Fördergebiet erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der o.g. unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist, zu planen, zu errichten und zu betreiben. Weiterhin muss der Auftragnehmer jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die vorgeschriebene Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer zu gewährleisten. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Hierbei hat der Auftragnehmer die in den Förderbedingungen zur Bundes- und Landesförderrichtlinie genannten technischen Anforderungen einzuhalten. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel Auftragnehmers sowie Dritter, sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass die Kosten für den Tiefbau minimiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Der Auftragnehmer hat jegliche Leistungen in Anlehnung an die HOAI zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erstellen und die zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet sich an die geltenden Nebenbestimmungen, insb. den GIS-Nebenbestimmungen zu halten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens muss der Auftraggeber die Projektdetails konkretisieren, um einen Förderbescheid in abschließender Höhe zu erhalten. Die Konkretisierung beinhaltet insb. Angaben zum Projektgebiet, zum Netzplan sowie zur Finanzierung. Nach der Planung baut der Auftragnehmer das Netz aus und nimmt es bis zum 31.12.2026 in Betrieb. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegen-den Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtline 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „För-derung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwen-dungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 55
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Realisierungszeitraum
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenprodukte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Alternative Verlegemethoden
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landgericht Heilbronn
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht auf der Errichtung, sondern auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA –Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2010 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15, juris) auch wenn der insoweit maßgebliche Schwellenwert nicht überschritten wird. Bei dem zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich dabei um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste, die gewöhnlich gegen Entgelt erbracht werden und in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen (siehe § 3 Nr. 16a, 27 TKG). Daher greift, soweit bei Unterschreitung des Schwellenwertes überhaupt relevant, die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrere elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen von Vorgaben in Unterabschnitt 3 des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18, BeckRS 2018, 35904). Zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf Folgendes verwiesen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 3 018 120,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch Gem. Zweiflingen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 3 018 119,63 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0001
Datum des Vertragsabschlusses: 23/02/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Zweiflingen
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Eichacher Straße 17
Stadt: Zweiflingen
Postleitzahl: 74639
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7948941913
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landgericht Heilbronn
Registrierungsnummer: 2002caf8-73fa-46c2-8e31-d59368870f13
Postanschrift: Wilhelmstraße 8
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74015
Land, Gliederung (NUTS): Hohenlohekreis (DE119)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7131641
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 1e6ee342-85a2-4084-a83b-167573acab03
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Telekom Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 122265872
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2281810
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd11759c-8237-459c-9bbb-105b52ebeb56 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2026 08:40:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 217122-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 62/2026
Datum der Veröffentlichung: 30/03/2026