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1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenburg, Fachbereich Tiefbau & Verkehr
Rechtsform der zuständigen Behörde: Lokale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Linienbündel „Offenburg Stadt“
Beschreibung: Dienstleistungen im öffentlichen Nahverkehr auf dem Gebiet der Stadt Offenburg
Interne Kennung: Linienbündel „Offenburg Stadt“
Verfahrensart: Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Art der Transportdienstleistungen: Busverkehr (innerstädtisch / regional)
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag wird im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens vergeben nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 i.V.m. §§ 97 ff. GWB. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV. - Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG: der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen, auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen. - Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o. g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge und sind im Nahverkehrsplan auf der Internetsite des Ortenaukreises unter https://www.ortenaukreis.de/Unsere-%C3%84mter/Dezernat-2-Infrastrukturen-Baurecht-Migration/Stra%C3%9Fenverkehr-%C3%96PNV/ dargestellt. Das Linienbündel wurde seit Aufstellung des Nahverkehrsplans planerisch angepasst. Aktualisierte Anforderungen an die mindestens zu erbringende Verkehrsleistung, angepasste Standards für die einzusetzenden Fahrzeuge sowie einzuhaltende Anforderungen der Stadt Offenburg für die Leistungserbringung sind unter http://www.ausschreibung.igdb.de/Anforderungskatalog_Stadt_Offenburg.zip abrufbar. - Es gilt der Tarif der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO). - Etwaige eigenwirtschaftliche Betreiber für das Linienbündel haben sich am Einnahmeaufteilungsverfahren der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) zu beteiligen. - Sofern kein eigenwirtschaftlicher Antrag gem. § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG für das Linienbündel eingeht, wird der Auftraggeber die Leistungen als öffentlicher Dienstleistungsauftrag vergeben. - Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO)
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Linienbündel „Offenburg Stadt“
Beschreibung: Linie 501 : Albersbösch - Offenburg Einkaufszentren / OT - Bahnhof/ ZOB - Ortenau Klinikum - Rammersweier - Zell-Weierbach Abtsberghalle Linie 502 : Albersbösch - Offenburg Messe - Rathaus / Zentrum - Kulturforum - Riedle - Zell-Weierbach Abtsberghalle Linie 503 : Hildboltsweier - Offenburg Messe - Zentrum - Bahnhof / ZOB - Waltersweier - Weier Linie 504 : Landratsamt - Stadtkirche - Offenburg Bahnhof/ZOB - Bühl - Griesheim Linie 505 : Offenburg Bahnhof/ ZOB - Ortenau Klinikum - Oberrheinisches Pflege-/ Therapiezentrum - Auferstehungskirche Linie 506 : Offenburg Bahnhof/ ZOB - Stadtkirche - Messe- Uffhofen - Elgersweier - Zunsweier Linie 507: Offenburg Bahnhof/ ZOB - Lindenplatz / Zentrum - Kulturforum - Auferstehungskirche Linie 508 : Windschläg - Bohlsbach - Offenburg Bahnhof/ ZOB - Zentrum - Kreisschulzentrum - Hochschule - Uffhofen - Elgersweier - Zunsweier Linie 509: Offenburg Marlener Str. - Heinrich-Hertz-Str. - Schulzentrum Nord - Bahnhof/ ZOB - Fessenbach
Interne Kennung: Linienbündel „Offenburg Stadt“
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/11/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2042
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Offenburg, Fachbereich Tiefbau & Verkehr
Registrierungsnummer: 3bf6f59c-46a8-4c68-bc54-df76837b900e
Postanschrift: Wilhelmstraße 12
Stadt: Offenburg
Postleitzahl: 77654
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
Telefon: +49 781822316
Fax: +49 781827513
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IGDB Verkehrsplanung+Beratung GmbH
Registrierungsnummer: Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 34244
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 25 a
Stadt: Langen
Postleitzahl: 63225
Land, Gliederung (NUTS): Offenbach, Landkreis (DE71C)
Land: Deutschland
Telefon: +49610350670
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f1df33f6-6296-40d3-a21a-9bd30211695d-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Die Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags beträgt 15 Jahre (statt ursprünglich 10 Jahre) und endet am 31.10.2042. Die zulässige maximale Höhe der Fahrzeuge wird auf 3,40 m verändert (vgl. Ziffer 3 der Anlage 02 zum Anforderungskatalog "Mindestanforderungen an die Fahrzeuge", die Anlage wurde aktualisiert). Die Anforderungen an die Fahrzeuge hinsichtlich des zulässigen maximalen Höchstalter der Fahrzeuge sowie die Angaben zur Gesamtkapazität mancher Fahrzuegkategorien wurden geändert (vgl. Ziffer 1, 3 der Anlage 02 zum Anforderungskatalog "Mindestanforderungen an die Fahrzeuge", die Anlage wurde aktualisiert) Der Ortenaukreis hat dem Stadtverkehr Offenburg neue Liniennummern zugeordnet, die Stadtbuslinien haben jetzt die Liniennummern 501 - 509, vgl. auch Ziffer 5.1. Die Anlage 01 zum Anforderungskatalog "Fahrpläne" wurde entsprechend aktualisiert. Auf den Linien 501, 503, 504, 506, 508 und 509 haben sich inhaltliche Änderungen ergeben (vgl. Anlage 01 zum Anforderungskatalog "Fahrpläne", die Anlage wurde aktualisiert).
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2679b28c-1ed7-439d-b57c-a14ff0c4fb85 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2026 17:09:32 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 193059-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2026
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2026