1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung Gymnasium in Schramberg
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung.
Kennung des Verfahrens: 57e66e16-9068-4f9a-b17e-b217b832645c
Interne Kennung: 2026-0004
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1, 74 VgV). Das Verfahren ist in zwei Stufen aufgeteilt: 1. Stufe: Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase - Bewerbung / Teilnahmeantrag - Auswahl der geeigneten Bewerber 2. Stufe: Angebots- und Verhandlungsphase - Abgabe Erstangebot - Verhandlungsgespräche - Abgabe finales Angebot - Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden. In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) werden die zu den Verhandlungsgesprächen eingeladenen Unternehmen aufgefordert, zunächst ein erstes Angebot und im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ggf. ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Basis der Verhandlungsgespräche und den finalen Angeboten nach den vorher festgelegten Zuschlagskriterien. Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) und in der Verhandlungsphase (2. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteilt. Für die Erstellung der Bewerbungen und Angebote bzw. die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berneckstr. 9
Stadt: Schramberg
Postleitzahl: 78713
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YH4M0FD# Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist Anlage 1 der Vergabeunterlagen auszufüllen und hochzuladen. Es sind dort nähere Angaben zu den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft und der Aufgabenteilung zu machen. Eignungsleihe: Im Falle einer Eignungsleihe, ist die Eignung des Eignungsverleihers für den betroffenen Bereich nachzuweisen und eine Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Hierfür ist Anlage 2 der Vergabeunterlagen für jedes Unternehmen, bei dem eine Eignung geliehen werden soll, auszufüllen und hochzuladen. Ein Bewerber oder Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen und in Referenzen genannte Personen sind für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Vergabe von Unteraufträgen: Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmen ist mit Angebotsabgabe anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Die Benennung der Nachunternehmer mit entsprechender Verpflichtungserklärung ist ebenfalls mit Angebotsabgabe erforderlich (Anlage 3). Der Auftraggeber überprüft vor Zuschlagserteilung, ob die vorgesehenen Nachunternehmen für die zu erbringenden Teilleistungen geeignet sind und ob Gründe für einen Ausschluss vorliegen. Hierfür können weitere Angaben angefordert werden. Weitere Hinweise zum Verfahren: Die Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus der EU-Bekanntmachung und den nachfolgend aufgeführten Unterlagen: - Teilnahmeantrag mit Anlagen - Verfahrensbeschreibung - Bewertungsmatrix - Unterlagen zum Projekt Teilnahmeantrag und Angebot inkl. aller weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind zwingend vor Ablauf der vorgegebenen Einreichungsfrist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung. Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben können nicht nachgereicht werden. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantrags bzw. Angebots kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Der Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag sowie die geltenden Bedingungen bzgl. Nachforderung von Unterlagen sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Der Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Termin und Uhrzeit für die Vergabeverhandlungsgespräche erfolgt nach Abschluss der Eignungsprüfung über die Vergabeplattform. Für die Vergabeverhandlungsgespräche ist die Teilnahme der mit dem Teilnahmeantrag benannten Mitglieder des Projektteams sowie eines bevollmächtigten Vertreters erforderlich. Im Anschluss an die Gespräche wird zur Einreichung eines überarbeiteten, ggf. finalen und verbindlichen Angebotes aufgefordert. Für die Überarbeitung des Angebots sind ggf. noch weitere Informationen zu berücksichtigen. Für nähere Informationen zu Eignungsprüfung und Zuschlagserteilung siehe Dokument "Erläuterung Vergabekriterien". Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bieter einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister sowie dem Handels-/ Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern. Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des bewerbenden Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist die Vergabestelle unverzüglich innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist in Textform darauf hinzuweisen. Diesbezügliche Hinweise sind in Textform über das Vergabeportal Deutsche Vergabeplattform DTVP unter "Bieterkommunikation" an die Vergabestelle einzureichen. Hier sind auch alle Antworten einsehbar. Fragen sind in Textform über das Vergabeportal an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen bzw. Hinweise werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe-) rechtlichen Komplexität baldmöglichst anonymisiert beantwortet. Die entsprechenden Antworten werden im Bereich "Kommunikation" eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass diese Informationen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden. Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich "Info-Center" unter "FAQ". Bei technischen Fragen zur Bedienung des Systems können Sie ebenfalls den "Support-Center" von "cosinex" nutzen oder sich in dringenden Fällen an deren Service-Telefon unter der +49 234 298796 0 wenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Rein nationale Ausschlussgründe: Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Interessenkonflikt: Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können.
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Sanierung Gymnasium in Schramberg
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen Gebäudeplanung mit Schadstoffsanierung . Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen. Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird. Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt. Termine - vorläufig Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026 Einreichung Förderantrag Oktober 2026 Entwurfsplanung bis Februar 2027 Einreichung Bauantrag bis April 2027 Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage) Fertigstellung Dezember 2032 Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: - Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. - Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Interne Kennung: 2026-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Berneckstr. 9
Stadt: Schramberg
Postleitzahl: 78713
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung. Planung der Schadstoffsanierung entlang Gebäudeplanung (§34+§35 der HOAI). Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer die weiteren Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es ist zu gewährleisten, dass die Ausführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV). Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen, so ist zu erläutern, inwiefern die Ausführung der Leistungen trotzdem unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 5 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied entsprechend. Vor Zuschlagserteilung muss ein aktueller Nachweis des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen besteht. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Mindestforderungen Referenzprojekt 1: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 15 Mio. EUR netto. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Als geeignet werden Büros eingestuft, die ein Referenzobjekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Mindestforderungen Referenzprojekt 2: - Es handelt sich um Planungsleistung für eine Schadstoffsanierung. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden alle Planungsleistungen mit Ausnahme von Freimessungen vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung Schadstoffabbruchsanierung mind. 1 Mio. EUR netto. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretender Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung erfolgen. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Die Auftragsausführung muss durch ein Projektteam bestehend aus Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretender Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung erfolgen. Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestkriterien einhalten: Gebäudeplanung Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI §§ 33 ff. mind. 5 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der Projektleitung / Bauleitung entsprechend HOAI §§ 33 ff. mind. 2 Jahre Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der stellvertretenden Projektleitung entsprechend HOAI §§ 33 ff. Leistungen der Sanierungsplanung Sachkundenachweise für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung und arbeiten in kontaminierten Bereichen. (z.B. Asbest, KMF) mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektleitung für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der stellvertretenden Projektleitung im für Planungsleistungen der Schadstoffsanierung Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende*r Projektleiter*in jeweils nicht dieselbe Person sein. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 i. V. m. § 75 (1) und (3) VgV einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten folgende fachliche Anforderungen für die Planungsleistungen: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architektin" oder "Architekt" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert. Ein Nachweis über die Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Qualifikation kann vom Projektteam erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Juristische Personen sind nur zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage des nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Schul- oder Unterrichtsgebäudes im laufenden Betrieb und in mehreren Bauabschnitten. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe von mind. 1 Bauabschnitt an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung Gesamtprojekt (Kostengruppen 300 - 400) mind. 10 Mio. EUR netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Es handelt sich um die Durchführung einer energetischen Fassadensanierung. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 1 Mio. EUR netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Das Kriterium dient der Reduzierung der Zahl der Teilnehmer, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden. Entsprechend der Gewichtung werden Punkte vergeben (eine Gewichtung von 10% entspricht bspw. 10 Punkten). Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, wird die volle Punktzahl vergeben. Sind eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt, werden keine Punkte vergeben. Bestehen bei der Begrenzung der Bewerberhöchstzahl Punktgleichheiten bei der Gesamtpunktzahl, erfolgt eine Auslosung gem. § 75 Abs. 6 VgV. Angabe von Referenzenobjekten als Eigenerklärung im Teilnahmeantrag. Doppelnennungen der Referenzobjekte sind möglich. Bei Bewerbergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachunternehmen: Zuordnung der Referenz zum jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. zum jeweiligen Nachunternehmen. Dabei dürfen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft / jedes Nachunternehmen nur die Referenzen angegeben werden, die in Art und Umfang den Teilleistungen entsprechen, die das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / das Nachunternehmen ausführen wird. Mindestanforderungen: - Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach GWB §99. - Referenzprojekt mind. in HZ III gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung. - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 - 400) mind. 5 Mio. EUR netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter im Bereich Gebäudeplanung (inkl. Unternehmensleitung, ohne freie und kaufmännische Mitarbeiter sowie Praktikanten und Hilfskräfte) in den Jahren 2023 bis 2025 und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8. VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Beschäftigentenzahlen der einzelnen Mitglieder addiert. Hier ist die Anzahl für jedes Mitglied anzugeben. Wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im abgefragten Bereich gleich oder größer 8 ist, werden 20 Punkte vergeben, wenn sie unter 4 liegt, wird kein Punkt vergeben. Liegt die durchschnittliche Mitarbeiterzahl dazwischen, also zwischen 4 und kleiner 8, wird die zu vergebende Punktzahl linear interpoliert. Berechnungsmethode: angegebene Mitarbeiterzahl / Mitarbeiterzahl (8) x hinterlegte Punktzahl (20). Die Angabe erfolgt als Eigenerklärung im Rahmen des Teilnahmeantrags.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und Zusammenwirken des Projektteams
Beschreibung: Einschätzung der Fachkompetenz der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeiter und des Zusammenwirkens des Projektteams (aufgrund des persönlichen Eindrucks im Vergabeverhandlungsgespräch) Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit dem Teilnahmeantrag. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende Projektleitung jeweils nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzliche Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts
Beschreibung: Qualität der im Vergabeverhandlungsgespräch vorgestellten Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleitung und stellvertretende/r Projektleitung nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vergabeverhandlungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Gesamtprojektleitung, Projektleitung Gebäudeplanung, stellvertretende Projektleitung Gebäudeplanung, Projektleitung Sanierungsplanung, stellvertretende Projektleitung Sanierungsplanung, sowie federführende Bauleitung) beim Vergabeverhandlungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung und grundsätzlichen Vorgehensweise zur Umsetzung des vorgesehenen Projekts aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium jeweils bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe dieser Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Honorarangebot
Beschreibung: Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 5 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 5 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 15/04/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Teilnahmeantrag ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Abgabe des Honorarangebots in der zweiten Stufe des Verfahrens hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. - Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift ist sowohl im Vergabeverfahren selbst als auch bei Vertragsabwicklung vorgeschrieben.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschraenkungen - GWB - unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachpruefungsantrags erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt, 2) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 3) Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Ruege nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberuehrt. Auf die grundsaetzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Schramberg, Fachbereich Umwelt und Technik
Registrierungsnummer: 08325053-VERGABE-70
Postanschrift: Berneckstraße 9
Stadt: Schramberg
Postleitzahl: 78713
Land, Gliederung (NUTS): Rottweil (DE135)
Land: Deutschland
Telefon: +49 742229-342
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 03ad984e-c51f-4914-8fa4-ad73bbc01502 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 11/03/2026 08:37:03 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 172828-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 50/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/03/2026