1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR). Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
Kennung des Verfahrens: 555f5575-ccea-44a7-bde8-332c308994b8
Interne Kennung: EU-I/T 13/2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stuttgart, Baden-Baden und Mainz / siehe auch Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.3.3 Bezugsberechtigte und GSEA und Kapitel 6 Leistungsbeschreibung
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 100 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 09 Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Beschreibung: Der Südwestrundfunk als Auftraggeber sowie die an dieser Ausschreibung beteiligten Bezugsberechtigten betreiben an ihren Standorten sowie in der Außenübertragung Produktionsmischer des Herstellers Sony. Eine detaillierte Auflistung der Bildmischer kann der Anlage 17 – Preisblätter sowie dem Kapitel 6.1 entnommen werden. Benötigt wird ein Supportvertrag, um bei technischen Fehlern bzw. Ausfällen von Geräten schnellstmöglich Abhilfe schaffen zu können. Bedingt durch die unterschiedlichen Standorte der Geräte muss der externe Dienstleister auch ein zentrales Ersatzteildepot vorhalten, um die benötigten Ersatzeile bei Bedarf zeitnah an den jeweiligen Produktions-Standort ausliefern zu können. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Service- und Supportleistungen für SONY Produktionsmischer der Serien MVS, XVS und MLS. Basierend auf den bestehenden Sony Servicemodulen soll der Vertrag mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten sowie zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate abgeschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung beginnt geplant am 01.04.2026 jedoch frühestens mit Erteilung des Zuschlags. Dies ermöglicht innerhalb festgelegter SLA's den entsprechenden Service zeit- und fachgerecht leisten zu können. Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: Abschluss eines Rahmenvertrags über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten über fachgerechte Service- und Supportleistungen, innerhalb fest definierter Servicezeiten, Vorhalten eines zentralen Ersatzteils-Pools, 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Deutsche Welle (DW) -Bayerischer Rundfunk (BR) -Hessischer Rundfunk (HR) -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Saarländischer Rundfunk (SR) -Südwestrundfunk (SWR) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen in € netto sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen: Mindestabnahmemenge netto: 250.000 €, Geplante Abnahmemenge netto: 1.000.000 €, Optionale Höchstabnahmemenge netto: 1.100.000 €
Interne Kennung: EU-I/T 13/2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50800000 Diverse Reparatur- und Wartungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die hier geschlossene Rahmenvereinbarung wird über eine Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. Zusätzlich bestehen zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Stuttgart, Baden-Baden und Mainz / siehe auch Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 3.3.3 Bezugsberechtigte und GSEA und Kapitel 6 Leistungsbeschreibung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2026
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 100 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1 100 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.12.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 - Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Hinweis zur Eignungsleihe: Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „ Anlage 09 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04 -Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ausgefüllt beizulegen. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: -für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung - Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Risikoklasse/Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: A4.1 – Nachweis der Unternehmenszertifizierung als „Autorisierte Service Center“ (ASC’s) für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS, gilt nicht für Hersteller. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: A4.2 - Es müssen zwei Referenzprojekte mit Supportleistungen von Produktionsbildmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS in vergleichbarer Art nachgewiesen werden. Verwenden Sie hierzu bitte die Anlage 10 - Vorlage für Referenzprojekte (eignungsbezogen). Allgemeine Mindestanforderungen: Die Anlage 10 muss vom Bieter mit Angaben zu exakt zwei Referenzprojekten vollständig ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden. Die eingereichten Referenzprojekte werden hinsichtlich der Kriterien (siehe Tabelle 5 im Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen) auf Vergleichbarkeit mit der gegenständlichen Ausschreibung geprüft. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: A4.3 - Bestätigung der beruflichen Befähigung anhand einer Zertifizierung oder Eigenerklärung von mindestens zwei, vom Bieter vorgesehenen Mitarbeitern mit der Qualifikation zur Durchführung von Serviceleistungen für Produktionsmischer der Baureihe XVS/MVS/MLS. Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die ausgeschriebenen Service- und Supportleistungen sind eindeutig auf Grundlage der beschriebenen Servicemodule definiert. Einziges Zuschlagskriterium ist daher der Preis. Wichtig: Für die MVS / XVS Reihe gilt, dass die Preise der ausgeschriebenen Hauptleistungen mit 80% (Paketpreise, verpflichtende Leistungsbestandteile, Optionen 1-3) und die der ausgeschriebenen Optionen 4 und 5 mit 20% gewichtet (vgl. Anlage 17 – Preisblätter) werden und in den Angebotspreis mit einfließen. Für die MLS Reihe gilt, dass die Preis nicht gewichtet werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 12/02/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, innerhalb einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: DE 143588945
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eaa74e66-7dc7-4b04-bec3-d007e0eb1680 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/01/2026 13:06:30 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 19183-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2026