1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Beschreibung: Der Bruterfolg der Kormorane am Bodensee soll mittels Drohneneinsatz reduziert werden. Dabei sollen mit einer modifizierten Drohne die Eier in den Nestern einer baden-württembergischen Kolonie (voraussichtlich Mettnau) baumbrütender Kormorane während der Brutsaison 2026 eingeölt werden. Am Ufer des Bodensees brüten die Kormorane in unterschiedlich großen Kolonien bezogen auf die Anzahl der Brutpaare (BP), welche der Anzahl belegter Nester entspricht. Im Jahr 2024 waren insgesamt neun Kolonien mit 1.448 BP belegt (Landesweite Brutbestandserfassung 2024, Bericht der Ornithologischen Gesellschaft Baden-Württemberg). Sieben der Kolonien befanden sich in Baden-Württemberg, eine in Vorarlberg und eine in der Schweiz. Üblicherweise werden die gleichen Kolonien jedes Jahr wieder zum Brüten genutzt, wobei die Anzahl der BP variieren kann. Die Kolonien befinden sich alle innerhalb von Schutzgebieten.
Kennung des Verfahrens: 6a1e4271-4c10-4a87-bb66-6a82282d94a1
Interne Kennung: MLR-446-2025/10/29-62
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92533000 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTUAL86HM# Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Einsatz von Drohnentechnologie in Kormoran-Brutkolonien am Bodensee zur Reduktion des Bruterfolgs im Rahmen des Interreg-Projekts "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee"
Beschreibung: Die vom Auftragnehmer einzusetzende Drohne muss folgende Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen: - Mit der Drohne müssen Eier von Kormoranen zielgenau in Baumnestern (in 5 - 10 m Höhe) eingeölt werden können. Zum Einölen muss ein Speiseöl (z.B. Rapsöl oder Sonnenblumenöl) verwendet werden, welches mit einer Speisefarbe eingefärbt wird (Farbton egal). - Die Drohne muss so konstruiert sein, dass sie auch von einem im Bodensee verankerten Schiff oder einer Plattform in die Kolonie geflogen werden kann (Flugdistanz je nach Wasserstand 200 - 400 m einfache Strecke). Ein Schiff oder eine verankerte Plattform für Start und Landung der Drohne und zum Austausch und Laden der Akkus sowie ggf. zur Aufstellung von Ladetechnik wird bei Notwendigkeit durch den Auftraggeber bereitgestellt. Zusätzlich wird, wenn notwendig, ein Boot zum Transport der Drohne und des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals zum Betrieb der Drohne vor Ort am Bodensee von der Projektleitung organisiert. Die Entscheidung hierüber wird erst nach Vertragsschluss im Rahmen gemeinsamer Gespräche zwischen Auftragnehmer, Projektleitung und der begleitenden Expertengruppe getroffen. - Die Drohne soll mindestens 10 Minuten Flugzeit pro Akku-Ladung erbringen. Sie soll einen Ölvorrat von mindestens 3 Liter transportieren können, pro Ei werden ca. 30 ml Öl gebraucht. - Beim Einsatz der Drohne sind Turbulenzen und Astbewegungen zu vermeiden. Die Drohne kann beispielweise beim Einölvorgang neben dem Baum platziert werden, um das Öl über einen steuerbaren Auslegearm (4 - 6 m Länge) direkt über das jeweilige Nest im Bereich der Baumkrone zu bringen. - Alle Eier eines Geleges müssen so mit Öl benetzt werden, dass jedes Ei vollständig mit Öl benetzt ist. I.d.R. befinden sich 2 - 5 Eier in einem Nest. Das Einölen kann beispielsweise von direkt oberhalb (10 - 30 cm) mittels einer Spraydüse erfolgen. Die zielgenaue Behandlung der Eier muss vom Drohnenoperator live verfolgt werden können (z.B. durch eine Kamera am Ende des Auslegearms). - Die Technik zum Laden der Akkus (z.B. Generator) ist vom Auftragnehmer bereitzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ladetechnik bei Bedarf auf einem Schiff oder einer verankerten Plattform betrieben werden kann. - Alternativ können ausreichend Akkus bereitgestellt werden, um einen Tageseinsatz der Drohne durchführen zu können. Die Drohne muss mit wechselnden Akkus eine tägliche Flugzeit von 5 Stunden erreichen. - Die Drohne mit Akkus und Ladetechnik (wenn notwendig) muss vor Ort am Bodensee spätestens ab 16. März 2026 einsatzbereit sein. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
Interne Kennung: MLR-446-2025/10/29-62
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92533000 Dienstleistungen von Naturschutzgebieten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung, 92534000 Dienstleistungen von Tierschutzgebieten
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Option 1: 2027 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 2: 2027: - Weitere Drohneneinsatztage Option 3: 2028 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 4: 2028 - Weitere Drohneneinsatztage Option 5: 2029 - Planung des Drohneneinsatzes, Einholung der Genehmigungen und Lizenzen - Drohneneinsatz im Frühjahr bis zu drei Tage à 5 Stunden Flugzeit Option 6: 2029: - Weitere Drohneneinsatztage Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 28/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Kommen die Beteiligten am Interreg-Projekt "Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee" gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dem Ergebnis, dass die Drohnentechnologie erfolgreich zum Einölen von Kormoraneiern in Baumnestern eingesetzt werden kann, finden optional Drohneneinsätze in größeren baden-württembergischen Kormoranbrutkolonien (Voraussichtlich Lipbachmündung und Seefelder Aach) in der jeweiligen Brutsaison der Jahre 2027, 2028 und 2029 statt. Die Entscheidung, ob in den Jahren 2027, 2028 und 2029 die Drohnentechnologie eingesetzt werden soll, basiert auf den aus vorangegangenen Drohneneinsätzen gewonnenen Erkenntnissen und wird jährlich neu getroffen. Für weitere Informationen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Einfache Richtwertmethode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung zur Drohnentechnologie
Beschreibung: Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erläuterung zur Drohnentechnologie
Beschreibung: Zielerfüllungsgrad 10 Sehr gut - Die Erläuterung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Es lässt auf eine besonders gute und effiziente Aufgabenerfüllung schließen. 9 - 8 Gut - Die Erläuterung ist schlüssig und entspricht den Anforderungen in überdurchschnittlichem Maße. 7 - 6 Befriedigend - Die Erläuterung entspricht den Erwartungen und Mindestanforderungen. 5 - 4 Ausreichend - Die Erläuterung lässt erkennen, dass der Bieter mit Modifikationen grundsätzlich in der Lage ist, die Anforderungen, die der Auftrag mit sich bringt, zu erfüllen. 3 -2 Mangelhaft - Die Erläuterung ist nur teilweise nachvollziehbar und entspricht nicht den Erwartungen. Es ist nicht zu erwarten, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. 1 - 0 Ungenügend - Die Erläuterung ist unzureichend und lässt nicht erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die vom Bieter vorzulegende Erläuterung zur Drohnentechnologie muss mindestens mit ausreichend (4 Punkte) bewertet werden. Angebote mit Erläuterungen, die dieses Mindestkriterium nicht erreichen, werden ausgeschlossen. Im Übrigen muss die Erläuterung mindestens folgende Punkte enthalten und ausführen: - Es ist schriftlich darzustellen, wie - unter Beachtung der Voraussetzungen und Eigenschaften nach Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung - die zur Leistungserbringung vorgesehene Drohne mit Modifikation und Zubehör (inklusive Ladetechnik) konstruiert ist oder wird (mit Beschreibung und Konstruktionszeichnung der Drohne) und bis zu den genannten Fristen zum Einölen von Kormoraneiern vor Ort am Bodensee bereitgestellt werden kann.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums: Mindestpunktzahl
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Preisobergrenze
Beschreibung: Preisobergrenze: 105.000 Euro/netto Angebotspreise, die die genannte Preisobergrenze von 105.000 Euro/netto übersteigen, werden für die Wertung nicht berücksichtigt und automatisch ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 94 397,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Weber Agrar Robotik GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 3 - 27021
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 94 397,00 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Weber Agrar Robotik GmbH, 74523 Schwäbisch Hall
Datum des Vertragsabschlusses: 27/01/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 94 397,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 94 397,00 EUR
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A7926-40
Postanschrift: Kernerplatz 10
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70182
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 711126-0
Fax: +49 711126-2255
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-0
Fax: +49 721926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Weber Agrar Robotik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer: HRB777139 Stuttagrt
Postanschrift: Daimlerstr. 24/1
Stadt: Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74523
Land, Gliederung (NUTS): Schwäbisch Hall (DE11A)
Land: Deutschland
Telefon: 01784772862
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 12e76ab9-b597-40cf-bd6e-517efa49997e - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/01/2026 09:08:39 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 61987-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 19/2026
Datum der Veröffentlichung: 28/01/2026