1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Gebäudeautomation- Neubau Feuerwehr und Bauhof
Beschreibung: Die Gemeinde Gemmingen mit dem Ortsteil Stebbach liegt etwa 16 km westlich von Heilbronn im nordöstlichen Kraichgau und ist Teil des Landkreises Heilbronn. Im Zuge der Kreis- und Gebietsreform wurde die Gemeinde Stebbach 1974 nach Gemmingen eingemeindet. Die seither jeweils noch bestehenden "Freiwilligen Feuerwehren" haben sich zusammengeschlossen und beschlossen ihre Einsatzkräfte und Ausstattung an einem gemeinsamen Feuerwehrstandort zu bündeln. Hierfür bedarf es eines neuen Feuerwehrgebäudes in einer zu beiden Ortsteilen günstig gelegenen Lage. Da dies auf den bestehenden aber ebenfalls zu erneuernden Bauhof an der Industriestraße zutrifft, wurde beschlossen, beide Neubauten mit der Möglichkeit Synergien zu nutzen an dieser Stelle zu errichten. Dabei erhält der Neubau der freiwilligen Feuerwehr 5 Fahrzeugboxen für 6 Fahrzeuge, der MTW (Mannschaftstransportwagen) und der RW (Rüstwagen) werden hintereinander abgestellt. Hinzu kommt ein separater Garagenstellplatz für ein Katastrophenschutzfahrzeug des DRK Ortsvereins. Der Bauhof benötigt neben Fahrzeugstellplätzen im Hofbereich auch Stellplätze für Winterdienstfahrzeuge in einer beheizbaren Fahrzeughalle sowie eine Werkstatt für die Fahrzeuge.
Kennung des Verfahrens: 506a5867-916f-4684-9444-5d0a76de0339
Interne Kennung: GGE_1200_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315700 Installation von Schaltanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ziegeleistraße 2
Stadt: Gemmingen
Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 299 135,77 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AMH8V#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Gebäudeautomation- Neubau Feuerwehr und Bauhof
Beschreibung: Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurden Arbeiten der Gebäudeautomation für den Neubau Feuerwehr und Bauhof beschafft. - ca. 117 St. Feldgeräte - 4 St. Automationsstation - 1 St. ASP RLT-Zentrale BH Abmessung ca. H/B/T: 2000x1600x400 mm - 1 St. ASP Heizung-Zentale/ BH Abmessung ca. H/B/T: 2000x1600x400 mm - 1 St. ASP RLT-Zentrale Feuerwehr Abmessung ca. H/B/T: 2000x2400x400 mm - 1 St. ASP RLT Dach/ Feuerwehr Abmessung ca. H/B/T: 2000x1600x400 mm - 3 St. Schaltkasten Überspannungsschutz auflegen baus. verlegte Kabel/ Kabelbeschriftungen/ Inbetriebnahme Für weitergehende Ausführungen wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Interne Kennung: GGE_1200_2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45315700 Installation von Schaltanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: - Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten (§ 1 Abs. 3 VOB/B). - Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden (§ 1 Abs. 4 VOB/B). - Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B). Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 VOB/B). - Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten (§ 2 Abs. 9 Nr. 1 VOB/B). - Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen (§ 2 Abs. 9 Nr. 2 VOB/B). - Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind (§ 15) (§ 2 Abs. 10 VOB/B). - Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Absatz 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B). - Für den Fall, dass sich die (tatsächliche / fiktive) Abnahme über die angegebene Ausführungsfrist verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrags bis zur (tatsächliche / fiktive) Abnahme.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ziegeleistraße 2
Stadt: Gemmingen
Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 17/03/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (brutto)
Beschreibung: Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden Württemberg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde Gemmingen
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 208 071,20 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: SE-Gebäudeautomation AG
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 208 071,20 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 16/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Gemmingen
Registrierungsnummer: 08125034-A8764-94
Postanschrift: Hausener Straße 1
Stadt: Gemmingen
Postleitzahl: 75050
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7267 808-0
Fax: +49 7267 808-43
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: SE-Gebäudeautomation AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE163528792
Postanschrift: Raiffeisenstrasse 17
Stadt: Urbach
Postleitzahl: 73660
Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
Land: Deutschland
Telefon: 071891-999840
Fax: 07181-9760088
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 38352548-d681-48c3-93b8-5450909a2bb9 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/02/2026 13:45:49 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 138358-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2026