5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Mühlacker
Land, Gliederung (NUTS): Enzkreis (DE12B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme erhält 30 Punk-te, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtpauschalhonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baulogistik / Terminplan
Beschreibung: Bewertet wird, inwieweit der Bieter den darge-stellten Rahmenterminplan umsetzt. Ferner erwartet die Vergabestelle während der Bauphase eine Minimierung der Beeinträchtigung durch die Bautätigkeiten des Bieters für den Ge-samtbereich des Industriegebiets sowie dessen Zufahrtsstraßen. Der Bieter soll die Baustelleneinrichtung in einem BE-Plan darstellen und die Baulogistik erläutern. Dabei sollen die Rahmenbedingungen des Baustelleneinrichtungsplans umgesetzt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 6,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Außengelände
Beschreibung: Die Vergabestelle bewertet die gestalterische und funktionale Anbindung des Foyers und der Gruppenräume an den Außenraum. Sie erwartet eine abwechslungsreiche, altersdifferenzierende Zonierung der Außenbereiche und ein kindgerechtes, lernförderndes und ansprechendes Gestaltungskonzept (Materialität, Vegetation). Dabei sollen die jahreszeitlichen Prämissen (z. B. ausreichende Verschattung) Berücksichtigung finden. Bewertet wird auch die kindgerechte Ausstattung des Außenbereiches mit Spielgeräten und die Abstimmung auf das Gestaltungskonzept der Außenanlagen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bautechnische Qualität einschließlich Nachhaltigkeit (Energiekonzept)
Beschreibung: Die Vergabestelle erwartet ein kindgerechtes, nachhaltiges Materialkonzept und die Verwendung emissionsarmer Materialien. Bewertet wird außerdem die Qualität und Nachhaltigkeit der Fassade sowie das Energiekonzept und die Nutzung erneuerbarer Energien (nachhaltige Energieerzeugung). Positiv wird insbesondere bewertet, wenn der Standard KfW-Effektivhaus 40 erreicht wird. Die Vergabestelle erwartet eine schematische und textliche Darstellung des TGA-Konzeptes.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Funktionalität
Beschreibung: Bewertet wird, inwieweit die Anforderungen aus dem Raumprogramm und dem Funktionsdiagramm erfüllt werden und die Funktionsbereiche sinnvoll und kindgerecht einander zugeordnet sind. Ferner erwartet die Vergabestelle schlüssige, funktionale Ausbildung und Anordnung von: Gruppenraum, Schlafraum, Raum für spez. Bildung und Sanitärbereich, Garderobenbereichen jeweils bezogen auf die beiden übergeordneten Bereiche U3 und Ü3. Erwartet wird, dass das Foyer den zentralen Mittelpunkt im Gebäude bildet und ein harmonisches Raumgefüge mit einem kindgerechten Gestaltungskonzept in Materialität und Farbgebung zeigt. Flure und sonstige Verkehrsflächen unterstützen in ihrer Ausprägung das architektonische Gesamtkonzept, sie sind auch als Spielflächen nutzbar und fördern auch die Kommunikation. Schließlich berücksichtigt die Vergabestelle bei der Bewertung, inwieweit die Empfehlungen aus den Dokumenten des KVJS (Der Bau von Tageseinrichtungen für Kinder, Stand 07/ 2020) berücksichtigt sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Städtebau und Architektur
Beschreibung: Bei diesem Kriterium werden berücksichtigt die maßstabsgerechte Einfügung in die Umgebung und die Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben. Bewertet wird außerdem die äußere Erschließung und Eingangssituation, eine schlüssige Ablesbarkeit und die Anordnung des Eingangsbereiches. Die Vergabestelle erwartet eine qualitätsvolle, einladende Eingangs- und Vorbereichssituation unter Berücksichtigung der funktionalen Trennung des Eingangs für die KiTa und des Versorgungseingangs sowie Sicherheitsaspekten beim Bringen und Abholen der Kinder. Schließlich bewertet die Vergabestelle das Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien in Bezug auf den Typus Kindertagesstätte. Dabei sind zum einen die Anforderungen aus dem B-Plan zu erfüllen sowie die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit. Weiter soll die Fassadengestaltung den freundlichen und einladenden Charakter der Kindertagesstätte unterstützen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtbau Mühlacker GmbH & Co. KG