5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware), 30230000 Computerbezogene Geräte
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Str. 39
Stadt: Heilbronn
Postleitzahl: 74081
Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Die mittlere elektrische Leistungsaufnahme darf nicht größer als 11 kW sein. Geringere Leistungsaufnahmen werden entsprechend besser bewertet.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Mittlere elektrische Leistungsaufnahme
Beschreibung: Geben Sie die mittlere elektrische Leistungsaufnahme in kW an. Der Maximalwert von 11 kW darf nicht überschritten werden. Der Maximalwert bekommt 0 Punkte. Je kW das weniger benötigt wird gibt es einen Punkt. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Anzahl Qubits
Beschreibung: Geben Sie die Anzahl der Qubits an. Der Wert muss größer als 4 sein. Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qubit Konnektivität
Beschreibung: Mindestens paarweise verkettet, Summe der ausgehenden Verbindungen >= 8 Als Kriterium für die Konnektivität wird die Summe aller von jedem Qubit ausgehenden Verbindungen verwendet. Eine lineare Kette x-x-x-x-x verfügt demnach über 1+2+2+2+1=8 Verbindungen. Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 13,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kohärenzzeit Anregung T1
Beschreibung: >= 5 µs Bitte geben Sie den Wert in µs an. Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kohärenzzeit Phase T2
Beschreibung: >= 5 µs Bitte geben Sie den Wert in µs an. Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verhältnis Kohärenzzeit T1 zu Zwei-Qubit-Gatterdauer
Beschreibung: >= 50 Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Verhältnis Kohärenzzeit T2 zu Zwei-Qubit-Gatterdauer
Beschreibung: >= 50 Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 9,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ein-Qubit Gattertreue
Beschreibung: >= 0,995 Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 4,50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Zwei-Qubit Gattertreue
Beschreibung: >= 0,98 Der schlechteste Wert bekommt 0 Punkte und der beste Wert bekommt 10 Punkte. Werte die dazwischen liegen werden entsprechend einsortiert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 18,00
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hochschule Heilbronn