1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb von Gigabit-Netzen im Alb-Donau-Kreis
Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten.
Kennung des Verfahrens: c5695415-c2d3-4bcf-a716-ccfe4b7d7cef
Interne Kennung: 954/24-9-AZ
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 ADK Nord-West
Beschreibung: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 1 (ADK Nord-West) umfasst die Gemeinden: Amstetten, Heroldstadt, Lonsee, Merklingen, Nellingen, Schelklingen, Westerheim Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Pacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossewerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständigeLandgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 ADK Nord-Ost
Beschreibung: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 2 (ADK Nord-Ost) umfasst die Gemeinden: Altheim (Alb), Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Bernstadt, Börslingen, Breitingen, Holzkirch, Langenau, Neenstetten, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Setzingen, Weidenstetten Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Pacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossewerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständigeLandgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 ADK Mitte
Beschreibung: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 3 (ADK Mitte) umfasst die Gemeinden: Allmedingen, Altheim, Berghülen, Blaubeuren, Blaustein, Dornstadt Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Pacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossewerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständigeLandgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 ADK Süd
Beschreibung: Die OEW BB als Auftraggeber errichtet eine ausschließlich passive Glasfasernetzinfrastruktur im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell. Die errichtete Infrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Der Auftraggeber erbringt Leistungen des Netzbetriebs und bietet keinerlei Internet- und Telekommunikationsdienste an. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmer (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt dem AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen des AG an den AN erfolgt auf dem Wege der Pacht auf Grundlage des Muster Netzbetriebs- und Pachtvertrages im Rahmen der Gigabit Richtlinie 2.0. Der AN ist ein Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes nach dem Telekommunikationsgesetzt (TKG) und hat folgende Hauptaufgaben: • Ausrüstung des Netzes mit aktiver Technik, inklusive ggfs. erforderlicher ONT beim Kunden. • Errichtung der Netzebene 4 (Gebäudenetze) bis in die Nutzungseinheit der Endkunden soweit erforderlich • Betrieb des Netzes unter Einhaltung der vom AN bereitgestellten SLA • Bereitstellung und Vertrieb von Internet- und Sprachkommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit gem. TKG §3 Punkt 55. auch als Bündelangebot beider Dienste für private und gewerbliche Endkunden • Betreuung der privaten und gewerblichen Endkunden • Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungen zur Verfügung stellen • Wartung, Reparatur und Instandhaltung auch des gepachteten Netzes innerhalb von zu vereinbarenden Service Level • Dokumentation aller Erweiterungen und Änderungen des Pachtgegenstandes entsprechend den zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen GIS - Nebenbestimmungen • Sicherstellung gegenseitigen Open Access mit einem in der Gemeinde ggfs. im WFP tätigem Netzbetreiber • Trassen- und Leitungsauskunft an berechtigte Anfrager Das Los 4 (ADK Süd) umfasst die Gemeinden: Balzheim, Dietenheim, Emeringen, Emerkingen, Erbach, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Hüttisheim, Illerrieden, Illerkirchberg, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtel, Öpfingen, Untermarchtal, Unterstadion Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Pacht
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 85,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Endkundenpreise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist ein Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossewerden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständigeLandgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 ADK Nord-West
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 14 092 180,20 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0001
Datum des Vertragsabschlusses: 18/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 ADK Nord-Ost
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 17 274 814,61 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0002
Datum des Vertragsabschlusses: 18/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3 ADK Mitte
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 16 902 960,42 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0003
Datum des Vertragsabschlusses: 18/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4 ADK Süd
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 18 368 503,41 EUR
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 0004
Datum des Vertragsabschlusses: 18/10/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Talstraße 21
Stadt: Ehingen
Postleitzahl: 89584
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 73917600910
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 1d5b4bc5-0f2c-4e56-b612-4ab8269cee3f
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Alb-Donau-Kreis (DE145)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 97953401-d664-4a06-9429-57c95ff1030e
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 143 595 203
Stadt: Ellwangen
Postleitzahl: 73479
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7961569516269
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: NetCom BW GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 143 595 203
Stadt: Ellwangen
Postleitzahl: 73479
Land, Gliederung (NUTS): Ostalbkreis (DE11D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7961569516269
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a8a4840-4736-417e-9c53-debbcb6de657 - 02
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 32
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/11/2025 13:44:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 753445-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 219/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/11/2025