2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02)
Land: Deutschland
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter / Bewerber darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Der Bieter / Bewerber hält die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall ein. Der Bieter / Bewerber zahlt für seine Beschäftigten die aktuellen Mindesttariflöhne nach den abgeschlossenen Tarifverträgen und kommt den Verpflichtungen aus dem Rahmentarifvertrag nach. Bei dem Bieter / Bewerber liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vor.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bieter / Bewerber darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter / Bewerber befindet sich nicht in Liquidation.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der Bieter / Bewerber kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Bieter / Bewerber hat nachweislich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Bieter / Bewerber hat in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen, den Wettbewerb beeinflussenden Abreden mit Dritten getroffen, dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde gelegt und mit anderen Bietern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbieter getroffen und auch nach Abgabe des Angebots getroffen wurden.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der Bieter / Bewerber hat in dem vorliegenden Vergabeverfahren und in vergangenen Vergabeverfahren bei dieser und anderen Vergabestellen nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder Gesetzestreue abgegeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der Bieter / Bewerber hat Personen auf Seiten der Auftraggeberin, welche mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages direkt / indirekt befasst sind oder waren, keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt.