1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Beschreibung: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Kennung des Verfahrens: aabb44e1-03e6-44c2-9eea-e180dc479697
Interne Kennung: 2.391
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDPJW# 1. a) Die KZVWL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. b) Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der KZVWL zu werden. Jeder Bieter hat bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die KZVWL kann von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die KZVWL behält sich vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der KZVWL. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die KZVWL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die KZVWL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Vordruck 01: Angebotsvordruck 2. Soweit relevant: Vordruck 02: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 3. Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) 4. Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) 5. Vordruck 04a: Eigenerklärung MiLoG (§ § 19 Abs. 3 MiLoG) 6. Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014 7. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 8. Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit 9. Vordruck 06: Verantwortlicher Ansprechpartner 10. Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) 11. Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt 12. Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrug:
Korruption:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist ein Vertrag über die Lieferung von Strom für das Gebäude der KZVWL (Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster) sowie das benachbarte Mehrfamilienhaus der KZVWL in Münster. Der von der KZVWL für die Laufzeit des Stromliefervertrages geschätzte Gesamtenergiebedarf beläuft sich im Jahr 2026 auf ca. 802.300 kWh und im Jahr 2027 auf ca. 732.300 kWh. Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.01.2026 um 00:00:00 Uhr. Der Vertrag endet am 31.12.2027 um 23:59:59 Uhr, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Interne Kennung: 2.391
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Münster
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: 1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 800.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: 1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz über die Lieferung von Strom mit folgenden Anforderungen (kumulativ): a. Lieferung von Strom für einen Referenzkunden b. zu mindestens 4 Abnahmestellen c. mit einer Gesamtliefermenge von mindestens 1.000.000 kWh d. im Zeitraum vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2025 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die KZVWL prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Niedrigster Preis
Beschreibung: 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit bis zu sechs Nachkommastellen anzugeben. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 3. Der Stromlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten. Ein Grundpreis je Abnahmestelle oder ein Leistungspreis wird nicht vereinbart. Im angebotenen Arbeitspreis sind ausschließlich die folgenden Kostenbestandteile einzurechnen: - Entgelte für die Lieferung der Energie, - Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Alle weiteren Preisbestandteile (u.a. Netzentgelte, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben, Steuern) werden gesondert nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben weiterberechnet und sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. 4. Zur Berücksichtigung marktbedingter Preissteigerungen /-senkungen im Stromgroßhandel zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt eine Preisindizierung des Angebotspreises gemäß nachstehender Regelung: Der anpassbare Energiearbeitspreis (ohne Netzentgelte, Messstellenbetrieb, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben und Steuern) wird nach der folgenden Formel bestimmt: Pfinal = PAngebot + (PMarkt, Zuschlag - PMarkt, Angebot) Pfinal Endgültiger Energiepreis in EUR/kWh nach Preisindizierung PAngebot Vom Bieter angebotener Energiepreis in EUR/kWh zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe PMarkt, Zuschlag Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung PMarkt, Angebot Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung Als Referenzmarktpreise (PMarkt, Zuschlag und PMarkt, Angebot) dienen die jeweiligen Tagesendpreise (Settlementpreise, Power-DE Base Year Future Cal-XX) des gehandelten Jahresskontrakts für das jeweilige Lieferjahr der EEX für Base (www.eex.com). Der endgültige Energiepreis (Pfinal) ergibt sich aus einer Anpassung des angebotenen Energiepreises in Höhe der Differenz der Referenzmarktpreise zwischen Angebots- und Zuschlagsstichtag. Abweichende Preisquellen oder eigene Indexmethoden der Bieter sind ausgeschlossen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/11/2025 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 01/12/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 1 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 01/12/2025 12:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Registrierungsnummer: DE126118523
Postanschrift: Auf der Horst 25
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 507-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE274720412
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44139
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dr. Christian Teuber
Telefon: +49 231 77666-123
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen, c/o Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer: DE164242157
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 411-2165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9bf914d0-cea2-44f5-82cf-42ae4d0d76ea - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/10/2025 17:40:28 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 728722-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 212/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/11/2025