1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Gigabit-Netz der BLS in Altheim, Bingen, Inzigkofen, Sigmaringen, Beuron u.a. - Cluster 1
Beschreibung: Die BLS Breitband plant auf Grundlage bereits bestehender Glasfaserinfrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026-2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten - Altheim (OT Waldhausen), Bingen (Kernort), Inzigkofen, Sigmaringen (OT Jungnau), Beuron, Leibertingen, Wald, Neuhausen ob Eck (OT Schwandorf und Worndorf)
Kennung des Verfahrens: 78e902c4-7003-41c5-bf36-13b9739f8e70
Interne Kennung: 00043/25 Cluster 1
Zentrale Elemente des Verfahrens: Ablauf siehe Beschreibung.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 64200000 Fernmeldedienste, 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 47 194 966,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Entsprechend § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, den Auftrag auf Grundlage der verbindlich einzureichenden Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Möglichkeit hierzu besteht losweise.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Altheim, Bingen, Inzigkofen u.a.
Beschreibung: Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 – Altheim, Bingen, Inzigkofen, Sigmaringen (Jungnau): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.417 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.643 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.659 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.885 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.330 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: Altheim: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau): - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2040
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 25 777 637,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Meldebescheinigung nach § 5 TKG - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - Zusicherung Einhaltung Mindestanforderungen gemäß Formblatt Zusicherung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Be-reich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den Jahren 2022 bis 2024 bzw. falls der Jahresabschluss 2024 noch nicht abgeschlossen in den Geschäftsjahren 2021 - 2023 je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag in Euro netto erreicht haben: Los 1 Altheim, Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau) 23.400.000, Los 2 Beuron, Leibertingen und Wald Altshausen 8.000.000, Los 3 Leibertingen und Neuhausen ob Eck 6.800.000, Los 4 Wald 4.600.000 Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2021 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Fixpacht 60%, Zusatzpacht 40%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Beuron, Leibertingen (Nord), Wald (Mitte)
Beschreibung: Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 – Beuron, Leibertingen (Nord), Wald (Mitte): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 842 Gebäudeanschlusspunkte mit 863 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 926 Gebäudeanschlusspunkte mit 986 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 353 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird für Beuron, Leibertingen und Wald wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2040
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 8 809 965,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Meldebescheinigung nach § 5 TKG - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - Zusicherung Einhaltung Mindestanforderungen gemäß Formblatt Zusicherung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Be-reich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den Jahren 2022 bis 2024 bzw. falls der Jahresabschluss 2024 noch nicht abgeschlossen in den Geschäftsjahren 2021 - 2023 je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag in Euro netto erreicht haben: Los 1 Altheim, Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau) 23.400.000, Los 2 Beuron, Leibertingen und Wald Altshausen 8.000.000, Los 3 Leibertingen und Neuhausen ob Eck 6.800.000, Los 4 Wald 4.600.000 Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2021 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Fixpacht 60%, Zusatzpacht 40%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Leibertingen (Süd) und Neuhausen ob Eck
Beschreibung: Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 – Leibertingen (Süd), Neuhausen ob Eck: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 756 Gebäudeanschlusspunkte mit 716 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 831 Gebäudeanschlusspunkte mit 837 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 371 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: Leibertingen: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Neuhausen ob Eck: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2040
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 7 478 642,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Meldebescheinigung nach § 5 TKG - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - Zusicherung Einhaltung Mindestanforderungen gemäß Formblatt Zusicherung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Be-reich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den Jahren 2022 bis 2024 bzw. falls der Jahresabschluss 2024 noch nicht abgeschlossen in den Geschäftsjahren 2021 - 2023 je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag in Euro netto erreicht haben: Los 1 Altheim, Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau) 23.400.000, Los 2 Beuron, Leibertingen und Wald Altshausen 8.000.000, Los 3 Leibertingen und Neuhausen ob Eck 6.800.000, Los 4 Wald 4.600.000 Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2021 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Fixpacht 60%, Zusatzpacht 40%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Wald (Nord/Süd)
Beschreibung: Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 4 – Wald (Nord/Süd): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 481 Gebäudeanschlusspunkte mit 526 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 529 Gebäudeanschlusspunkte mit 574 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 265 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekte wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Interne Kennung: 0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Tuttlingen (DE137)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/05/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2040
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 5 128 722,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: - Meldebescheinigung nach § 5 TKG - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt Zuverlässigkeit. - Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLoG. - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Auf-träge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit. - Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung. - Zusicherung Einhaltung Mindestanforderungen gemäß Formblatt Zusicherung.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 Euro je Einzelfall für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Eigenerklärung über den vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft erzielten Umsatz (netto) im Be-reich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Formblatt Umsatz zur Bewerbung. Vergleichbar in diesem Sinne und damit dem Bereich der zu vergebenden Leistungen zuordenbar sind Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft muss in Bezug Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den Jahren 2022 bis 2024 bzw. falls der Jahresabschluss 2024 noch nicht abgeschlossen in den Geschäftsjahren 2021 - 2023 je Geschäftsjahr mindestens folgenden Betrag in Euro netto erreicht haben: Los 1 Altheim, Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau) 23.400.000, Los 2 Beuron, Leibertingen und Wald Altshausen 8.000.000, Los 3 Leibertingen und Neuhausen ob Eck 6.800.000, Los 4 Wald 4.600.000 Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter zur Bewerbung zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den Kalenderjahren 2021 bis 2025, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Projekte, die Leistungen und Dienste im Zusammenhang mit dem Aufbau der aktiven Technik und aktiven Betrieb eines Telekommunikationsnetzes mit angeschlossenen Endkunden und Erbringung von Endkundendiensten (Internet, Telefon, Fernsehen) gegenüber Endkunden zum Gegenstand haben. Die Leistungen müssen in den vorgenannten Kalenderjahren in wesentlichen Teilen bereits erbracht worden sein. Das ist der Fall, wenn mehr als 30 % des Telekommunikationsnetzes der jeweiligen Referenz mit aktiver Technik betriebsbereit ausgestattet wurden. Die Bewerber werden ausdrücklich dazu aufgefordert, die Formblätter für die Referenzen zu verwenden und von eigenen Anlagen zu den Referenzen Abstand zu nehmen! Es sind zwingend sämtliche in den Formblättern für die Referenzen geforderten Angaben zu machen! Im Übrigen gelten folgende Mindestbedingungen: Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen im vorbeschriebenen Sinne zu benennen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: (Fixpacht 60%, Zusatzpacht 40%)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/11/2025 11:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die KonzVgV trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unterliegenden Vergaben durch einen Konzessionsgeber. Vorliegend handelt es sich grundsätzlich auch um eine (Dienstleistungs)-Konzession nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, da der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Leistung nicht nur auf der Errichtung, sondern insbesondere auch auf der Dienstleistung des Betreibens des NGA – Netzes für mindestens den Zeitraum der Vertragslaufzeit liegt (siehe hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19 -, Rdnr. 15 - juris). Die Refinanzierung des späteren Auftragnehmers erfolgt dabei über Endkundeneinnahmen. Auch liegt das wirtschaftliche Betriebsrisiko beim späteren Auftragnehmer. Bei dem zu planenden und zu errichtenden NGA – Netz handelt es sich um ein öffentliches Kommunikationsnetz nach § 149 Nr. 8 GWB. Das NGA – Netz dient ganz oder ganz überwiegend der Bereitstellung öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die die Übertragung von Informationen zwischen Netzabschlusspunkten ermöglichen (siehe § 3 Nr. 42 TKG). Daher greift die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB, wonach Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, dem Konzessionsgeber die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, von Vorgaben in Unterabschnitt 3. des GWB zur Vergabe von Konzessionen ausgenommen sind (OLG Dresden, aaO., Rdnr. 22 ff.; siehe auch VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18 - juris). Vorliegend ist eine Förderung des Vorhabens nach den im Rahmen dieser Bekanntmachung vorab benannten bzw. nach den in der Aufforderung zur Bewerbung benannten bzw. den in den Zuwendungsbescheiden als Anlage zur Ausschreibung benannten Förderprogrammen beabsichtigt. Deshalb sind u.a. über die entsprechenden Vorgaben der Zuwendungsbescheide, die Notifizierungs- und beihilferechtlichen Vorgaben die Vorgaben des Landeshaushaltsrechtes und des Vergaberechtes sinngemäß anzuwenden. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Nichtdiskriminierung. Dem wird durch die entsprechende Anwendung der Vorgaben der KonzVgV. Rechnung getragen. Ein Anspruch der Bewerber auf Einhaltung der Vorgaben der KonzVgV besteht, soweit derzeit ersichtlich, dabei allerdings nicht. Sollte ein Bewerber/Bieter zu einer anderen Einschätzung gelangen oder sollte sich die Rechtsprechung insoweit ändern, und Teil 4 des GWB doch einschlägig sein, gilt das Folgende: Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung dieser Information, bei Mitteilung durch Fax oder auf elektronischem Wege erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB). Für diesen Fall ist die unter VI. benannte Stelle für die Erteilung über die Einlegung von Rechtbehelfen zuständig. Andernfalls (Nichtanwendung Teil 4 GWB) ist das für den AG zuständige Landgericht zuständig.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
Registrierungsnummer: 8477
Postanschrift: Badstraße 28
Stadt: Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7571106317
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 866ef522-1f14-4adc-bcda-aa44972b0302
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Sigmaringen (DE149)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Registrierungsnummer: 45763b98-18c7-4a22-921a-3fc675437b87
Postanschrift: Panoramastraße 29
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Telefon: +49 71125359390
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 78e902c4-7003-41c5-bf36-13b9739f8e70 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/10/2025 13:27:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 703357-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 205/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/10/2025