2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71541000 Projektmanagement im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Virchowstraße 10
Stadt: Singen (Hohentwiel)
Postleitzahl: 78224
Land, Gliederung (NUTS): Konstanz (DE138)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Das Bauvorhaben wird auf einem festgelegten Areal im Norden von Singen (Hohentwiel) realisiert.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4DSPMC5K# Besonderheiten: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV). Der Auftraggeber behält sich außerdem das Recht vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (§ 17 Abs. 12 VgV).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Betrug: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Anforderungen für zwingende und fakultative Ausschlussgründe und die Möglichkeiten zur Selbstreinigung sowie für die Zeiträume für Ausschlüsse nach den §§ 123 bis 126 GWB.